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Vorlage - 2013/0295
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die unmittelbare Wiederwahl der Stadträtin Gudrun Thierhoff für acht Jahre im Amt der Beigeordneten für das Dezernat III sowie ihre Eingruppierung in Besoldungsgruppe B 5 zum 1. Oktober 2013 unter Berücksichtigung der haushalts- und beamtenrechtlichen Vorschriften.
Sachverhalt:
Die Amtszeit der Stadträtin Gudrun Thierhoff als Beigeordnete läuft mit dem 30. September 2013 ab. Die Wiederbesetzung der Stelle ist erforderlich.
Gemäß § 71 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) sind die Stellen der Beigeordneten auszuschreiben, bei Wiederwahl kann hiervon abgesehen werden.
Die Wiederwahl darf frühestens sechs Monate vor Freiwerden der Stelle erfolgen. Über die Wiederwahl entscheidet der Rat durch Beschluss nach § 50 Absatz 1 GO. Die Beigeordneten sind verpflichtet, die Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Wahlzeit erfolgt.
Frau Thierhoff erhält gemäß § 2 Absatz 2 Eingruppierungsverordnung (EingrVO) zurzeit Bezüge aus der Besoldungsgruppe B 4.
Die Eingruppierung des Amtes in die Besoldungsgruppe B 5 ist gemäß § 2 Absatz 3 EingrVO nach Ablauf einer vollständigen Wahlzeit möglich.
Der Oberbürgermeister
Schiereck