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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
Die Bestellung von Herrn Stadtrat Nowak als Vertreter des Arbeitgebers für den Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU), vormals BKK Futur, gilt über den Eintritt des Vorgenannten in den Ruhestand (30. September 2013) hinaus bis zum Ende der aktuellen Wahlperiode der Sozialwahlen (2017) fort.
Sachverhalt:
Gemäß § 113 (2) GO NW obliegt dem Rat der Stadt die Bestellung von Vertretern der Gemeinde, die zur Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten in Organe, Beiräte oder Ausschüsse von juristischen Personen entsandt werden.
Der Rat der Stadt hat
Herrn Stadtrat Nowak
mehrfach als Vertreter des Arbeitgebers für den Verwaltungsrat der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU) bzw. deren Vorgängerkörperschaften bestellt. Die Bestellungen waren bzw. sind jeweils bis zum Ausscheiden aus dem Amt befristet. Herr Stadtrat Nowak tritt mit Ablauf des 30. September 2013 wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand. Für die verbleibende Wahlperiode der Sozialwahl 2017 wäre daher die Bestellung eines neuen Vertreters erforderlich.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, Herrn Stadtrat Nowak auch über den Ruhestandsbeginn hinaus bis zum Ende der Wahlperiode in seiner Funktion zu belassen.
Der Oberbürgermeister
Schiereck