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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die als Anlage beigefügte „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne“.
Sachverhalt:
Mit der letzten Novellierung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wurde die Elternmitwirkung in den Kindertageseinrichtungen um das Gremium „Jugendamtselternbeirat“ erweitert (§ 9 KiBiz).
Der Jugendamtselternbeirat wird durch die Versammlung von mindestens 15 % der Eltern –
Beiräte aus den örtlichen Kindertageseinrichtungen gewählt; ihm ist vom Jugendamt bei wesentlichen die Kindertageseinrichtungen betreffenden Fragen die Möglichkeit der Mitwirkung zu geben.
Der Kreis der beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses soll folgerichtig um ein Mitglied des Jugendamtselternbeirat als ständige Vertretung der örtlichen Kindertageseinrichtungen erweitert werden.
Ferner soll die Anwesenheit der im Jugendhilfeausschuss erforderlichen Abteilungsleitungen des Fachbereichs Kinder-Jugend-Familie verbindlich festgelegt werden.
Die vorgeschlagenen Änderungen sind in der als Anlage beigefügten synoptischen Gegenüberstellung dargestellt und kurz erläutert.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Gudrun Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
Entwurf „Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für das Jugendamt der Stadt Herne“
Synopse
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Entwurfsatzungaenderung (18 KB) | (55 KB) | |||
2 | öffentlich | Synopse Stand 12.06-2013 (24 KB) | (50 KB) |