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Sachverhalt:
Hintergrund und Ausgangslage
Entwicklungen und Auswirkungen
Aufgrund vielfältiger demographischer und fiskalischer Veränderungen stehen die Kommunen vor großen stadtentwicklungspolitischen Herausforderungen. Die Entwicklungen sind bereits heute deutlich spürbar und werden zukünftig an Bedeutung zunehmen, wie bspw. der Bevölkerungsrückgang, die Veränderungen der Altersstruktur und die äußerst angespannte Haushaltslage. Hinzu kommen singuläre Herausforderungen, denen die Kommunen durch Gesetzesänderung nachkommen müssen, wie aktuell dem Ausbau der U3-Betreuungsplätze.
Die genannten Entwicklungen haben weitreichende Folgen und stellen neue Anforderungen an die Infrastrukturen der kommunalen Daseinsvorsorge, so auch in Herne. Spätestens mit der Teilnahme am Stärkungspakt Stadtfinanzen des Landes NRW und dem damit verbundenen Ziel der dauerhaften Haushaltskonsolidierung bis 2021 wird es immer dringender, die Infrastruktur an die genannten Entwicklungen anzupassen und diese Maßnahmen mehr als bisher in einen übergeordneten, gesamtstädtischen Zusammenhang einzubetten.
Eine einfache und lineare Rechnung, wie z. B. „die Stadt war auf 220.000 Einwohner ausgelegt (Volkszählung 1961) und wird 2030 nur noch ca. 150.000 Einwohner haben“, greift dabei zu kurz. Denn die Netzinfrastruktur, wie Straßen und Kanäle, kann kaum zurück-, muss etwa im Fall von Neubaugebieten sogar ausgebaut werden. Punktinfrastruktureinrichtungen wie Kindergärten und Schulen sind mittlerweile neue Funktionen zugewachsen. Dennoch dürften zahlreiche Infrastrukturen in Herne bei effektiverer Nutzung vakant sein oder noch werden.
Handlungsansatz
Für eine nachhaltige und zukunftsfähige Ausgestaltung sowie Weiterentwicklung der bestehenden In-frastrukturen ist eine integrierte Betrachtungsweise unumgänglich. Durch konkrete Maßnahmen sollen u. a. bestehende Infrastrukturangebote im Zuge von Umstrukturierungen und unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit optimiert und somit effektiver bewirtschaftet werden. Es gilt weiter, zukünftige Fehlinvestitionen und -entwicklungen zu vermeiden als auch Einnahmen durch mögliche Grundstücksveräußerungen zu erzielen.
Zur Erreichung dieser Ziele hat die Stadt Herne im Herbst letzten Jahres als Daueraufgabe eine Immobilien- und Flächenkonferenz eingerichtet, die als interdisziplinäre Projektgruppe in kurzen Abständen zusammentrifft (aktuelle Mitglieder: Baudezernent (Sprecher), Stadtentwicklungsdezernent und die Führungsebene der Bereiche Finanzen, Stadtentwicklung (Geschäftsstelle), Gebäudemanagement, Schule, Sport, Kinder-Jugend-Familie und Stadtplanung). Diskussionsgegenstand dieser Projektgruppe sind zunächst die kommunalen Infrastrukturen, in denen besonderer Anpassungsbedarf besteht, insbesondere Schulen und Sportanlagen, wobei die spätere Ausweitung auf andere Flächen und Immobilien des Konzerns Stadt, ggfs. auch anderer Träger (z. B. Kirchen) angedacht ist.
Bisheriges Vorgehen und Verfahren
Veranstaltungen und Termine
Die Auftaktveranstaltung fand am 03.09.2012 mit Teilnehmern der Kernverwaltung und des Konzerns Stadt statt.
Eine Pressekonferenz wurde am 18.09.2012 durchgeführt.
Die interdisziplinäre Projektgruppe tagte bisher achtmal: am 02.10.2012, 12.11.2012, 11.12.2012, 25.02.2012, 20.03.2013, 23.04.2013, 07.05.2013 und 20.06.2013.
Arbeitsweise der Projektgruppe
In der IFK werden zu den behandelten Standorten alle relevanten Informationen zusammengetragen, in einer speziellen Datenbank verfügbar gehalten und abgestuft nach Dringlichkeit und/oder Entwicklungspotential in iterativen Prozessen diskutiert, bis eine fachübergreifend abgewogene Empfehlung zum weiteren Umgang mit einer Fläche/Immobilie getroffen werden kann. Die Umsetzung der Empfehlungen erfolgt weiterhin in den jeweiligen Fachressorts.
In die Empfehlungen der IFK fließen neben finanziellen Aspekten insbesondere stadtentwicklungspolitische Ziele ein, denen Kosten zugeordnet und deren Auswirkungen auf den städtischen Haushalt dargestellt werden können (stadtentwicklungspolitischer Preis). Der stadtentwicklungspolitische Preis kommt dann zum Tragen, wenn stadtentwicklungspolitisch sinnvolle und nachhaltige Projekte („Stadtrendite“) trotz möglicher Mindererlöse in finanziell schwierigen Zeiten umgesetzt und koordiniert werden sollen. Für die Koordination solcher Projekte ist eine Betrachtung im gesamtstädtischen Zusammenhang notwendig, um negative Auswirkungen auf den städtischen Haushalt vermeiden zu können.
Die Empfehlungen der IFK werden nach Beratung im VV in der jeweiligen Zuständigkeit der Fachbereiche Grundlage von Beschlussempfehlungen an die bürgerschaftlichen Gremien.
Abb. 1: Arbeitsweise der Projektgruppe
Wegen der Vielzahl der zu behandelnden Flächen/Immobilien werden diese durch die Projektgruppe kategorisiert und priorisiert. Prioritär zu bearbeiten sind Flächen mit einer hohen Dringlichkeit und/oder einem hohen Entwicklungspotential. Derzeit unterscheidet die IFK drei Prioritätsstufen, die auch für die Fachbereiche eine Hierarchisierung der Aufgabenwahrnehmung darstellen. Innerhalb der einzelnen Prioritätsstufen ist die Entscheidung über eine Empfehlung wegen der oft komplexen tatsächlichen, finanz- und gebäudewirtschaftlichen sowie planungsrechtlichen Bedingungen und Abhängigkeiten meist parallel nicht möglich und eine zeitgleiche Umsetzung der getroffenen Empfehlungen auch nicht immer sinnvoll und realistisch.
Abb. 2: Arbeitsweise der Projektgruppe (Kategorien)
Datenbank
Die Datenbank enthält alle in der IFK behandelten Flächen/Immobilien. Die einzelnen Datensätze sind systematisch mit entscheidungsrelevanten Daten gefüllt (u. a. allgemeine Standortinformationen, stadtentwicklungsrelevante und planungsrechtliche Informationen sowie Finanzdaten). Mit Hilfe der Datenbank wird das Informationsniveau erhöht und es werden nachvollziehbare sowie abgestimmte Entscheidungen gefördert. Aufgrund der zum Teil sensiblen Informationen in der Datenbank sind nur die Teilnehmer der Projektgruppe für den Zugang berechtigt. Über die Berichtsfunktion besteht die Möglichkeit, dass einzelne Projekte/Datensätze ausgedruckt werden (s. Anlage „Steckbrief aus der Datenbank“). Aktuell wird an einer Verknüpfung der alphanumerischen und grafischen Darstellung gearbeitet. Ziel ist es, im städtischen Geoinformationssystem ein eigenes Projekt anzulegen, um bspw. die gesamtstädtische Verortung der einzelnen Flächen und Immobilien darzustellen sowie projektspezifisches Kartenmaterial erstellen zu können.
Aktueller Sachstand
Bislang wurden 26 Flächen/Immobilien in die Konferenz eingebracht, besprochen, priorisiert und als Datensatz in der Datenbank angelegt. Um konkrete Nachnutzungsempfehlungen für die einzelnen Standorte aussprechen zu können, mussten die einzelnen Flächen/Immobilien im Detail besprochen werden. Die IFK hat sich auf die Standorte der Priorität 1 konzentriert und für sechs Flächen/Immobilien eine Nachnutzungsempfehlung ausgesprochen (s. Anlage „Bisherige Nachnutzungsempfehlungen der IFK“). Für die übrigen Flächen/Immobilien der Priorität 1 wird zeitnah eine Entscheidung erwartet. Hierbei handelt es sich um folgende Standorte:
? Hauptschule Königin-Luise (Schulgebäude und Nebengebäude)
? Kita Michaelstraße (Kitagebäude)
? Förderschule Janosch (Schulgebäude)
? Sportplatz Nordstraße
? Förderschule Viktor-Reuter-Straße
Als Erstes wurden vornehmlich Schulstandorte und Sportplätze in der IFK behandelt, zu denen bereits politische Beschlüsse vorliegen bzw. aufgrund aktueller Fachkonzepte konkrete Entwicklungstendenzen hinsichtlich Aufgabe, Erhalt oder Zusammenführung an einem Standort vorlagen.
Vor dem Hintergrund des noch in Teilen unklaren Inklusionsprozesses und den daraus resultierenden Veränderungen wurde beschlossen, alle Förderschulen in die Beratungen aufzunehmen. Die Förderschulen können in einem gesamtstädtischen Zusammenhang betrachtet werden, da keine räumliche Verankerung gegeben ist. Gerade auch an diesem Beispiel wird die interdisziplinäre Aufstellung der IFK es ermöglichen, auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen umfassend zu reagieren. Langfristig werden weitere Themen in der IFK behandelt, sodass regelmäßig beratungsrelevante Flächen/Immobilien in die IFK aufgenommen werden.
In den Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung werden die Flächen/Immobilien eingebracht, für die die IFK eine Entscheidung bzw. Empfehlung zum weiteren Umgang getroffen hat und Aussagen zur Umsetzungsperspektive getätigt werden können.
Im weiteren Verfahren wird sich die IFK mit den Standorten der Priorität 2 (derzeit 8 Standorte) und Priorität 3 (derzeit 7 Standorte) im Detail beschäftigen. Da vorrangig die oben aufgeführten Standorte in der IFK besprochen werden, ist kurzfristig nicht mit konkreten Nachnutzungsempfehlungen für die Standorte der Prioritäten 2 und 3 zu rechnen. Für einige Standorte liegen bereits entsprechende Ratsbeschlüsse vor, sodass folgende Standorte aus diesen Prioritätsstufen 2 und 3 beispielhaft zu nennen sind:
? Hauptschule Melanchthonschule (Schulgebäude und Nebengebäude)
? Grundschule Josef (Nebenstelle Karlstraße einschließlich Jugendverkehrsschule)
? Hauptschule Gustav-Adolf (Schulgebäude und Nebengebäude)
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung erhält diesen ersten Bericht aus der IFK zur Kenntnis.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Friedrichs
Stadtrat
Anlagen
Bisherige Nachnutzungsempfehlungen der IFK
Steckbrief aus der Datenbank, Bsp. Dannekampschule (Arbeitsstand)
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | IFK_bisherige_Nachnutzungsempfehlungen (41 KB) | ||||
2 | öffentlich | IFK_Steckbrief_Dannekampschule (214 KB) |