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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.
2. Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 23.07.2013 wird zugestimmt.
3. Der Bebauungsplan Nr. 38, 5. Änderung -Pöppinghauser Straße, Schleusenweg- vom 23.07.2013 mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Pöppinghauser Straße, Schleusenweg“ wird im Nordwesten durch die Werftstraße, im Südwesten durch den Deich-weg und im Südosten durch die Wohnbebauung Deichweg 5-7 begrenzt.
Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan und im Bebauungsplan dargestellt.
B. Ziele und Zwecke der Planung
Die Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 38 als reines Wohngebiet ausgewiesen. Festgesetzt sind bisher zwei überbaubare Grundstücksflächen (Baufenster) von ca. 30m Länge, die dia-gonal zum Deichweg verlaufen. Sie waren für Geschosswohnungsbau mit bis zu drei Vollge-schossen vorgesehen. Die ursprünglich geplante Bebauung wurde nicht verwirklicht.
Inzwischen hat sich die Nachfrage nach Baugrundstücken verändert. Insbesondere besteht eine starke Nachfrage nach Grundstücken für Einfamilienhäuser.
Die Fläche ist als Wohnbauland-Entwicklungsfläche Sodingen 1 in das WEP aufgenommen.
C. Wesentliche Planinhalte
Die Nutzungsart reines Wohngebiet soll durch die Planänderung beibehalten werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen für eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäu-sern neu festgesetzt werden. Die Erschließung erfolgt über private Wohnwege, die von der Straße Deichweg ausgehen.
D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Die 5. Änderung des Bebabuungsplanes Nr. 38 „Pöppinghauser Straße, Schleusenweg“
wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB von der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.
E. Bisheriges Planverfahren
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 10.11.2011 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 07.03.2012 erfolgte. In der Zeit vom 28.02.2012 bis zum 22.03.2012 wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Das Verfahren nach §4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) wurde in der Zeit vom 19.03.2013 (Datum des Anschreibens) bis 10.05.2013 durchgeführt.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.12.2012 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 08.04.2013 bis zum 10.05.2013 durchgeführt.
F. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung
Gegenüber der Planfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4(2) BauGB haben sich folgende Änderungen, jeweils in violetter Farbe kenntlich gemachten Änderungen im Planentwurf ergeben:
Gegenüber der Planfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben sich folgende, in Kursivschrift bzw. durch Streichung kenntlich gemachten, grau hervorgehobenen Änderungen in der Begründung ergeben:
An Stelle dessen wird der folgender Text aufgenommen:
„Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder natur-geschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Boden-beschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 02761/93750; Fax: 02761/937520) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW) falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW).“
„4.5.9 Bergbau
Die RAG AG, Postfach , 44620 Herne hat mitgeteilt, dass im Bereich des Plangebietes in der Vergangenheit bergbauliche Einwirkungen aufgetreten sind.“
Die Änderungen, Ergänzungen und Streichungen im Bebauungsplan und in der Be-gründung sind ausschließlich redaktioneller Art. Die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt. Demzufolge ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan Nr. 38, 5. Änderung – Pöppinghauser Straße, Schleusenweg- Stadtbezirk Sodingen in der Fassung vom 23.07.2013 kann somit als Satzung beschlossen werden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
1. Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 5. Änderung
2. Bebauungsplan Nr. 38 5. Änderung i.d.F. zum Satzungsbeschluss
(1 Exemplar je Fraktion)
3. Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 38 5. Änderung vom 23.07.2013 inklusive der Anlagen
1a) Baugrundvorgutachten vom 02.04.2012
1b) Nachtrag vom 19.07.2013 zum Baugrundvorgutachten vom 02.04.2012
2) Artenschutzrechtliche Vorprüfung
3) Baumbestand
4) Regenwasserkonzept
Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt. Die Fachbeiträge können darüber hinaus beim Fachbereich Stadtplanung eingesehen werden.
4. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | 1_Anlage_Übersichtsplan (677 KB) | ||||
2 | öffentlich | 2_Anlage_Plan_Violetteintragung (1035 KB) | ||||
3 | öffentlich | 3_1a AnhangBegr1a_Baugrundvorgutachten (5824 KB) | ||||
4 | öffentlich | 3_1b_AnhangBegr1b_Nachtrag19072013 (82 KB) | ||||
5 | öffentlich | 3_2 AnhangBegr2_ArtenschutzrechtlicheVorprüfung (900 KB) | ||||
6 | öffentlich | 3_3 AnhangBegr3_Baumbestand (2986 KB) | ||||
7 | öffentlich | 3_4 AnhangBegr4_Regenwasserkonzept (6708 KB) | ||||
8 | öffentlich | 3_Anlage_Begr_SatzBeschl_23072013 (1083 KB) | ||||
9 | öffentlich | 4_Anlage4_Abwägungsergebnis (47 KB) |