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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0493  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 38, 5. Änderung - Pöppinghauser Straße, Schleusenweg -, Stadtbezirk Sodingen
1. Entscheidung über die im Rahmen der Beteiligungen eingegangenen Stellungnahmen
2. Entscheidung über die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
3. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Golding, Tel. 3008
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
10.09.2013 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
18.09.2013 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Sodingen Vorberatung
25.09.2013 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Sodingen beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
08.10.2013 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
15.10.2013 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                 xxx

Bez.:

Nr.:                 xxx

Bez.:

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                 xxx

Bez.:

Nr.:                 xxx

Bez.:

xxx

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass alle Anlagen dieser Beschlussvorlage vollständig zur Verfügung stehen und beschließt:

 

1.      Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt.

2.      Der geänderten bzw. ergänzten Begründung vom 23.07.2013 wird zugestimmt.

3.      Der Bebauungsplan Nr. 38, 5. Änderung -Pöppinghauser Straße, Schleusenweg- vom 23.07.2013  mit den in violetter Farbe eingetragenen Änderungen wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

A. Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Pöppinghauser Straße, Schleusenweg“ wird im Nordwesten durch die Werftstraße, im Südwesten durch den Deich-weg und im Südosten durch die Wohnbebauung Deichweg 5-7 begrenzt.

Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 Übersichtsplan und im  Bebauungsplan dargestellt.

 

B. Ziele und Zwecke der Planung

 

Die Fläche ist im Bebauungsplan Nr. 38 als reines Wohngebiet ausgewiesen. Festgesetzt sind  bisher zwei überbaubare Grundstücksflächen (Baufenster) von ca. 30m Länge, die dia-gonal zum Deichweg verlaufen. Sie waren für Geschosswohnungsbau mit bis zu drei Vollge-schossen vorgesehen. Die ursprünglich geplante Bebauung wurde nicht verwirklicht.

Inzwischen hat sich die Nachfrage nach Baugrundstücken verändert. Insbesondere besteht eine starke Nachfrage nach Grundstücken für Einfamilienhäuser.

Die Fläche ist als Wohnbauland-Entwicklungsfläche Sodingen 1 in das WEP aufgenommen.

 

C. Wesentliche Planinhalte

 

Die Nutzungsart reines Wohngebiet soll durch die Planänderung beibehalten werden. Die überbaubaren Grundstücksflächen sollen für eine Bebauung mit Ein- und Zweifamilienhäu-sern neu festgesetzt werden.  Die Erschließung erfolgt über private Wohnwege, die von der  Straße Deichweg ausgehen.

 

D. Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

 

Die 5. Änderung des Bebabuungsplanes  Nr. 38 „Pöppinghauser Straße, Schleusenweg“

wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung kann im beschleunigten Verfahren nach den Vorschriften des § 13 BauGB von der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden.

 

E. Bisheriges Planverfahren

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 10.11.2011 die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 1 BauGB beschlossen, die am 07.03.2012 erfolgte. In der Zeit vom 28.02.2012 bis zum 22.03.2012 wurde Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Das Verfahren nach §4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange) wurde in der Zeit vom 19.03.2013 (Datum des Anschreibens) bis 10.05.2013 durchgeführt.

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung vom 04.12.2012 die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Dieser Verfahrensschritt wurde in der Zeit vom 08.04.2013 bis zum 10.05.2013 durchgeführt.

 

F. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung

 

Gegenüber der Planfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3(2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §4(2) BauGB haben sich folgende Änderungen, jeweils in violetter Farbe kenntlich gemachten Änderungen im Planentwurf ergeben:

 

  1. Im Textteil Örtliche Bauvorschriften wurde unter Punkt G1.2 der Satz „Der Plan erhält das Ausfertigungsdatum 23.07.2013
  2. Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren sind auf den Dachflächen zulässig“ als Ergänzung entsprechend Punkt 4.4.1 der Begründung zugefügt.
  3. Im Textteil Hinweise wurden unter Ziffer (1) Bodendenkmalpflege die Sätze
    „Sollten bei Bauarbeiten Bodendenkmäler entdeckt werden, ist dies der Stadt Herne und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege in Münster, unverzüglich anzuzeigen. Die Entdeckungsstätte ist mindestens drei Werktage lang in unverändertem Zustand zu erhalten (§§15 und 16 Denkmalschutzgesetz).“
    gestrichen und durch die Sätze
    Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder natur-geschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Boden-beschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 02761/93750; Fax: 02761/937520) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW) falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW).
    ersetzt.
  4. Im Textteil Hinweise wird als neue Ziffer (9) folgender Punkt eingefügt:
    „(9) Bergbau
    Im Bereich des Plangebietes sind in der Vergangenheit bergbauliche Einwirkungen aufgetreten.“
  5. Im Textteil Hinweise erhält die bisherige Ziffer 9 die Ziffer 10. Der erste Punkt dieser Ziffer wird um den Halbsatz „mit Nachtrag vom 19.07.2013“ ergänzt.

 

 

Gegenüber der Planfassung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange haben sich folgende, in Kursivschrift bzw. durch Streichung kenntlich gemachten, grau hervorgehobenen Änderungen in der Begründung ergeben:

 

  1. Die Begründung zum Satzungsbeschluss erhält das Ausfertigungsdatum 23.07.2013
  2. Die Bergründung erhält den neuen Untertitel: (Entwurf zum Satzungsbeschluss gem. §10 BauGB)
  3. Im Inhaltsverzeichnis der Begründung wird der Punkt 4.5.9 Bergbau aufgenommen, der bisherige Punk 9 erhält die Nummer 10 Gutachten.
  4. Auf Seite 6 unter 4.5 Hinweise Punkt 4.5.1 Bodendenkmalpflege wird folgender Text gestrichen:
    Sollten bei Bauarbeiten Bodendenkmäler entdeckt werden, ist dies der Stadt Herne und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westfälisches Museum für Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege in Münster, unverzüglich anzuzeigen. Die Entdeckungsstätte ist mindestens drei Werktage lang in unverändertem Zustand zu erhalten (§§15 und 16 Denkmalschutzgesetz).“

An Stelle dessen wird der folgender Text aufgenommen:

„Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder natur-geschichtliche Bodenfunde, d.h. Mauern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderungen und Verfärbungen in der natürlichen Boden-beschaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeugnisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entdeckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde als Unterer Denkmalbehörde und/oder LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe (Tel.: 02761/93750; Fax: 02761/937520) unverzüglich anzuzeigen und die Entdeckungsstätte mindestens drei Werktage in unverändertem Zustand zu erhalten (§15 u. 16 Denkmalschutzgesetz NRW) falls diese nicht vorher von den Denkmalbehörden freigegeben wird. Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe ist berechtigt, das Bodendenkmal zu bergen, auszuwerten und für wissenschaftliche Erforschung bis zu 6 Monaten in Besitz zu nehmen (§16 Abs. 4 DSchG NW).“

  1. Auf Seite 8 unter 4.5 Hinweise wird als neuer Punkt aufgenommen:

4.5.9 Bergbau

Die RAG AG, Postfach , 44620 Herne hat mitgeteilt, dass im Bereich des Plangebietes in der Vergangenheit bergbauliche Einwirkungen aufgetreten sind.“

  1. Auf Seite 8 unter 4.5 Hinweise erhält der bisherige Punkt 4.5.9 die neue Ziffer 4.5.10. der erste Punkt dieser Ziffer 4.5.10 Gutachten wird um den Halbsatz „mit Nachtrag vom 19.07.2013“ ergänzt.
  2. Auf Seite 11 bzw. 12 unter Punkt 5.1 Gutachten und Fachbeiträge wird der erste Punkt um den Halbsatz „mit Nachtrag vom 19.07.2013“ ergänzt.

 

Die Änderungen, Ergänzungen  und Streichungen im Bebauungsplan und in der Be-gründung sind ausschließlich redaktioneller Art.  Die Grundzüge der Planung sind dadurch nicht berührt. Demzufolge ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nicht erforderlich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 38, 5. Änderung – Pöppinghauser Straße, Schleusenweg- Stadtbezirk Sodingen in der Fassung vom 23.07.2013 kann somit als Satzung beschlossen werden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

Stadtrat

 

   


Anlagen:

1. Übersichtsplan mit Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 38 5. Änderung

2. Bebauungsplan Nr. 38 5. Änderung i.d.F. zum Satzungsbeschluss

                 (1 Exemplar je Fraktion)

3. Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 38 5. Änderung vom 23.07.2013 inklusive der Anlagen

1a) Baugrundvorgutachten vom 02.04.2012

1b) Nachtrag vom 19.07.2013 zum Baugrundvorgutachten vom 02.04.2012

2) Artenschutzrechtliche Vorprüfung

3) Baumbestand

4) Regenwasserkonzept

 

Die Anlagen zur Begründung sind vollständig im Ratsinformationssystem abgelegt. Die Fachbeiträge können darüber hinaus beim Fachbereich Stadtplanung eingesehen werden.

4. Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1_Anlage_Übersichtsplan (677 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich 2_Anlage_Plan_Violetteintragung (1035 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich 3_1a AnhangBegr1a_Baugrundvorgutachten (5824 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich 3_1b_AnhangBegr1b_Nachtrag19072013 (82 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich 3_2 AnhangBegr2_ArtenschutzrechtlicheVorprüfung (900 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich 3_3 AnhangBegr3_Baumbestand (2986 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich 3_4 AnhangBegr4_Regenwasserkonzept (6708 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich 3_Anlage_Begr_SatzBeschl_23072013 (1083 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich 4_Anlage4_Abwägungsergebnis (47 KB)