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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne bestellt gemäß § 46 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. S. 1509), und §§ 3 bis 13 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches vom 07. Juli 1987 (GV NW S. 220), zuletzt geändert durch Verordnung vom 17. November 2009 (GV. NRW. S. 624), mit Wirkung zum 01. Oktober 2013 zur stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses:
Frau Städt. Rechtsdirektorin Annegret S i c k e r s
zur stellvertretenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses.
Sachverhalt:
Die Bestellung von Fachmitgliedern des Umlegungsausschusses erfolgt nach § 5 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches jeweils für die Dauer von fünf Jahren. Die Wiederbestellung ist zulässig.
Entsprechend dieser Verordnung besteht der Umlegungsausschuss der Stadt Herne derzeit aus den aufgeführten fünf Mitgliedern (und ihren Vertretern):
Vorsitzender: Dr. Kreul, Erster Beigeordneter a. D.
(Städt. Rechtsdirektorin Sickers)
Vermessungstechn. Sachverständiger: Ltd. Städtischer Vermessungsdirektor a. D.
Pohlmann
(Städt. Vermessungsdirektor Meyer-Dietrich)
Sachverständige(r) für Öffentl. bestellte Vermessungsingenieurin
Grundstücksbewertung: Dipl.-Ing. Freitag-Ernst
(Städt. Obervermessungsrätin Voß)
Ratsmitglied: Schlüter (Finke, Meißner)
Ratsmitglied: Sobieski (Hetmann,
(Majchrzak-Frensel)
Frau Sickers ist seit dem 01. Oktober 2008 stellvertretende Vorsitzende dieses Ausschusses, so dass ihre Bestellung bestimmungsgemäß am 30. September 2013 endet.
Um eine kontinuierliche Bearbeitung der eingeleiteten Verfahren zu gewährleisten, wird die erneute Wiederbestellung vorgeschlagen.
Frau Sickers ist mit einer erneuten Bestellung einverstanden.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Anlagen: