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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 21 08 Bez.: Zentrale schul-/ schülerbe- zogene Leistungen | Nr.: 11 Bez.: Personalaufwendungen
Nr.: 16 Bez.: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Nr.: 2 Bez.: Zuwendungen und allgemeine Umlagen | - 210.000 €
- 46.800 €
128.400 € |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --------- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der Initiative „Kein Abschluss ohne Anschluss - Übergang Schule-Beruf NRW“ in Herne und beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung des notwendigen Förderantrages an das Land NRW. Als Beginn für das kommunal koordinierte Übergangsmanagement ist der 01.01.2014 vorzusehen.
Sachverhalt:
Im Rahmen des Ausbildungskonsens` NRW, bei dem Landesregierung, Sozialpartner, Kammern, Bundesagentur für Arbeit und kommunale Spitzenverbände seit 1995 mit dem Ziel der Verbesserung der Ausbildungssituation zusammenarbeiten, wurde im November 2011 der grundsätzliche Beschluss zur Implementierung eines nachhaltigen und systematischen Übergangssystems Schule - Beruf gefasst. Erklärtes Ziel des Landes ist es, das System flächendeckend einzuführen und die vorhandenen Projektmittel (z. B. Potenzialanalysen) im neuen System zu bündeln bzw. nur noch den Kommunen oder Schulen zukommen zu lassen, die über eine kommunale Koordinierung verfügen.
Im Jahr 2012 ist das kommunal koordinierte Übergangssystem in sieben Referenzkommunen /-kreisen gestartet. Die Stadt Herne hat im Sommer 2012 eine Absichtserklärung zur Umsetzung des Landesvorhabens gegenüber dem MAIS abgegeben. Die beigefügte Landkarte verdeutlicht den Stand der Umsetzung der Kommunalen Koordinierung in den Kommunen in NRW (Stand: 30.07.2013). Inzwischen sind deutlich über die Hälfte der 53 Kommunen in die Umsetzung einbezogen. Eine Interessenbekundung liegt flächendeckend von allen Kommunen vor.
Das Landesprogramm formuliert vier zentrale Handlungsfelder:
Ziel: Prävention statt Nachsorge
Ziel: Zielgruppenspezifische Angebote statt Warteschleifen
Ziel: Perspektiven kommunizieren statt stigmatisieren
Ziel: Abgestimmtes Vorgehen statt Einzelaktivitäten.
a) Berufs- und Studienorientierung für alle Schülerinnen und Schüler
Ziel ist die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen, geschlechtersensiblen und systematischen Berufs- und Studienorientierung für alle Schülerinnen und Schüler beginnend mit der Jahrgangsstufe 8. Dazu sind Standardelemente entwickelt worden, durch die der systematische Prozess bis hinein in eine Ausbildung bzw. alternative Anschlusswege definiert wird:
Bezeichnung des Standardelements | Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler … | ||
| … alle | … mit spezifischen Zusatzangeboten | … mit besonderem Förderbedarf |
| X |
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2.1 Schulische Beratung 2.2 Beratung und Orientierung durch die BA 2.3 Elternarbeit |
X X
X |
X X X |
X |
3.1 Curriculum 3.2 Koordinatoren (-innen) für Berufs- und Studienorientierung 3.3 Berufsorientierungsbüros (BOB) |
X X |
X |
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| X |
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| X | X |
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6.1 Berufsfelder erkunden 6.2 Betriebspraktika in Sek. I und II 6.3 Praxiskurse 6.4 Langzeitpraktikum 6.5 Studienorientierung |
X X
X |
X |
X |
7.1 Bewerbungsphase 7.2 Übergangsbegleitung 7.3 Koordinierte Übergangsgestaltung |
X
X |
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X |
b) Übergangssystem (in Ausbildung)
Die Angebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung dienen der Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses und zugleich der Realisierung einer verbindlichen Ausbildungsperspektive. Ziel ist es, die Angebote im Übergang zu systematisieren, zu reduzieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimieren. Vorrangig bleibt die Vermittlung in betriebliche Ausbildung. Dazu wird bzw. werden
die Angebote mit weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt,
die Angebote am Berufskolleg reduziert bzw. neu strukturiert,
eine Übersicht der künftigen Angebotsstruktur inklusive klarer Zielgruppenzuordnung allen Akteuren im Beratungsprozess zur Verfügung gestellt (einheitliches Verständnis),
eine Übergangsempfehlung im Rahmen einer koordinierten Übergangsgestaltung etabliert, um die zielgerichtete Inanspruchnahme der Angebote zu begleiten,
der Abgleich von Maßnahmeangebot und -nachfrage durch kommunale Koordinierung systematisiert.
c) Attraktivität dualer Ausbildung
Eine gemeinsame Strategie soll entwickelt werden, um die Attraktivität der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen. Hierzu gehören u. a.
Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen Multiplikatoren, Eltern und SchülerInnen informiert werden,
Darstellung / Vermittlung konkreter Karriereperspektiven von dualer Ausbildung,
Vernetzung mit bestehenden Initiativen zur Stärkung des dualen Systems.
d) Kommunale Koordinierung
Ziel der kommunalen Koordinierung ist es, ein nachhaltiges und systematisches Übergangssystem Schule-Beruf anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmevielfalt beizutragen. Die Zuständigkeiten der Partner bleiben dabei bestehen.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung geht es um die Organisation und Koordinierung der Umsetzungsprozesse vor Ort und um Herstellung von Transparenz. Die Kommune moderiert den Prozess der Verständigung über die Zuständigkeiten und Rollen der Akteure, indem Absprachen getroffen und deren Wirksamkeit nachgehalten werden. Die Kommune selbst gewährleistet in Bezug auf ihre eigenen Zuständigkeiten die erforderlichen Absprachen in den Politikfeldern “Bildung”, “Jugend” und “Arbeit / Soziales” über Zielsetzungen und Verfahren. Da Doppelstrukturen zu vermeiden sind, sollten vorhandene Strukturen (z. B. Reg. Bildungsnetzwerke, regionale Ausbildungs-konsense) gezielt in die Prozesse eingebunden werden.
- Die Kommune koordiniert den Abstimmungsprozess der Akteure über inhaltliche und zeitliche Ziele in den Handlungsfeldern des Gesamtsystems. Als Akteure sind insbesondere Schulen und Schulaufsicht, ggf. Hochschulen, Agenturen für Arbeit, Job-Center, Kammern, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, kommunale Ämter, Jugendhilfe, RAA, Integrationsfachdienst und weitere Träger und Akteure der genannten Politikfelder zu betrachten.
- Die Kommune koordiniert gemäß der Abstimmung der Akteure die Umsetzung von Absprachen und Regelungen zu den einzelnen Handlungsfeldern. Sie fördert Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern und unterstützt Maßnahmen, um Schnittstellen zu optimieren und Entwicklungsprozesse anzustoßen.
- Die Kommune moderiert die Verabredung zwischen den jeweiligen Partnern, wie und durch wen die Wirksamkeit der verabredeten Prozesse im Sinne der Qualitätssicherung und -entwicklung nachgehalten wird. Dabei sind für die Teilbereiche des Gesamtsystems (Berufs- und Studienorientierung, Berufsvorbereitung und Übergang in Ausbildung und Studium) insbesondere folgende Handlungsfelder wesentlich:
a) Berufs- und Studienorientierung
Der Beschluss des Ausbildungskonsenses formuliert das Ziel, für alle Schülerinnen und Schüler der allgemeinbildenden Schulformen möglichst bald ein verbindliches standardisiertes flächendeckendes und geschlechtersensibles Angebot der Berufs- und Studienorientierung umzusetzen.
Dazu sind Standardelemente zu verschiedenen Handlungsfeldern definiert worden. Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind Absprachen zu folgenden Punkten zu treffen:
● Transparenz über regionale Angebote der Berufs- und Studienorientierung, insbesondere der Wirtschaft.
● Transparenz über regional bedeutsame Akzente im Hinblick auf Wirtschafts-struktur, Branchenkenntnis und Abstimmung über daraus resultierende Fachkräftebedarfe und Berufschancen.
● Abstimmung der regionalen Angebote an Berufs- und Studienorientierung, insbesondere zur Umsetzung der erforderlichen Standardelemente (einschließlich der Beratungsangebote).
b) Berufsvorbereitung (dualisierte Angebote im unmittelbaren Anschluss an die
allgemeinbildende Schule)
Dem Beschluss des Ausbildungskonsenses entsprechend dienen die Angebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung der Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses und zugleich der Realisierung einer verbindlichen Ausbildungsperspektive. Für diejenigen jungen Menschen, deren Orientierungs- und Förderprozess die Aufnahme einer Ausbildung noch nicht sinnvoll erscheinen lässt, sind zielgruppenspezifische Angebote mit möglichen Anschlussoptionen definiert worden.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind für eine koordinierte Übergangsgestaltung zur zielgerichteten Inanspruchnahme durch die verschiedenen Zielgruppen Absprachen zu folgenden Punkten zu treffen:
● Organisation eines Überblicks über alle Übergangsempfehlungen.
● Einschätzung und Abgleich der Nachfrage junger Menschen und der vorhandenen
Angebote.
● Abstimmung notwendiger Angebotsreduktionen und -erweiterungen inklusive
erforderlicher Praktikumsstellen.
c) Berufsausbildung
Für junge Menschen, bei denen trotz vorhandener entsprechender Kompetenzen der Orientierungsprozess und Bewerbungen nach der allgemeinbildenden Schule oder einer Berufsvorbereitung noch nicht zur Aufnahme einer Ausbildung geführt haben, sind zielgruppenspezifische Angebote mit möglichen Anschlussoptionen definiert worden.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind für eine koordinierte Übergangsgestaltung zur zielgerichteten Inanspruchnahme durch die verschiedenen Zielgruppen Absprachen zu folgenden Punkten zu treffen:
● Organisation eines Überblicks über alle Übergangsempfehlungen.
● Organisation eines Überblicks über die möglichen Anschlussoptionen der jungen
Menschen in Angeboten zu b).
● Einschätzung und Abgleich der Nachfrage junger Menschen und vorhandener
Angebote.
● Bewerbung unbesetzter Ausbildungsplätze in Abgangsklassen und vollzeitschulischen Bildungsgängen der Berufskollegs und Abstimmung notwendiger Angebotsreduktionen und -erweiterungen inklusive erforderlicher Praktikumsstellen.
d) Übergreifende Aufgaben
Das Ziel, die genannten Arbeitsfelder zu einer Struktur zusammenzuführen, impliziert weitere übergreifende Aufgabenfelder. Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sind daher Absprachen zu folgenden Punkten zu treffen:
● Identifizierung zusätzlicher Bedarfe hinsichtlich Erfahrungsaustausch und Fortbildung bei den Fachkräften der beteiligten Institutionen; ggf. Initiierung bzw. Organisation entsprechender Veranstaltungen und Fortbildungen.
● Sicherstellung der Erfahrungen und Ergebnisse beim Übergang Schule - Beruf auf regionaler Ebene für einen Austausch auf Landesebene.
Bestandsaufnahme und damit ein erster Überblick über die lokalen Aktivitäten im Bereich der Studien- und Berufsorientierung. Die neuen Anstrengungen in den allgemein bildenden Schulen (siehe Standardelemente) sind stadtweit zu organisieren. Qualitätsstandards zur Studien- und Berufsorientierung sind zu etablieren.
Organisation eines ersten Überblicks über alle Übergangs- und Anschlussoptionen im Bereich der Berufsvorbereitung und –ausbildung zwecks Abgleich von Angebotsstruktur und Nachfrage. Nicht umsonst spricht die Fachöffentlichkeit hier von einem „Maßnahmedschungel“. Auf Landesebene kursiert zum Beispiel die Zahl von etwa 120 verschiedenen Maßnahmen landesweit. In diesem Zusammenhang verspricht das Arbeitspapier des Landes vom 31.01.2012, dass die „bereits laufenden landesweiten Modelle und Maßnahmen sowie die regional spezifischen im Hinblick auf eine Weiterführung oder eine sukzessive Transformation auszurichten“ sind.
Regionale Kooperations- und Steuerungsstrukturen: Neben der Stadt Herne sind
- die unteren und oberen Schulaufsichtsbehörden (Bezirksregierung, Schulamt)
- die Bundesagentur für Arbeit (zentraler Maßnahmeträger und Ausbildungsplatzvermittler) sowie
- die lokale Wirtschaft/Wirtschaftsverbände
in einer Steuerungsgruppe für das lokale „Übergangsmanagement“ zu beteiligen. Zusätzlich besteht die Notwendigkeit einer interkommunalen Kooperation mit Bochum angesichts der Überschneidungen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes inkl. des Berufskollegsystems.
Aufgabe wird es ferner sein, die Kapazitäten und Kompetenzen der Herner Berufskollegs systematischer für die erfolgreiche Qualifizierung der Herner Schülerinnen und Schüler zu nutzen. Etwa 900 Schülerinnen und Schüler können dem sogenannten Übergangssystem zugerechnet werden. Dem Schulträger kommt damit eine neue Rolle zu, die er auch zur stärkeren Fokussierung der Unterstützungsmaßnahmen für die sog. Risikoschülergruppen nutzen sollte.
Spätestens seit den 1990er Jahren reicht das Angebot an Ausbildungsplätzen nicht mehr aus, um allen Jugendlichen den Zugang zu einer Berufsausbildung zu ermöglichen. In der Konsequenz gelangen auch ausbildungsfähige und ausbildungswillige Jugendliche nach der Schule statt in Ausbildung in das sogenannte Übergangssystem. In dieser Warteschleife angekommen, haben sie kaum noch eine Chance, eine aufeinander aufbauende und zielgerichtete Qualifikation zu erlangen. Knapp 40 Prozent verlassen das Übergangssystem ohne im darauffolgenden Jahr eine Berufsausbildung beginnen zu können. Eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ist damit oft nicht möglich. Vielmehr führen das ständige Erleben von Ablehnung bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz und das „Parken“ im Übergangssystem zu Resignation und sinkendem Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten.
Die gesamtgesellschaftlichen und volkswirtschaftlichen Folgen dieser Entwicklung sind immens. 1,5 Millionen 25- bis 34-Jährige haben heute in Deutschland weder einen Ausbildungsabschluss noch ein Abitur. Über ein Viertel der Betroffenen haben dabei einen Realschulabschluss und hätten sicherlich die Voraussetzung für eine Ausbildung mitgebracht. Die Erwerbsbiografie dieser Menschen ist und wird von einem hohen Arbeitslosigkeitsrisiko und niedrigen Einkommen geprägt sein. Ihr Einkommen wird häufig nicht für den eigenen Lebensunterhalt ausreichen. Und Jahr für Jahr starten weitere 150.000 junge Menschen in ihr Berufsleben ohne Ausbildungsabschluss und mit schlechten Zukunftsperspektiven.
(Quelle: Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung aus 2011; Unzureichende Bildung: Folgekosten für die öffentlichen Haushalte)
Kerngedanke des neuen Übergangssystems Schule-Beruf ist die Verringerung der Wartezeiten im Übergang zu einer Berufsausbildung bzw. Berufstätigkeit - also der möglichst nahtlose Übergang in den passenden Anschluss an die allgemeinbildende Schule. Untersuchungen belegen, dass in Kommunen mit entsprechenden Maßnahmepaketen in der Vergangenheit deutlich mehr Jugendlichen aus der Übergangsgruppe direkt in Ausbildung einmünden konnte.
Der 2. Herner Bildungsbericht weist für das Schuljahr 2010/2011 insgesamt 935 Schülerinnen und Schüler aus, die sich an den hiesigen Berufskollegs in den Klassen des sogenannten Übergangssystems befinden. Damit sind vielfältige Warteschleifen bzw. Versuche zur Verbesserung der Bildungsabschlüsse gemeint. Allein in den KSOB-Klassen (Klassen für SchülerInnen ohne Berufsausbildung) befanden sich 567 Jugendliche.
Ein besonderes Augenmerk ist auf Jugendliche zu richten, die nach der Hauptschule eine weitere schulische Laufbahn einschlagen, da sie aus dem Blickfeld eines Übergangs- und Unterstützungssystems zu drohen fallen. Dies scheint im besonderen Maße Jugendliche mit Migrationshintergrund zu betreffen, die zwar häufiger den weiteren Schulbesuch wählen, aber dennoch einem deutlich höheren Risiko prekärer Verläufe ausgesetzt sind. Hier werden Strategien zur Verhinderung von Abbrüchen / Abgängen ohne Abschluss und eine systematische Unterstützung der Karriereplanung benötigt.
Tendenziell wächst in Herne die Gruppe der sogenannten Risikoschüler weiter an (laut PISA-Tests haben 20 % der 15-Jährigen in Mathematik, Schreiben und Lesen nur das Niveau der 4. Klasse) und damit die Zahl der potentiellen Hartz IV-Empfänger. In Herne ist wegen der besonderen Sozialstruktur diese Risikogruppe definitiv noch größer und damit der Handlungsbedarf.
Damit ist für Herne bereits eine große Zielgruppe für ein zügigeres und zielgerichtetes Übergangssystem in Ausbildung und Beruf umrissen. Letztlich können die Probleme beim Übergang von der Schule in eine bzw. zu häufig keine Ausbildung nur beseitigt werden, wenn sich der bisherige Maßnahmendschungel im Übergangssystem deutlich lichtet. Jugendliche, die noch nicht fit für die Ausbildung sind, benötigen eine individuelle Übergangsbegleitung mit aufeinander aufbauenden Maßnahmen, die ihnen eine klare und verbindliche Perspektive auf einen anschließenden Übergang in Ausbildung eröffnen.
Das neue Übergangsmanagement ist somit als wesentlicher Baustein einer präventiven Bildungspolitik zu verstehen, durch welche jungen Menschen eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt und Teilhabe an der Gesellschaft ermöglicht werden soll.
Es ist beabsichtigt, die kommunale Koordinierung des Übergangsmanagements dem Regionalen Bildungsbüro im FB Schule und Weiterbildung zuzuordnen. Dies macht vor allem vor dem Hintergrund Sinn, dass das Regionale Bildungsbüro als Geschäftsführung für den Regionalen Lenkungskreis für die Koordinierung unterschiedlicher Aufgabenfelder verantwortlich ist (z. B. Ganztagsentwicklung, Übergange, individuelle Förderung, Bildungspartnerschaften). Der Übergang von der Schule in den Beruf ist auch ein Handlungsfeld der Bildungsregion Herne und des Regionalen Lenkungskreises.
Der Regionale Lenkungskreis ist das Steuerungsgremium zur Vorbereitung von Absprachen und Entscheidungen strategischer Bedeutung für die Bildungsregion Herne. Seine Zuständigkeiten und die Betätigungsfelder sind in dem zwischen dem Schulministerium des Landes NRW und der Stadt Herne im Jahr 2009 geschlossenen Kooperationsvertrag eindeutig definiert. Vor diesem Hintergrund ist eine Zuordnung der kommunalen Koordinierung des Übergangsmanagements Schule-Beruf zum Regionalen Bildungsbüro schlüssig / sinnvoll. Diese Einschätzung wird durch die Vorgehensweise der bisherigen Referenzkommunen unterstützt. Auch die bisher noch nicht am Übergangssystem Schule-Beruf beteiligten Städte haben sich überwiegend für eine Ansiedlung bei den Regionalen Bildungsbüros bzw. den Schulverwaltungen ausgesprochen. Das Schulministerium hat verdeutlicht, dass das neue Übergangssystem mindestens in enger Abstimmung mit den Regionalen Bildungsbüros bearbeitet werden muss, im Idealfall jedoch direkt dort.
Vorhandene Programme - in Herne sind dies vor allem -
sind in die neuen Strukturen einzubinden. Die positiven Ansätze von Jugend Stärken sollen nach dem Projektende im Dezember 2013 soweit wie möglich in das neue Übergangsmanagement integriert werden.
Die Planungen zur Unterbringung des kommunalen Bildungsbüros (Sud- und Treberhaus) berücksichtigen die organisatorische / räumliche Anbindung des Übergangs-managements.
Die Wahrnehmung der Aufgaben der kommunalen Koordinierung im Neuen Übergangssystem Schule-Beruf in NRW wird mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert. Art, Höhe und Umfang regelt die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der Arbeitspolitik und der Aus- und Weiterbildung unter Einbeziehung von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Förderrichtlinie) (s. RdErl. des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen vom 31.05.2011 - Az.: II 1 - 2602.11 032 -). Hiernach erhalten Kreise und kreisfreie Städte Zuwendungen für Personal- und Sachausgaben, maximal in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Zuwendungsfähig sind Personalausgaben in einer Größenordnung von einer Leitungsstelle E 14 Stufe 5 TV-L sowie drei weiteren Stellen bis max. E 12 Stufe 5 TV-L. Für Sachausgaben gilt ein Höchstbetrag von 15.600,- € pro Jahr und Stelle. Bei der Personalzusammenstellung ist zu beachten, dass im Rahmen der Bearbeitung des Förderantrages geprüft wird, ob die von der Kommune vorgeschlagene Personalausstattung quantitativ und qualitativ für die Übernahme der vielfältigen Aufgaben der Kommunalen Koordinierung geeignet ist. Sollten daran Zweifel bestehen, so ist eine Reduzierung der Förderung möglich.
Angesichts des dargestellten Aufgabenumfanges sowie der damit verbundenen Schwerpunktsetzungen werden insgesamt drei Personalstellen in folgender Konstellation für notwendig erachtet:
Die Fachkräfte sollten idealerweise Verwaltungserfahrung, sozialwissenschaftliche bzw. pädagogische Kompetenzen und Erfahrung im Umgang mit sozialen und bildungspolitischen Projekten mitbringen. Durch die Einbeziehung vorhandener Projektmitarbeiterinnen (Jugend stärken, BuT-Schulsozialarbeit, Lernen vor Ort) soll eine wichtige Expertise ohne lange Einarbeitungszeiten gesichert werden. Folgende Personalbesetzung ist geplant:
Anteil | Funktion | Mitarbeiterin/ Mitarbeiter | max. bezuschusster Stellenwert | beabsichtigter Stellenwert |
1 | Leitung | interne Besetzung (zurzeit Projektarbeit) | E 14 TVöD/ A 14 BBesG | E 13 TVöD |
1 (zunächst befristet für 2014) | SB | zurzeit Projektmitarbeiterin LvO | E 12 TVöD/ A 13 gD BBesG | E 13 TVöD
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1 | SB | zurzeit Projektarbeit | E 12 TVöD/ A 13 gD BBesG | E 11 TVöD
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Unter Berücksichtigung der Förderung und des beabsichtigten Personaleinsatzes ist mit zusätzlichen aufgabenbezogenen kommunalen Personalkosten in Höhe von rd. 105.000 € / Jahr sowie anteiligen Sachkosten von maximal 23.400 € / Jahr zu rechnen.
Nach der Entscheidung durch den Rat der Stadt am 15.10.2013 soll umgehend der Förderantrag an das Land gerichtet werden. Der Beginn für das kommunal koordinierte Übergangsmanagement ist für den 01.01.2014 geplant.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlage:
Übersichtskarte NRW - Stand der Kommunalen Koordinierung 7/2013
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | KAoA - Landkarte (94 KB) |