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Vorlage - 2013/0514
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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
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Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt den Schulentwicklungsplan 2012 - 2018, Sekundarstufe I und II, Teilplan Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, auf der Grundlage des vorliegenden Verwaltungsentwurfs einschließlich der Änderungen aus dem Beratungs- und Beteiligungsverfahren.
Sachverhalt:
Die Stadt Herne ist gemäß § 80 Schulgesetz (SchulG) verpflichtet, zur Sicherung eines gleichmäßigen und alle Schulformen umfassenden Bildungs- und Abschlussangebotes für ihren Bereich eine mit den Planungen benachbarter Schulträger abgestimmte Schulentwicklungsplanung zu betreiben. Diese muss hinsichtlich des Inhaltes folgende Mindestanforderungen berücksichtigen:
- das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten,
- die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen,
- die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten.
Weitergehende Anforderungen – insbesondere auch an den Planungszeitraum – werden in diesem Zusammenhang nicht (mehr) formuliert. Die Schulentwicklungsplanung ist der Schulaufsichtsbehörde im Übrigen im Rahmen von Genehmigungsverfahren gemäß § 81 SchulG - Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen - anlassbezogen darzulegen.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes wurde am 24.05.2013 den Mitgliedern
- des Rates der Stadt Herne
- des Schulausschusses
- des Jugendhilfeausschusses
- des Integrationsrates
- der Bezirksvertretungen aller Stadtbezirke
zur Kenntnisnahme übersandt.
Der Schulausschuss hat den vorliegenden Planentwurf in seiner Sitzung am 06.06.2013 zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, auf dieser Grundlage das weitere Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß §§ 76 und 80 Abs. 1 SchulG durchzuführen.
Der Planentwurf wurde daraufhin am 07.06.2013
- den Herner Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen
- den benachbarten Schulträgern
- den betreffenden Lehrerverbänden/-vertretungen
- dem Ausschuss für den Schulsport in der Stadt Herne
- dem Schulamt für die Stadt Herne
- der Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde
zur Kenntnis gegeben mit der Bitte, ggf. Vorschläge und Anregungen bis spätestens 12. Juli 2013 mitzuteilen.
Im Rahmen des Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahrens sind Stellungnahmen eingegangen vom/von der
- Haranni-Gymnasium
- Realschule Sodingen
- Hauptschule Hölkeskampring
- Schulamt für die Stadt Herne
- Bezirksregierung Arnsberg als obere Schulaufsichtsbehörde
- Personalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Hauptschulen bei der Bezirksregierung in Arnsberg
- Stadt Castrop-Rauxel
- Stadt Gelsenkirchen.
Diese Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.
Darüber hinaus äußerten folgende Schulen in ihren Antworten, keine Anregungen, Änderungsvorschläge oder Ergänzungen zu haben:
- Hauptschule Hans-Tilkowski
- Hauptschule Melanchthon
- Realschule Crange
- Pestalozzi-Gymnasium
- Otto-Hahn-Gymnasium
- Gymnasium Wanne
- Gymnasium Eickel.
In der Anlage 2 werden die einzelnen Stellungnahmen gewürdigt. Sich daraus ergebende Vorschläge für textliche Änderungen des Planentwurfs sind dort ebenfalls beschrieben.
Der Entwurf des Schulentwicklungsplanes benennt bereits zwei konkrete schulorganisatorische Maßnahmen, die zum Schuljahr 2014/2015 umgesetzt werden sollen, und zwar
- die Umwandlung der Realschule an der Burg in eine gebundene Ganztagsschule
und
- die auslaufende Auflösung der Hauptschule Hölkeskampring.
Die Verwaltung beabsichtigt, die dafür notwendigen Beratungen in den bürgerschaftlichen Gremien weitestgehend parallel zu den Beratungen über den vorliegenden Entwurf des Schulentwicklungsplanes zu führen.
Die entsprechende Sitzungsvorlage zur Umwandlung der Realschule an der Burg in eine gebundene Ganztagsschule wird dem Schulausschuss ebenfalls zur Beratung für seine Sitzung am 12.09.2013 eingebracht. Die Beschlussvorlage zur auslaufenden Auflösung der Hauptschule Hölkeskampring soll auf die Tagesordnung des Schulausschusses für seine Sitzung am 14.11.2013 genommen werden. Ziel ist es, in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2013 sowohl über den Schulentwicklungsplan als auch die genannten schulorganisatorischen Maßnahmen abschließend entscheiden zu lassen.
Nach seiner Beschlussfassung durch den Rat der Stadt soll der Schulentwicklungs- plan 2012 - 2018, Sekundarstufen I und II, Teilplan Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, mit seinen schulformbezogenen Aussagen an die Stelle des Schulentwicklungsplanes 2006 - 2012 treten.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Thierhoff
Stadträtin
Anlagen:
1 Stellungnahmen aus dem Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren
2 Einschätzungen aus Sicht der Verwaltung sowie sich hieraus ggf. ergebende Vorschläge für
eine textliche Änderung