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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt:
I.
III. Der Rat der Stadt entsendet vorbehaltlich der Beschlüsse zu I. in den Aufsichtsrat der Herner Gesellschaft für Wohnungsbau mbH (HGW)
*Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Bedienstete/r gem. § 113 Abs. 2 GO NRW
Diese Mitglieder sind gemäß § 8 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der HBB (neue Fassung) gleichzeitig die Mitglieder des Aufsichtsrates der HBB.
Die Entsendung der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet eine/r der Vertreter/innen aus dem Rat der Stadt oder aus dem Amt, das zur Entsendung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Entsendung als Vertreter/in der Stadt.
Sachverhalt:
Zu den Punkten I. 1 bis 3:
In der Sitzung des Rates der Stadt am 05.03.2013 wurde die Anwendung des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) für die Beteiligungsgesellschaften der Stadt Herne beschlossen. Mit diesem Beschluss verbunden; sind notwendige Anpassungen der Gesellschaftsverträge an die Bestimmungen aus dem PCGK. Neben den Anpassungen an diese Bestimmungen sind auch redaktionelle Änderungen der Gesellschaftsverträge erforderlich. Die zu beschließenden Gesellschaftsverträge und die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat sind als Anlagen 1 bis 4 der Beschlussvorlage beigefügt.
Die VVH hat in 2008 Anteile an der HGW von der Stadt Herne erworben. Gemäß § 13 Abs. 1 Ziffer 13 des Gesellschaftsvertrages der VVH übt die Gesellschafterversammlung der VVH das Vorschlags- und Entsendungsrecht für Mitglieder in Organen von Tochtergesellschaften oder Gesellschaften, an denen eine Beteiligung besteht, aus.
Gemäß § 21 Abs. 2 lit. k) der Gesellschaftsverträge der HGW und der HBB in der derzeit gültigen Fassung beschließt jeweils die Gesellschafterversammlung über die Änderung des Gesellschaftervertrages. Der jeweilige Aufsichtsrat hat die Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den Sitzungen am 26.09.2013 vorberaten. Der Termin für die Gesellschafterversammlungen stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht fest.
Die Änderung der Gesellschaftsverträge ist der Kommunalaufsicht gemäß § 115 Abs. 1 lit. a) Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen anzuzeigen. Die Anzeige ist erfolgt, eine Rückäußerung stand bei Vorlagenerstellung noch aus.
Zu Punkt III:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 27.10.2009 beschlossen, dass die im Beschlussvorschlag genannten Stadtverordneten in den Aufsichtsrat der HGW zu wählen sind (Vorlage-Nr. 2009/0510). Der Sozialdezernent war nach § 12 Abs. 2 des alten Gesellschaftsvertrages der HGW ständiges Mitglied im Aufsichtsrat.
Der Aufsichtsrat der HGW besteht gem. § 8 Abs. 2 des neuen Gesellschaftsvertrages der HGW aus 10 Mitgliedern, wobei 9 Mitglieder durch den Rat der Stadt Herne entsandt werden und ein weiteres Mitglied durch die VVH entsandt wird. Zu den vom Rat der Stadt entsandten Mitgliedern muss der Oberbürgermeister oder der/die von ihm vorgeschlagene Bedienstete zählen, der/die gleichzeitig Vorsitzende/r des Aufsichtsrates ist. Als vom Oberbürgermeister vorgeschlagener Bediensteter soll der Sozialdezernent, Herr Stadtrat Johannes Chudziak, in den Aufsichtsrat entsandt werden.
Somit ist nach Änderung des Gesellschaftsvertrages die Wahl durch die Gesellschafterversammlung nicht mehr vorgesehen.
Für das weitere Mitglied, das durch die VVH entsandt wird, wird weiterhin die Wahl durch die Gesellschafterversammlung der HGW vorgesehen (§ 7 Ziffer 11 des neuen Gesellschaftsvertrages), so dass hier kein erneuter Beschluss notwendig ist. Vertreter der VVH im Aufsichtsrat der HGW ist Herr Stadtdirektor Dr. Hans Werner Klee.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlagen:
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Gesellschaftsvertrag HGW aktueller Entwurf 04.09.2013 Langfassung (56 KB) | (125 KB) | |||
2 | öffentlich | HGW Entwurf_Geschäftsordnung AR final Vorlage 20130906 (24 KB) | (76 KB) | |||
3 | öffentlich | Gesellschaftsvertrag HBB aktueller Entwurf 04.09.2013 Langfassung (57 KB) | (122 KB) | |||
4 | öffentlich | HBB Entwurf_Geschäftsordnung AR final Vorlage 20130906 (23 KB) | (76 KB) |