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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0634  

Betreff: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bartels
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: Mielke, Marion
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.10.2013 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 3103

Bez.:Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II

Nr.: 16

Bez.: Sonstige ordentliche Aufwendungen

2.300.000,00-

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 2.300.000,00 r die Leistungsbereitstellung des örtlichen Trägers an den Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach dem SGB II.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Dem FB 41 stehen für die Zahlung der Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II an die Bundesagentur insgesamt 43.300.000,00 € bei der Leistung 31.03.01 (Leistungsbeteiligung Unterkunft und Heizung), Sachkonto 546.100.00 zur Verfügung.

 

Durch zum Teil nicht kalkulierbare Kosten- und Fallzahlsteigerungen hat sich zwischenzeitlich ein erheblicher Mehraufwand ergeben.

 

Zum Zeitpunkt des 1. Finanzzwischenberichtes 2013 war bereits ein Mehraufwand erkennbar, der jedoch - unter Berücksichtigung einer Reduzierung von Bedarfsgemein­schaften aufgrund sog. Sommerjobs - lediglich in Höhe von 700.000,00 € kalkuliert wurde.

 

Nunmehr hat sich jedoch herausgestellt, dass die vorhandenen Kostensteigerungen (z. B. Heizkosten in Folge einer verlängerten Heizperiode, Fallzahlsteigerungen) die ursprüngliche Kalkulation deutlich übersteigen werden.

 

Die Planung dieser Kosten basiert aufgrund der Unvorhersehbarkeit der Sachverhalte nur auf Schätzungen unter Berücksichtigung der möglichen Fallzahlenentwicklungen.

 

Da es sich hierbei um Pflichtaufgaben nach dem SGB II handelt, ist der Betrag von 2.300.000 EUR überplanmäßig bereit zu stellen, zumal auch eine Deckung innerhalb des Produktes nicht gegeben ist.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgaben können Mittel in Höhe von

 

  • 607.200,00 Euro bei der Kostenstelle 3103010000, Sachkonto 44910000
  • 751.162,82 Euro bei der Kostenstelle 1110050000, Sachkonto 45210000
  • 500.000,00 Euro bei der Kostenstelle 6101010000, Sachkonto 53410000
  • 441.637,18 Euro bei der Kostenstelle 6101010000, Sachkonto 53420000

 

angeboten werden.

 

Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft werden mit 26,4 % Bundesanteil erstattet. Somit stehen zur Deckung der Mehrausgaben Mittel in Höhe von 607.200,00 € bei der Kostenstelle 3103.01; Sachkonto 449.100.00 (Erstattungen des Bundes) zur Verfügung.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

 

Johannes Chudziak