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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: | Nr.: --- Bez.: | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
I.
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH (WFG) wird die Weisung erteilt,
Frau Stadtverordnete Gabriele Przybyl
in den Aufsichtsrat der WFG zu wählen.
Die Wahl der Vertreterin gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet die gewählte Vertreterin aus dem Rat der Stadt oder aus ihrem Amt, das zu ihrer Wahl geführt hat, aus, so endet ihre Wahl als Vertreterin der Stadt.
II.
Der Rat der Stadt beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt,
Herrn Stadtverordneten Volker Bleck
in den Aufsichtsrat der GBH zu wählen.
Die Wahl des Vertreters gilt für die Dauer der Wahlzeit des Rates der Stadt. Scheidet der gewählte Vertreter aus dem Rat der Stadt oder aus seinem Amt, das zu seiner Wahl geführt hat, aus, so endet seine Wahl als Vertreter der Stadt.
Sachverhalt:
Frau Stadtverordnete Michelle Müntefering ist zum Mitglied des Deutschen Bundestages gewählt worden und hat daher am 30. September 2013 ihr Mandat als Stadtverordnete im Rat der Stadt Herne niedergelegt. Aufgrund ihres Ausscheidens sind Umbesetzungen in den Organen der städt. Beteiligungsgesellschaften erforderlich.
Zu Punkt I. des Beschlussvorschlages:
Gemäß § 10.2 des Gesellschaftsvertrages der WFG gehören dem Aufsichtsrat 16 Mitglieder an, darunter gemäß § 10.4.1 als weitere Mitglieder auch 11 Mitglieder des Rates der Stadt.
Als ein Mitglied des Rates war Frau Stadtverordnete Michelle Müntefering gewählt. Sie hat ihr Mandat niedergelegt, so dass durch die Gesellschafterversammlung der WFG gemäß § 10.5 ein neues Mitglied zu wählen ist.
Zu Punkt II des Beschlussvorschlages:
Gemäß § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der GBH gehören dem Aufsichtsrat der GBH 15 stimmberechtigte und ein beratendes Mitglied an. Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Aufsichtsrat gemäß § 9 Abs. 3 Buchstabe c 5 Mitglieder des Rates der Stadt an.
Als ein Mitglied des Rates war Frau Stadtverordnete Michelle Müntefering gewählt. Sie hat ihr Mandat niedergelegt, so dass durch die Gesellschafterversammlung der GBH gemäß § 9 Abs. 5 ein neues Mitglied zu wählen ist.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine