|
|
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Herne beauftragt die Verwaltung, einen Entwurf für eine Änderung der Vergnügungssteuersatzung zu formulieren, in dem die Vermittlung und Veranstaltung von Wetten in privaten Einrichtungen besteuert werden. Dies Steuer soll möglichst ab dem 01.01.2014 erhoben werden.
2. Die Verwaltung soll eine moderate Erhöhung der Spielhallensteuer zu prüfen.
Sachverhalt:
Zu 1.
Bisher werden private Wettbüros in Herne nicht besteuert, bergen jedoch ähnlich wie Spielhallen ein Risiko für Spielsüchtige. Zum Beispiel beziehen die Vergnügungssteuersatzungen von Schwerte und Krefeld private Wettbüros ein (Steuergegenstand: „Das Wetten in legal errichteten privaten Einrichtungen (Wettbüros), die neben der Annahme von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettereignisse anbieten“). Daher ist dies kein Neuland für Kommunen.
Zu 2.
Aus Sicht der Grünen Fraktion ist eine Erhöhung um einen weiteren Prozentpunkt möglich und würde sowohl den städtischen Haushalt entlasten, als auch eine Lenkungswirkung entfalten.
Bei jeder Verzögerung der vorgenannten Maßnahmen entgegen der Stadt Herne wichtige Finanzmittel. Damit diese Einnahmen ab dem 01.01.2014 fließen können, muss die Beschlussfassung noch in 2013 erfolgen.