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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt folgende Petition an den Petitionsausschuss des Bundestages:
Petition:
Der Rat der Stadt Herne ruft den Petitionsausschuss des Bundestages an, damit der Gesetzesentwurf des Bundesrates vom 3. Mai 2013 (BR-Drucksache 319/13) zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit und Mittagessen in Horteinrichtungen schnellstmöglich nach der Konstituierung des neuen Bundestages (18. WP) aufgegriffen und unverändert beschlossen wird.
Sachverhalt:
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit durch den Bund im Rahmen der Bundesbeteiligung an den Kosten für Unterkunft und Heizung der kommunalen Grundsicherungsträger läuft zum 31. Dezember 2013 aus.
Die über das SGB II geförderte Schulsozialarbeit leistet einen wertvollen und wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung von Bildung und Teilhabe und muss über den 31.12.2013 hinaus fortgeführt werden. Zur Weiterfinanzierung von Sozialarbeit ist eine Entfristung der Bundesfinanzierung erforderlich.
Ziel muss es sein, auch nach dem Jahr 2013 sicherzustellen, dass für alle bedürftigen Kinder und Jugendlichen eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben erreichbar wird.
Wie sich aus den bisherigen Erfahrungen in Herne und NRW gezeigt hat, stellt dabei die
Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ein strukturelles Element und eine unbedingt erforderliche Unterstützung einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik dar. Die Ziele der gesellschaftlichen Integration durch Bildung und den Abbau der Folgen wirtschaftlicher Armut, insbesondere gegen Bildungsarmut, soziale Ausgrenzung und Exklusion von Kindern und Jugendlichen, werden durch diese Struktur ganz wesentlich unterstützt.
Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Ihre Angebote sind niederschwellig, da sie für Kinder und Jugendliche im Schulalltag gegenwärtig und direkt zu erreichen sind. Schulsozialarbeiter/-innen schaffen Vertrauen und gehen auf Kinder und Jugendliche zu. Probleme werden auch durch eine veränderte Zusammenarbeit mit den Eltern früher erkannt. Hilfe kann schnell und bedarfsgerecht organisiert werden. Die Vermittlung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket kann gewährleistet werden, u.a. durch Beratung der Träger aber auch durch Gewinnung von mitwirkenden Vereinen und weiteren Partnern. Entsprechend zielgruppenorientiert ist die Schulsozialarbeit dabei ausgerichtet.
Der Rat der Stadt Herne hat den Bund und die Bundesländer mit einer Resolution vom Juli dieses Jahres aufgefordert, die Befristung der Finanzierung für die Schulsozialarbeit zum 31.12.2013 aufzuheben und die Voraussetzungen zur Fortführung aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz des Bundes über den 31.12.2013 hinaus dauerhaft zu ermöglichen.
Seitens des Bunderates erfolgte nun eine Antwort auf die Resolution, in der auf die Gesetzesinitiative des Bundesrates (BR-Drucksache 319/13) verwiesen wurde. Gleichzeitig wurde empfohlen, den Petitionsausschuss des Bundestages anzurufen, damit dieser Gesetzesentwurf aufgegriffen und beschlossen wird.