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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0656  

Betreff: Änderung der Zusammensetzung und Umbesetzung von Ausschüssen und Gremien
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Telkemeier
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Beteiligt:SPD-Fraktion
Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin   
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.10.2013 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

1.              Der Rat der Stadt legt die Zusammensetzung des Kultur- und Bildungsausschusses wie folgt neu fest:

Zahl der stimmberechtigten Mitglieder:              20              
davon
Stadtverordnete:              13
sachkundige Bürger:              7

Zahl der sachkundigen Einwohner:               1
ohne Stimmrecht (§ 58 (4) GO NRW)

2.              Der Rat der Stadt wählt

a)              anstelle der sachkundigen Bürgerin Gabriele Przybyl              
die Stadtverordnete Gabriele Przybyl als ordentliches Mitglied in den Kultur- und Bildungsausschuss.

b)              anstelle der ausgeschiedenen Stadtverordneten Michele Müntefering              
den Stadtverordneten Henryk Banski als ordentliches Mitglied in den Schulausschuss.

3.              Der Rat der Stadt wählt

a)              anstelle der ausgeschiedenen Stadtverordneten Michele Müntefering              
den Stadtverordneten Thomas Spengler als ordentliches Mitglied und

b)              anstelle des Stadtverordneten Thomas Spengler             
den Stadtverordneten Walter Hanstein als stellvertretendes Mitglied

              in den Polizeibeirat.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Stadtverordnete Michele Müntefering hat ihr Mandat mit Wirkung zum 30. September 2013 niedergelegt. Für sie rückt Frau Gabriele Przybyl nach.

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 30. September 2013 um die Umbesetzung der Ausschüsse und Gremien gebeten. Damit wird gleichzeitig eine Änderung der Zusammensetzung des Kultur- und Bildungsausschusses erforderlich.

 

Gem. § 50 Abs. 3 GO NRW werden die Wahlen zu den Ausschüssen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (Hare/Niemeyer) durchgeführt. Frei gewordene Ausschusssitze kann der Rat der Stadt auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, neu besetzen.

 

 

Der Oberbürgermeister

 

 

 

 

 

(Schiereck)