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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0657  

Betreff: Abschlepp-Image/Parkplatzsituation zur Cranger Kirmes
- Vorschlag der Ratsgruppe "Soziale Gerechtigkeit Herne/Wanne-Eickel" vom 02.10.2013 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorschlag TOP
Verfasser:Soziale Gerechtigkeit Herne/Wanne-Eickel - Ratsgruppe
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Telkemeier, Erwin
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
15.10.2013 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Vorschlag zur Beratung: Abschlepp-Image / Parkplatzsituation zur Cranger Kirmes

 

 

Unsere Stadt wirbt damit, dass die Cranger Kirmes das größte Volksfest in NRW ist. Das bedingt, dass viele Menschen auch mit PKW zur Kirmes kommen.

Da die Parkplätze oft überfüllt sind, parken Besucher vielfach an Stellen, wo sie abgeschleppt werden und / oder ‚Knöllchen‘ bekommen. Sicherlich ist es richtig, dass dort, wo Fußgänger behindert oder (Rettungs-)Wege  zugestellt werden, ‚Knöllchen‘ oder Abschleppen notwendig sind.

 

Oft aber entsteht der Eindruck, dass auch dort ‚Knöllchen‘ ausgeteilt oder Fahrzeuge abgeschleppt werden, wo es nicht unbedingt notwendig ist.

 

3 Beispiele:

 

 

  1. Am letzten Kirmesabend – nach dem Abschlussfeuerwerk gegen 23 h - wurden auf der Rathausstraße im Bereich der Unterführung Richtung Kirmesplatz noch mehrfach PKW abgeschleppt, die auf dem Fahrradstreifen parkten. Dieser Fahrradstreifen war ohnehin durch eine Barrikade abgesperrt.

 

  1. An der Heidstraße / Ecke Elsa-Brändström-Straße ist der Bürgersteig vor dem Parkstreifen um die Breite des Parkstreifens breiter als darüber hinaus. Während der Hochphase der Kirmes parken gelegentlich Fahrzeuge auf diesem Streifen ohne überhaupt jmd. zu behindern und bekommen ‚Knöllchen‘.

 

  1. Ebenso ergeht es Fahrzeugen, die auf Flächen zwischen Bäumen parken.

Mitarbeiter des Ordnungsdienstes – darauf angesprochen – können nur auf die Gesetzeslage verweisen und müssen entsprechend reagieren.

 

Die Frage ist, ob zu der Kirmeszeit in solchen Fällen weniger restriktiv gehandelt werden kann?

 

Das überaus korrekte Ahnden von solchen Verstößen gegen die Verkehrsordnung wird als Provokation empfunden und trägt nicht unbedingt zum (kirmes-)freundlichen Image unserer Stadt bei.