|
|
Vorschlag zur Beratung: Abschlepp-Image / Parkplatzsituation zur Cranger Kirmes
Unsere Stadt wirbt damit, dass die Cranger Kirmes das größte Volksfest in NRW ist. Das bedingt, dass viele Menschen auch mit PKW zur Kirmes kommen.
Da die Parkplätze oft überfüllt sind, parken Besucher vielfach an Stellen, wo sie abgeschleppt werden und / oder ‚Knöllchen‘ bekommen. Sicherlich ist es richtig, dass dort, wo Fußgänger behindert oder (Rettungs-)Wege zugestellt werden, ‚Knöllchen‘ oder Abschleppen notwendig sind.
Oft aber entsteht der Eindruck, dass auch dort ‚Knöllchen‘ ausgeteilt oder Fahrzeuge abgeschleppt werden, wo es nicht unbedingt notwendig ist.
3 Beispiele:
Mitarbeiter des Ordnungsdienstes – darauf angesprochen – können nur auf die Gesetzeslage verweisen und müssen entsprechend reagieren.
Die Frage ist, ob zu der Kirmeszeit in solchen Fällen weniger restriktiv gehandelt werden kann?
Das überaus korrekte Ahnden von solchen Verstößen gegen die Verkehrsordnung wird als Provokation empfunden und trägt nicht unbedingt zum (kirmes-)freundlichen Image unserer Stadt bei.