|
|
Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 31.10 Bez.: GBH | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | - 388.000,-- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt:
Den Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2014 der GBH mit einem Jahresfehlbetrag von 430.000,-- € festzustellen.
Sachverhalt:
Laut § 15 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GBH stellt die Geschäftsführung so rechtzeitig einen Wirtschaftsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung vor Beginn des Geschäftsjahres ihre Zustimmung erteilen kann.
Für das Geschäftsjahr 2014 weist der Wirtschaftsplan der GBH einen Jahresfehlbetrag von 430.000,-- € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag 411.000,-- €) aus.
Der Wirtschaftsplan 2014 wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden sowie den Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Nach § 11 Abs. 6 des Gesellschaftsvertrages hat der Aufsichtsrat alle Angelegenheiten, die der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung unterliegen, vorzubereiten. Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird in seiner Sitzung am 13.12.2013 über die vorgenannte Angelegenheit beraten.
Gemäß § 14 Ziffer 11 des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Ein Termin für die Gesellschafterversammlung stand zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.