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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0825  

Betreff: Schulstatistik 2013/21014; Klassengrößen
- Anfrage des Stadtverordneten Heidinger vom 28.11.2013 -
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage AL
Verfasser:SVO Heidinger, Ingo
Federführend:FB 11 - Rat und Bezirksvertretungen Bearbeiter/-in: Gresch, Norbert
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
10.12.2013 
des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt

Aus der kürzlich herausgegebenen Schulstatistik ist zwar ablesbar, dass die vom Land neu festgelegte kommunale Klassenrichtzahl von 23 Schüler/innen pro Grundschul-Eingangsklasse eingehalten wird, trotzdem liegen 12 Grundschulen (= 48 %) zum Teil deutlich über diesem Richtwert. Dies könnte den Schluss zulassen, dass die erlaubte Bandbreite von 15-29 eher zum oberen statt zum unteren Wert hin ausgeschöpft wird. Auffällig sind dabei insbesondere die Schulen, die die auslaufenden Grundschulen Overwegstraße und Görresschule ersetzen müssen.

 

Vor diesem Hintergrund bittet die AL Herne die folgenden Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen:

 

  1. Gibt es in den Herner Grundschulen Klassen mit 29 und mehr Kindern und wenn ja, wie viele?
  2. Auch in den Klassen 2-4 sind teilweise deutliche Überschreitungen der zugelassenen Bandbreite feststellbar, hier seien beispielhaft die Schillerschule und die GS Vellwigstraße genannt. Das solche Klassengrößen pädagogisch nicht sinnvoll sind, steht außer Frage. Welche schulorganisatorischen Maßnahmen werden ergriffen, damit auch in den Klassen 2-4 Klassengrößen von unter 26 Kindern gewährleistet werden können?
  3. Ähnliche Überschreitungen finden sich auch in der Sekundarstufe I. Beispiele: RS  an der Burg, GY Wanne, GY Otto-Hahn.
  4. Wie verträgt sich das insgesamt mit dem „Leitbild Bildung“?
  5. Sind die Überschreitungen der oberen Schulaufsicht angezeigt worden und liegt dort eine Stellungnahme vor?