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Aus der kürzlich herausgegebenen Schulstatistik ist zwar ablesbar, dass die vom Land neu festgelegte kommunale Klassenrichtzahl von 23 Schüler/innen pro Grundschul-Eingangsklasse eingehalten wird, trotzdem liegen 12 Grundschulen (= 48 %) zum Teil deutlich über diesem Richtwert. Dies könnte den Schluss zulassen, dass die erlaubte Bandbreite von 15-29 eher zum oberen statt zum unteren Wert hin ausgeschöpft wird. Auffällig sind dabei insbesondere die Schulen, die die auslaufenden Grundschulen Overwegstraße und Görresschule ersetzen müssen.
Vor diesem Hintergrund bittet die AL Herne die folgenden Fragen von der Verwaltung beantworten zu lassen: