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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2013/0834  

Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7, Burgstraße; Stadtbezirk Eickel
Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Sindram, Tel. 3007
Federführend:FB 51 - Umwelt und Stadtplanung Bearbeiter/-in: Dill, Sabine
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung Vorberatung
21.01.2014 
des Ausschusses für Planung und Stadtentwicklung beschlossen   
Ausschuss für Umweltschutz Vorberatung
29.01.2014 
des Ausschusses für Umweltschutz beschlossen   
Bezirksvertretung Eickel Vorberatung
06.02.2014 
der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel beschlossen   
Integrationsrat Vorberatung
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
18.02.2014 
des Haupt- und Finanzausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:                 xxx

Bez.:

Nr.:                xxx

Bez.:

xxx

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:                 xxx 

Bez.:

Nr.:                xxx

Bez.:

xxx

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 vom 13.12.2013 mit Begründung und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeitig gültigen Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.


Sachverhalt:

 

A. Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt südlich der Burgstraße im Stadtbezirk Eickel und umfasst die Flurstücke Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 50, Flurstücke 75, 76 und teilweise Flurstück 404. Im Vergleich zum Beschluss über Einleitung des Verfahrens hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig vergrößert, da ein Teil des Flurstücks 404 zur Sicherung einer ausreichend breiten Zufahrt mit in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt rund 1.549 m². Der Geltungsbereich wird im Osten durch das Flurstück 78 mit der als Wohngebäude genutzten ehemaligen Stadtmission Herne begrenzt. Im Süden und Südwesten grenzt der Geltungsbereich an den Volksgarten Eickel und im Westen an das Flurstück 374 mit dem Seniorenwohnheim der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Im Norden grenzt der Geltungsbereich mit der öffentlichen Verkehrsfläche (Flurstück 76) an die Burgstraße. Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.

 

Der Planbereich des den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergänzenden Vorhaben- und

Erschließungsplans vom 13.12.2013 umfasst lediglich das Flurstück 76, da der Vorhabenträger keine weitere Erschließung oder sonstige Maßnahmen an der Verkehrsfläche vornehmen muss und sich die Fläche im Eigentum der Stadt Herne befindet.

 

B. Planungsanlass und –erfordernis

Die auf dem Flurstück 75 vorhandene Bebauung, eine Kapelle mit Nebengebäuden, ist baufällig und soll abgebrochen werden. Der Vorhabenträger plant stattdessen die Nachnutzung des Grundstücks durch eine Wohnbebauung mit 10 barrierefreien Seniorenwohnungen. Im Bebauungsplan Nr. 61 – Reichsstraße / Burgstraße – ist der Großteil des Plangebiets als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kirche festgesetzt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des geplanten Vorhabens zu schaffen, ist auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung eines Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen worden.

 

C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die künftige Nutzung und Bebauung so gesteuert, dass sie sich harmonisch in die bebaute und gewachsene Nachbarschaft einfügt. Die Bebauung und Nutzung wird insbesondere im Hinblick auf die Parkflächen des benachbarten Volksgartens und die relevanten Schutzgüter verträglich gestaltet. Das Baugebiet wird mittels der geplanten Wohnbebauung gestalterisch und nutzbringend entwickelt. Damit kann gleichzeitig das Brachliegen einer potenziellen Wohnbaufläche vermieden werden. Die derzeitige Bebauungssituation präsentiert sich verschlossen, unattraktiv und unbelebt. Durch die Realisierung der geplanten Wohnanlage wird der Ort auch für Anlieger im benachbarten Wohngebiet und dem Seniorenwohnheim deutlich wahrnehmbar aufgewertet.

 

Der Anteil an Senioren (=Menschen mit 65 Jahren und älter) an der Bevölkerung im Stadtteil Eickel ist mit 25 % vergleichsweise hoch. Trotz hoher Leerstände im Wohnungssektor gibt es kein ausreichendes Angebot an barrierefreien Wohnungen. Mit dem geplanten Bauvorhaben wird die Entwicklung seniorengerechter Wohnungen in einem gut erschlossenen Bereich in integrierter Lage gesichert und ein Verbleib in gewohnter Umgebung und Erhalt des sozialen Umfelds für betroffene Personen ermöglicht.

 

D. Bisheriges Planverfahren

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2013 die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7Burgstraße im Stadtbezirk Eickel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des einleitenden Beschlusses erfolgte am 24. Juli 2013.

 

Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB darf in einem Bebauungsplan eine überbaubare Grundfläche von maximal 20.000 m2 festgesetzt werden, um das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls anwenden zu können. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Die dadurch zulässigerweise überbaubare Grundstücksfläche liegt mit rund 800 m2 weiter unter der gesetzlichen Höchstgrenze. Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000 Gebieten bestehen. Da die Grundvoraussetzungen des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vorliegen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach den Maßgaben dieser Vorschrift erarbeitet.

 

Dennoch wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16. September 2013 über die Planung unterrichtet und aufgefordert, sich bis zum 17. Oktober 2013 zur Planung zu äußern. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sind Einwendungen vorgetragen worden, die Anlass zu einer Anpassung der Planung gegeben haben (siehe Anlage 5).

 

Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2013 die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen, die am 26. September 2013 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel stattgefunden hat.  Darüber hinaus wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich bis zum 02. Oktober 2013 zur Planung zu äußern.  Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind mit Schreiben vom 23. September 2013 Einwendungen vorgebracht worden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen, eine Änderung des Planentwurfs leitete sich daraus nicht ab. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind als Anlage beigefügt (siehe Anlage 5).

 

E. Weitere Vorgehensweise

Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.

 

Voraussetzung für den Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 als Satzung ist darüber hinaus der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen der Stadt Herne und dem Vorhabenträger. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 regelt voraussichtlich im Wesentlichen folgende Inhalte:

 

-          die Abgrenzung des Vertragsgebiets,

-          die Pflicht zur Durchführung des Vorhabens innerhalb bestimmter Fristen,

-          die Beschreibung des Vorhabens,

-          die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Vertrags und seiner Durchführung durch den Vorhabenträger sowie

-          die Höhe und Fälligkeit der vom Vorhabenträger zu zahlenden Vertragserfüllungsbürgschaft.

 

Das Vertragsgebiet umfasst das Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 50, Flurstück 75.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

(Friedrichs)

   Stadtrat

    


Anlagen:

  1. Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (A4, Stadtplan, ohne Maßstab)
  2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 Burgstraße - vom 13.12.2013 (1 Exemplar je Fraktion)
  3. Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 Burgstraße vom 13.12.2013 (1 Exemplar je Fraktion)
  4. Begründung zum Bebauungsplanentwurf Nr. 7 vom 13.12.2013 inklusive der Anlagen
  5. Im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangene Stellungnahmen

Die folgenden Anlagen der Begründung bzw. der Sitzungsvorlage sind der Sitzungsvorlage im Ausdruck als Zusammenfassungen beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem sowie jeder Fraktion auf CD zur Verfügung gestellt.

  1. Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse im Bereich des Bauvorhabens" Neubau von 10 barrierefreien Seniorenwohnungen, Burgstr. 21a in Herne - geotec ALBRECHT Ingenieurgesellschaft GbR, Herne, Fassung vom 19.09.2013
  2. Erster Nachtrag zum Baugrundgutachten Versickerung von Niederschlagswasser - geotec ALBRECHT Ingenieurgesellschaft GbR, Herne, Fassung vom 02.12.2013
  3. Visuelle Baumuntersuchung - Burgstr. 21a, Planung Neubau - Sachverständigenbüro Fischer - Dr. Scherer und Partner GmbH, Gütersloh, Fassung vom 19.06.2013
  4. Artenschutzrechtliche Vorprüfung zum V+E-Plan Burgstr. 21a, Herne-Eickel - Biologische Station Östliches Ruhrgebiet, Fassung aus Dezember 2013

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (238 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan vom 13.12.2013 (4001 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplan vom 13.12.2013 (5593 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4 Begründung vom 13.12.2013 (368 KB)      
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5 Eingegangene Stellungnahmen (83 KB)      
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6 Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse (507 KB)      
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7 Erster Nachtrag zum Baugrundgutachten (154 KB)      
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 8 Visuelle Baumuntersuchung (375 KB)      
Anlage 9 9 öffentlich Anlage 9 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (1097 KB)