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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: xxx Bez.: | Nr.: xxx Bez.: | xxx |
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 vom 13.12.2013 mit Begründung und bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeitig gültigen Fassung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Sachverhalt:
A. Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt südlich der Burgstraße im Stadtbezirk Eickel und umfasst die Flurstücke Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 50, Flurstücke 75, 76 und teilweise Flurstück 404. Im Vergleich zum Beschluss über Einleitung des Verfahrens hat sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans geringfügig vergrößert, da ein Teil des Flurstücks 404 zur Sicherung einer ausreichend breiten Zufahrt mit in den Bebauungsplan aufgenommen wurde. Die Größe des Geltungsbereiches beträgt rund 1.549 m². Der Geltungsbereich wird im Osten durch das Flurstück 78 mit der als Wohngebäude genutzten ehemaligen Stadtmission Herne begrenzt. Im Süden und Südwesten grenzt der Geltungsbereich an den Volksgarten Eickel und im Westen an das Flurstück 374 mit dem Seniorenwohnheim der Arbeiterwohlfahrt (AWO). Im Norden grenzt der Geltungsbereich mit der öffentlichen Verkehrsfläche (Flurstück 76) an die Burgstraße. Der Geltungsbereich ist in der zum Beschluss gehörenden Anlage 1 dargestellt.
Der Planbereich des den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ergänzenden Vorhaben- und
Erschließungsplans vom 13.12.2013 umfasst lediglich das Flurstück 76, da der Vorhabenträger keine weitere Erschließung oder sonstige Maßnahmen an der Verkehrsfläche vornehmen muss und sich die Fläche im Eigentum der Stadt Herne befindet.
B. Planungsanlass und –erfordernis
Die auf dem Flurstück 75 vorhandene Bebauung, eine Kapelle mit Nebengebäuden, ist baufällig und soll abgebrochen werden. Der Vorhabenträger plant stattdessen die Nachnutzung des Grundstücks durch eine Wohnbebauung mit 10 barrierefreien Seniorenwohnungen. Im Bebauungsplan Nr. 61 – Reichsstraße / Burgstraße – ist der Großteil des Plangebiets als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung Kirche festgesetzt. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des geplanten Vorhabens zu schaffen, ist auf Antrag des Vorhabenträgers die Einleitung eines Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan beschlossen worden.
C. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird die künftige Nutzung und Bebauung so gesteuert, dass sie sich harmonisch in die bebaute und gewachsene Nachbarschaft einfügt. Die Bebauung und Nutzung wird insbesondere im Hinblick auf die Parkflächen des benachbarten Volksgartens und die relevanten Schutzgüter verträglich gestaltet. Das Baugebiet wird mittels der geplanten Wohnbebauung gestalterisch und nutzbringend entwickelt. Damit kann gleichzeitig das Brachliegen einer potenziellen Wohnbaufläche vermieden werden. Die derzeitige Bebauungssituation präsentiert sich verschlossen, unattraktiv und unbelebt. Durch die Realisierung der geplanten Wohnanlage wird der Ort auch für Anlieger im benachbarten Wohngebiet und dem Seniorenwohnheim deutlich wahrnehmbar aufgewertet.
Der Anteil an Senioren (=Menschen mit 65 Jahren und älter) an der Bevölkerung im Stadtteil Eickel ist mit 25 % vergleichsweise hoch. Trotz hoher Leerstände im Wohnungssektor gibt es kein ausreichendes Angebot an barrierefreien Wohnungen. Mit dem geplanten Bauvorhaben wird die Entwicklung seniorengerechter Wohnungen in einem gut erschlossenen Bereich in integrierter Lage gesichert und ein Verbleib in gewohnter Umgebung und Erhalt des sozialen Umfelds für betroffene Personen ermöglicht.
D. Bisheriges Planverfahren
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09. Juli 2013 die Einleitung des Verfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 – Burgstraße – im Stadtbezirk Eickel im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB beschlossen. Die öffentliche Bekanntmachung des einleitenden Beschlusses erfolgte am 24. Juli 2013.
Gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB darf in einem Bebauungsplan eine überbaubare Grundfläche von maximal 20.000 m2 festgesetzt werden, um das beschleunigte Verfahren ohne Durchführung einer Vorprüfung des Einzelfalls anwenden zu können. Im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 wird eine GRZ von 0,6 festgesetzt. Die dadurch zulässigerweise überbaubare Grundstücksfläche liegt mit rund 800 m2 weiter unter der gesetzlichen Höchstgrenze. Das beschleunigte Verfahren ist ausgeschlossen, wenn durch den Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben begründet wird, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) oder nach Landesrecht unterliegen. Das beschleunigte Verfahren ist auch ausgeschlossen, wenn Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Natura 2000 Gebieten bestehen. Da die Grundvoraussetzungen des § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vorliegen, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan nach den Maßgaben dieser Vorschrift erarbeitet.
Dennoch wurden die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die frühzeige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB durchgeführt.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16. September 2013 über die Planung unterrichtet und aufgefordert, sich bis zum 17. Oktober 2013 zur Planung zu äußern. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sind Einwendungen vorgetragen worden, die Anlass zu einer Anpassung der Planung gegeben haben (siehe Anlage 5).
Der Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 11. Juni 2013 die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Absatz 1 BauGB beschlossen, die am 26. September 2013 im Rahmen der Sitzung der Bezirksvertretung des Stadtbezirks Eickel stattgefunden hat. Darüber hinaus wurde den Bürgern Gelegenheit gegeben, sich bis zum 02. Oktober 2013 zur Planung zu äußern. Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind mit Schreiben vom 23. September 2013 Einwendungen vorgebracht worden. Die vorgebrachten Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen, eine Änderung des Planentwurfs leitete sich daraus nicht ab. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind als Anlage beigefügt (siehe Anlage 5).
E. Weitere Vorgehensweise
Als nächste Verfahrensschritte sind die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB durchzuführen.
Voraussetzung für den Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7 als Satzung ist darüber hinaus der Abschluss eines Durchführungsvertrags zwischen der Stadt Herne und dem Vorhabenträger. Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 regelt voraussichtlich im Wesentlichen folgende Inhalte:
- die Abgrenzung des Vertragsgebiets,
- die Pflicht zur Durchführung des Vorhabens innerhalb bestimmter Fristen,
- die Beschreibung des Vorhabens,
- die Verpflichtung zur Tragung der Kosten des Vertrags und seiner Durchführung durch den Vorhabenträger sowie
- die Höhe und Fälligkeit der vom Vorhabenträger zu zahlenden Vertragserfüllungsbürgschaft.
Das Vertragsgebiet umfasst das Flurstück Gemarkung Wanne-Eickel, Flur 50, Flurstück 75.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
(Friedrichs)
Stadtrat
Anlagen:
Die folgenden Anlagen der Begründung bzw. der Sitzungsvorlage sind der Sitzungsvorlage im Ausdruck als Zusammenfassungen beigefügt. Die vollständigen Anlagen werden allen Mitgliedern der beratenden und beschließenden Gremien digital im Ratsinformationssystem sowie jeder Fraktion auf CD zur Verfügung gestellt.
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Anlage 1 Lage des Plangebiets im Stadtgebiet (238 KB) | ||||
2 | öffentlich | Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan vom 13.12.2013 (4001 KB) | ||||
3 | öffentlich | Anlage 3 Vorhaben- und Erschließungsplan vom 13.12.2013 (5593 KB) | ||||
4 | öffentlich | Anlage 4 Begründung vom 13.12.2013 (368 KB) | ||||
5 | öffentlich | Anlage 5 Eingegangene Stellungnahmen (83 KB) | ||||
6 | öffentlich | Anlage 6 Geotechnischer Bericht über die Baugrundverhältnisse (507 KB) | ||||
7 | öffentlich | Anlage 7 Erster Nachtrag zum Baugrundgutachten (154 KB) | ||||
8 | öffentlich | Anlage 8 Visuelle Baumuntersuchung (375 KB) | ||||
9 | öffentlich | Anlage 9 Artenschutzrechtliche Vorprüfung (1097 KB) |