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Vorlage - 2014/0090  

Betreff: Material für Eigenleistungen der Vereine
hier: Haushaltsjahr 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fischer, Bernd
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
12.03.2014 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 42.02

Bez.: Sportförderung

Nr.:531 80000

Bez.: Zuschüsse an übrige Bereiche

-          59.000,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt, die Mittel für den Bereich - Material für Eigenleistungen der Vereine (Transferaufwendungen) - für das Haushaltsjahr 2014 in Höhe von zusammen 59.000,00 wie folgt zu verteilen:

 

1.              Bis zu 29.500,00 für die Maßnahmen, die zusammen mit der Gemeinnützigen Beschäftigungsgesellschaft Herne mbH (GBH) durchgeführt werden sollen.

Fördervoraussetzung: Der jeweilige Verein übernimmt einen angemessenen Anteil an der Durchführung der Maßnahmen durch finanzielle Beteiligung oder Eigenarbeit.

 

2.              Bis zu 29.500,00 für

 

2 a)              Maßnahmen, die auf städt. Sportanlagen abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 66,6 % zugrunde gelegt).

 

2 b)              Maßnahmen, die auf oder an vereinseigenen Anlagen bzw. Gebäuden abgeschlossen oder geplant sind (es wird eine Förderquote von 33,3 % zugrunde gelegt).

 

2 c)              für Vereine, die bis zum 31.07.2014 (verlängerte Antragsfrist) noch Anträge stellen. Der Sportausschuss wird dann über diese Anträge entsprechend informiert.

 

Sollte nur ein Teil der Haushaltsmittel freigegeben werden, so sind die oben angesprochenen Bereiche entsprechend zu kürzen.

 

Über den Verlauf des Haushaltsjahres sowie über die Verwendung der Mittel wird der Sportausschuss wie in den vergangenen Jahren nachträglich informiert (Anlage 2).

 


Sachverhalt:

 

In seiner Sitzung am 04. Juni 1992 hat der Sportausschuss Kriterien für die Vereine aufgestellt, die bei der Verwaltung Zuschüsse für Materialien für Eigenleistungen geltend machen.

 

Demnach sind u.a. nur Maßnahmen förderfähig, die in Eigenarbeit durchgeführt werden. Darüber hinaus gelten insbesondere folgende Prioritäten:

 

-          Sicherheitsrelevante Maßnahmen sind vorrangig vor Maßnahmen der Substanz-erhaltung und diese vorrangig vor Neubaumaßnahmen.

-          Durchgeführte Maßnahmen auf städt. Sportanlagen sind vor durchgeführten Maß-nahmen auf Vereinsanlagen zu bezuschussen.

-          Bevorzugt zu fördern sind Maßnahmen von Vereinen, die im Vorjahr einen Antrag auf Bewilligung von Mitteln gestellt haben, jedoch keine Mittel erhalten konnten.

-          Die Entscheidung über die Anträge im Einzelfall obliegt einer Kommission. Die Kommission setzt sich aus dem Vorsitzenden des Ausschusses sowie einem/r Vertreter/-in jeder Fraktion und der Verwaltung zusammen.

 

Darüber hinaus hat der Sportausschuss in der Folgezeit geregelt, dass ab dem 6. Antrag eine Kürzung um 5,5% der geltend gemachten Ausgaben erfolgt und dass ab 2014 nur noch Anträge über Maßnahmen eingereicht werden dürfen, die nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

 

Nach Umstellung auf NKF erfolgte eine neue Eingruppierung in das Produkt 42.02 – Sportförderung - mit den Sachkonten 531 80001 bis 531 80005. Aus der ehemals vorhandenen Haushaltsstelle wurden fünf Konten, die eine Aufteilung der Mittel auf die Stadtbezirke und einen überbezirklichen Ansatz transparent machen.

 

Zu Punkt 1.

 

Die GBH hat auch in diesem Jahr gemeinsam mit dem Stadtsportbund Herne einen Antrag auf Durchführung entsprechender Maßnahmen gestellt. Die Maßnahmen sollen - wie bisher - bei der Durchführung von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen auf Sportanlagen helfen. Der Betrag wird von Jahr zu Jahr zwischen der Verwaltung und dem Stadtsportbund Herne neu verhandelt. Für 2014 sollen wiederum 29.500 Euro bereitgestellt werden.

 

Zu Punkt 2 a)

 

Für Maßnahmen auf städt. Sportanlagen (Förderquote 66,6 %) wurden drei Anträge gestellt (s. auch Anlage 1). Folgende Kategorien wurden festgesetzt:

 

              SA =              städtisch, abgeschlossen

              SG =              städtisch, geplant

 

 

Der Turnverein Börnig Sodingen 1889/90 e.V. hat die Eingangstür im Sportzentrum Falkenschule repariert. Hierfür können Gesamtkosten in Höhe von 3.883,91 Euro anerkannt werden (Kategorie SA):

 

              Förderbetrag: 3.883,91 Euro  x  66,6 %  =                              2.586,68 Euro

 

Der Verein Fighter´s World Gym e.V. hat für Renovierungen Rechnungen über insgesamt 2.912,40 Euro eingereicht. Hiervon wurden bereits 1.800,00 Euro im vergangenen Jahr bezuschusst. Der Restbetrag von 1.096,05 Euro soll in diesem Jahr als Fördergrundlage anerkannt werden (Kategorie SA):

 

              Förderbetrag: 1.112,40 Euro  x  66,6 %  =                   740,86 Euro

 

Der TC Parkhaus Wanne-Eickel e.V. möchte einen Tennisplatz im Funpark Eickel in vier sogenannte Kleinfeldtennisspielplätze umbauen. Über das Projekt wurde bereits im letzten Sportausschuss berichtet. Die Kosten hierfür werden auf ca. 5.000 Euro geschätzt. Die Maßnahme fällt unter die Kategorie SG:

 

              Förderbetrag: 5.000,00 Euro  x  66,6 %  =                  ca. 3.330,00 Euro

 

 

Zu Punkt 2 b)

 

Für Maßnahmen auf vereinseigenen Sportanlagen wurden drei Anträge gestellt (s. auch Anlage 1). Die Förderquote in dieser Kategorie beträgt grundsätzlich 33,3 %. Nur in begründeten Einzelfällen soll auf eine andere Quote zurückgegriffen werden. Folgende Kategorien wurden festgesetzt:

 

              VA =              vereinseigen, abgeschlossen

              VG =              vereinseigen, geplant

 

 

Der SC Constantin 1930 Herne-Mark e.V. hat Rechnungen für die Reparatur der Heizungsanlage eingereicht. Anerkannt werden konnten 771,42 Euro (Kategorie VA):.

 

              Förderbetrag: 771,42 Euro  x  33.3 %  =                              256,88 Euro

 

 

Der Tennisclub Friedrich der Große hat Rechnungen über insgesamt 2.584,78 Euro für unterschiedliche Maßnahmen vorgelegt, die allesamt anerkannt werden konnten (Kategorie VA):

 

              Förderbetrag: 2.584,78 Euro  x  33,3 %  =                              860,73 Euro

 

 

Der Wanner Kanu Verein e.V. hat für die Errichtung eines Bootssteges 2.500 Euro veranschlagt (Kategorie VG)

 

              Förderbetrag: 2.500,00 Euro  x  33,3 %  =                       ca. 832,50 Euro

 

 

Zu Punkt 2 c)

 

Insgesamt sind von den unter Punkt 2 vorgesehen Mitteln in Höhe von 29.500,00 Euro bislang ca. 8.607,65 Euro für eine Förderung vorgesehen.

 

Für die Vergabe der verbleibenden Mittel wird die Antragsfrist – wie in den vergangenen Jahren - bis zum 31.07.2014 verlängert. Die Vereine werden hierauf in der nächsten Broschüre „Herner SPORT-INFO des Stadtsportbundes hingewiesen. Sollten mehr Anträge als vorhandene Mittel eingehen, so würden diese in der Reihenfolge SA – SG – VA – VG berücksichtigt.

Sollten am Ende des Jahres noch Restmittel vorhanden sein, so werden diese für Maßnahmen mit der GBH verwendet.

 

 

Haushaltssituation:

 

Im Rahmen der Sparmaßnahmen mussten im freiwilligen Bereich Kürzungen vorgenommen werden. Die Kürzungen im Bereich der Zuschüsse haben 5 % betragen. Eine Kommission aus Verwaltung und Sportselbstverwaltung hat alle freiwilligen Zuschüsse kritisch gewürdigt und die Kürzungen pro Zuschussart definiert. In diesem Bereich ist der Ansatz von 65.000,00 € auf 59.000,00 € reduziert worden, dies gilt auch für das Jahr 2014.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

 


Anlagen:

 

-          Übersicht Anträge

-          Verwendung Mittel SSB 2013

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Material_Eigenlstg_Anlage_2014 (43 KB) PDF-Dokument (47 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage SSB 2013 (291 KB)