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Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung legt die Zahl der stellvertretenden Bezirksbürgermeisterinnen/ Bezirksbürgermeister auf ____ fest.
Als Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister und als Stellvertreterinnen/Stellvertreter werden folgende Personen gewählt:
Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister ________________
1. Stellvertreterin/Stellvertreter ________________
Evtl. weitere Stellvertreterin/Stellvertreter ________________
Sachverhalt:
Nach § 36 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wählt die Bezirksvertretung unter der Leitung der/des Altersvorsitzenden ohne Aussprache aus ihrer Mitte die Bezirksbürgermeisterin/den Bezirksbürgermeister und eine/einen oder mehrere Stellvertreter/innen; § 67 Abs. 2 bis 5 finden entsprechende Anwendung. Deshalb ist vor dem Wahlvorgang durch Beschluss die Zahl der Stellvertreter/innen festzulegen. Für die letzte Wahlzeit wurde die Zahl der Stellvertreter/innen auf zwei festgelegt.
Bei der Wahl der Bezirksbürgermeisterin/des Bezirksbürgermeisters und der Stellvertreter/innen wird gemäß § 67 Abs. 2 GO NRW nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen der Bezirksvertretung nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahl durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Bezirksbürgermeisterin/Bezirksbürgermeister ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, erste/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt, zweite/r Stellvertreter/in, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das von der/vom Altersvorsitzenden zu ziehende Los.
Nimmt ein gewählter Bewerber die Wahl nicht an, so ist gewählt, wer an nächster Stelle desselben Wahlvorschlags steht. Ist ein Wahlvorschlag erschöpft, tritt an seine Stelle der Wahlvorschlag mit der nächsten Höchstzahl.