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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0365  

Betreff: Zuschüsse an Vereine nach den Sportförderrichtlinien - Förderzusage
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Fischer, Bernd
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Fischer, Bernd
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
14.05.2014 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: 4202

Bez.: Sportförderung

Nr.: 16

Bez.: sonst. ordentl. Aufwendungen

max.  – 2950 Euro

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: 7.420200

Bez.: Invest. Zuschüsse,

Bezirk Wanne

Nr.: 11

Bez.: Auszahlung von aktivierbaren Zuwendungen

max.  – 2950 Euro

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Wanner-Kanu-Verein  e.V. eine vorzeitige Zusage zur Förderung einer Investitionsmaßnahme zu erteilen. Der Verein wird erst in die Förderung aufgenommen, wenn andere Vereine ihre Förderung abgeschlossen haben.

Die Zusage gilt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln.


Sachverhalt:

 

In den vergangenen Jahren hat die Bezirksregierung Arnsberg objektbezogene Förderungen durchgeführt. Diese Förderungen erfolgten auf der Grundlage der Richtlinien für den Sportstättenbau des Landes NRW.

 

Im Laufe des Jahres 2003 wurden Bestrebungen bekannt, zum 01.01.2004 eine Pauschalisierung der Fördermittel durchzuführen. Nachdem die sogenannte „Sportpauschale“ eingeführt wurde, legte die Bezirksregierung in Ausführungsbestimmungen fest, dass die Kommunen auch für die Bewilligung und die Auszahlung der Vereinsinvestitionsanträge zuständig sein sollten.

 

Der Wanner-Kanu-Verein e.V. ist an der Künstlerzeche ansässig. Aufgrund der Kanalbauarbeiten in diesem Bereich wurde bereits vor einigen Jahren der Steg des Vereins demontiert. Die Kanalbauarbeiten, die eigentlich etwa 20 Monate dauern sollten, sind nach wie vor nicht abgeschlossen. Demzufolge hat sich die Mitgliederzahl des Vereins in den letzten Jahren bis heute halbiert. Zur Existenzsicherung plant der Verein nunmehr einen provisorischen Schwimmsteg zu installieren. Die Kosten hierfür belaufen sich lt. Angebot auf rund 5.900 Euro.

 

Der Verein muss bereits vor Beschluss über die Förderzusage (am Jahresende) mit der Installation des Steges beginnen.

 

 

Verfahren

 

Die Kommunen mussten die Bestimmungen, die der Sportpauschale zu Grunde liegen, in  die kommunalen Sportförderrichtlinien einarbeiten. Dies ist in Herne mit Ratsbeschluss vom 15. Februar 2005 geschehen.

 

Die Regelungen, die den Vereinsbereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 – Vereinssportanlagen – geregelt.

 

(Auszug aus den Richtlinien)

 

3.2 Vereinssportanlagen

 

3.2.1. Für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung und Modernisierung, den Erwerb, Pacht, Miete und Leasing von vereinseigenen Sportanlagen können Zuschüsse gewährt werden.

 

Die Bemessung der Zuwendung erfolgt in Anlehnung an die ehemaligen Sportförderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen (Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus – Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom 12.07.2001 – VIIA 3 – 8712 Nr. 177/2001) auf der Grundlage der dort festgelegten Förderungsgrundbeträge. Der Fördersatz beträgt 70 % der Bemessungsgrundlage. Soweit in den genannten Richtlinien keine geeigneten Bemessungsgrundlagen vorhanden sind, kann die Förderung bis zu 50 v. H. der anerkannten Gesamtkosten betragen.

 

(Auszug Ende).

 

In den vergangenen Jahren sind aufgrund der Neuregelung eine Vielzahl von Anträgen bei der Stadt Herne eingegangen.

 

In dem vorliegendem Fall muss eine vorzeitige Förderzusage innerhalb des Jahres erfolgen, um dem Verein die Möglichkeit zu geben, den Steg noch zu Beginn der Trainingssaison zu installieren.

 

Die Regelungen, die diesen Bereich betreffen, sind unter Punkt 3.2 - Vereinssportanlagen - geregelt.

 

(Auszug aus den Richtlinien)

 

 

3.2.6 Ein Zuschuss wird nicht bewilligt, wenn mit dem Bauvorhaben vor Erteilung des Bewilligungsbescheides begonnen wurde. Ausnahmen hiervon sind vor Beginn des

Bauvorhabens schriftlich zu beantragen.

 

(Auszug Ende).

 

Der o. g. Antrag muss für das Jahr 2014 vorzeitig in das Förderprogramm aufgenommen werden. Gleichzeitig muss die Zusage der Förderunschädlichkeit erfolgen.

 

Im Rahmen der Sportpauschale sind für den Bereich der Vereinsfinanzierung grundsätzlich  127.500,00 € pro Jahr vorgesehen. Wegen der Vielzahl der noch nicht abgeschlossenen Projekte, wird das o.a. Förderprojekt zunächst auf die „Warteliste“ gesetzt. Der Verein wurde darüber informiert.

 

 

Der Oberbürgermeister

in Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat

 

 

 

Anlage

- Antrag des Vereins vom 20.04.2014