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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0444  

Betreff: Ergänzende Erklärung zum Haushaltssanierungsplan 2014
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Grob
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Bearbeiter/-in: Pukrop, Katja
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
01.07.2014 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:---

Bez.:

Nr.:----

Bez.:

 

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:---

Bez.:

Nr.:---

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat beschließt folgende Erklärung:

 

Der Rat der Stadt Herne hat ein Interesse, die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssanierungsplanes 2014 herzustellen. Vor diesem Hintergrund kommt der vom Bund in Aussicht gestellten Entlastungswirkung bei der Eingliederungshilfe in Höhe von 5 Mrd. Euro ab spätestens 2018 eine entscheidende Bedeutung zu.

Sollte diese Beteiligung des Bundes ab 2018 nicht zum notwendigen Ausgleich führen und die wirtschaftliche Situation keine anderen Ausgleichsperspektiven bieten, erklärt der Rat der Stadt Herne, eine Erhöhung der Grundsteuer B in 2017 mit Wirkung für die Jahre 2018 ff. um bis zu 80 Hebesatzpunkte zu beschließen.“

 

 


Sachverhalt:

 

 

Die Teilnahme der Stadt Herne am Stärkungspakt verpflichtet diese, der Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 6 Abs. 3 Stärkungspaktgesetz einen vom Rat beschlossenen Haushaltssanierungsplan (HSP) bis spätestens zum 01. Dezember des Vorjahres zur Genehmigung vorzulegen.

Eine Genehmigung kann nur erteilt werden, wenn der Haushaltsausgleich unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens im Jahr 2018 nachgewiesen wird. Danach ist unter degressiver Abnahme der Konsolidierungshilfen bis auf Null der Haushaltsausgleich jährlich bis zum Jahr 2021 darzustellen.

 

Kommt eine Gemeinde ihrer Pflicht zur Vorlage des Haushaltssanierungsplanes nicht nach, weicht sie vom Haushaltssanierungsplan ab oder werden Konsolidierungsziele aus anderen Gründen nicht erreicht, setzt die Bezirksregierung eine angemessene Frist, um entsprechend den Vorgaben des Gesetzes Maßnahmen zu ergreifen, um die Ziele des Haushaltssanierungsplanes wieder zu erreichen.

 

Sofern nach erfolgter Fristsetzung eine Umsetzung dieser Maßnahmen nicht erfolgt, ist durch das Ministerium für Inneres und Kommunales ein Beauftragter nach § 124 GO NRW zu bestellen.

 

Der Rat der Stadt Herne hat die aus Sicht der Stadt genehmigungsfähige Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans zusammen mit dem Haushaltsplan 2014 am 28.01.2014 beschlossen. Der Haushaltssanierungsplan wurde der Kommunalaufsicht entsprechend zur Genehmigung vorgelegt.

 

Zwischenzeitlich wurde seitens der Bezirksregierung Arnsberg signalisiert, dass sie den Sanierungsplan in der bisher vom Rat beschlossenen Form nicht akzeptieren wird. Insbesondere die Sonderfaktoren, die eine Haushaltsentlastung in der Zukunft erwarten lassen, wurden von ihr nicht oder nicht vollständig als akzeptabel betrachtet. 

 

Dabei werden die Faktoren „erhöhte Landesbeteiligung beim SGB II durch Absenkung SOBEZ“ und „erhöhte Schlüsselzuweisungen nach Auslaufen Solidarpakt“ derzeit für nicht genehmigungsfähig gehalten. Eine andere Sichtweise konnte durch die Verwaltung  auch nicht in den mit der Kommunalaufsicht geführten Gesprächen erreicht werden.

 

Nach Ansicht der Bezirksregierung Arnsberg kann aktuell lediglich der Herner Anteil an der im Vorfeld des Bundesteilhabegesetzes angekündigten bundesweiten Entlastung der Kommunen in Höhe von einer Milliarde Euro ab 2015 (sog. Übergangsmilliarde) im Haushaltssanierungsplan Berücksichtigung finden. Zum Zeitpunkt des zuletzt geführten Gesprächs am 29.04.2014 war jedoch eine Verteilung der Mittel über einen erhöhten Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer vorgesehen, der für die Stadt Herne Mehrerträge von 1,7 Mio. Euro hätte erwarten lassen.

 

Durch den Sonderfaktor „(Teil-)übernahme der Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung durch den Bund“ waren im Herner Haushaltssanierungsplan jedoch noch 10,5 Mio. Euro ab dem Jahr 2018 prognostiziert worden, da dann die im Koalitionsvertrag  zugesagte Entlastung der Kommunen bei der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung voll greifen sollte.

 

Im Zusammenhang mit der Einigung zu den sechs Milliarden Bildungsmitteln hat sich die Große Koalition auf Bundesebene inzwischen allerdings darauf verständigt, die sog. Übergangsmilliarde nicht allein über den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer, sondern hälftig auch über einen höheren Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft zu verteilen. Im Vergleich zum bisherigen Verteilungsmaßstab würde dies eine Verbesserung von rd. 650 TSD Euro (2,35 Mio. Euro statt 1,7 Mio. Euro) bedeuten.

 

Ursprünglich hat die Kommunalaufsicht auch die Maßnahme 88 - Reduzierung Aufwand Lebensmittelproben abgelehnt. Auf Grund eines in der Sache ergangenen Urteils, das die Sichtweise der Stadt Herne unterstützt, konnte davon ausgegangen werden, dass die Maßnahme nunmehr mitgetragen werden könnte. Auch wenn es sich nur um eine Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutz handelt, so hat sich das Gericht dennoch mit der Rechtslage detailliert auseinandergesetzt und sich klar zu Gunsten der Stadt Herne/des Kreises Recklinghausen positioniert. Die Bezirksregierung ist jedoch weiterhin nicht bereit, die Maßnahme zu akzeptieren, da das Land Rechtsmittel einlegen wird und eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes herbeiführen will.

 

Der Vorlage ist auf Basis dieser Entwicklungen eine neue Projektion als Anlage 1 beigefügt.

 

Die Kommunalaufsicht hat bereits signalisiert, dass sie dieser Projektion als Grund-lage einer Genehmigung zustimmt.

 

Die dabei verbleibende Lücke in den Jahren 2018 – 2021, die in der Spitze knapp 3,0 Mio. Euro ausmacht, stünde der Genehmigung allerdings weiter im Wege. Am o. g. Gesprächstermin wurde vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Herne eine gemeinsam getragene Möglichkeit erarbeitet, über einen zusätzlichen Ratsbeschluss die Genehmigungsfähigkeit des Haushaltssanierungsplanes 2014 zu erreichen.

 

Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B ab dem Jahr 2018 ff. ist dem Wortlaut entsprechend lediglich die zuletzt greifende Konsolidierungsmaßnahme, wenn Entlastungen des Bundes ab 2018 wider Erwarten und entgegen der Zusagen nicht greifen sowie die wirtschaftliche Situation die Erhöhung nach wie vor erforderlich macht.

 

Der vorgelegte Erklärungstext wurde lediglich hinsichtlich der notwendigen maximalen Hebesatzerhöhung angepasst. Nach den derzeit gelegten Zahlen ist eine Hebesatzerhöhung noch bis zu 80 Hebesatzpunkten zum Haushaltsausgleich notwendig.

 

Die Kommunalaufsicht hat diesem Lösungsweg grundsätzlich zugestimmt.

 

Bei entsprechendem Ratsbeschluss ist zeitnah mit einer Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes 2014 zu rechnen

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Klee

(Stadtdirektor)

 

  


Anlagen:

 

A1_aktualisierte Projektion HSP 2014 mit Stand 12_06_2014

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ~4750820 (92 KB)