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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.:3103 Bez.:Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II | Nr.:16 Bez.:Sonstige ordentliche Aufwendungen | 800.000 - |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: Bez.: | Nr.: Bez.: |
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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Herne beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 800.000,00 € für die Leistungsbeteiligung des örtlichen Trägers an den Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach dem SGB II.
Sachverhalt:
Dem Fachbereich 41 stehen für die Zahlung der Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II an die Bundesagentur insgesamt 45.500.000,00 € bei der Leistung 31.03.01 (Leistungsbeteiligung Unterkunft und Heizung), Sachkonto 546.100.00 zur Verfügung.
Der Kostenanstieg beruht im Wesentlichen auf
- Fallzahlsteigerungen von Januar bis Mai 2014 und Stagnation auf derzeitigem Niveau – Zunahme von Leistungsfällen u. a. für Bulgaren und Rumänen (Veränderungen der Fallzahl um + 120 Fälle)
- durchschnittliche KdU-Kosten (Miete inkl. Heizkosten) pro Bedarfsgemeinschaft (Stand April 2014): 356,80 € je Monat (brutto)
- Erhöhung der Mietobergrenze (MOG) um 10 % Sicherheitszuschlag aufgrund BSG-Urteil
- Erhöhung angemessener Heizkosten aufgrund BSG-Urteil (Basis nicht mehr von Stadtwerken Herne ermittelte Verbräuche, sondern Bundesheizkostenspiegel mit deutlich höheren Verbrauchswerten)
- kontinuierliche jährliche Steigerung der Kosten für Energie (Heizung)
- kontinuierliche jährliche Steigerung der kalten Betriebsnebenkosten.
Da es sich hierbei um Pflichtausgaben nach dem SGB II handelt, ist der Betrag von 800.000,00 € überplanmäßig bereit zu stellen, zumal auch eine Deckung innerhalb des Produktes nicht gegeben ist.
Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft werden mit 26,4 % Bundesanteil erstattet. Somit stehen für die Deckung der Mehrausgaben Mittel in Höhe von 211.200,00 € bei der Kostenstelle 3103.01, Sachkonto 449.100.00 (Erstattung des Bundes) zur Verfügung.
Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe können Mittel in Höhe von
- 211.200,00 € bei der Kostenstelle 3103.01.0000, Sachkonto 449.100.00
- 140.000,00 € bei der Kostenstelle 3105.04.0000, Sachkonto 432.100.00
- 33.000,00 € bei der Kostenstelle 3104.02.0000, Sachkonto 421.100,00
- 415.800,00 € bei der Kostenstelle 3104.02.0000, Sachkonto 414.100.00
angeboten werden.
Der Mehraufwand ist somit gedeckt.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Chudziak