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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0594  

Betreff: Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Weber
Federführend:FB 41 - Soziales Bearbeiter/-in: John, Annabell
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
02.10.2014 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
21.10.2014 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:3103

Bez.:Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II

Nr.:16

Bez.:Sonstige ordentliche Aufwendungen

800.000 -

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Herne beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 800.000,00 €r die Leistungsbeteiligung des örtlichen Trägers an den Kosten der Unterkunft für Leistungsempfänger nach dem SGB II.

 


Sachverhalt:

 

Dem Fachbereich 41 stehen für die Zahlung der Leistungsbeteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II an die Bundesagentur insgesamt 45.500.000,00 € bei der Leistung 31.03.01 (Leistungsbeteiligung Unterkunft und Heizung), Sachkonto 546.100.00 zur Verfügung.

 

Der Kostenanstieg beruht im Wesentlichen auf

 

-          Fallzahlsteigerungen von Januar bis Mai 2014 und Stagnation auf derzeitigem Niveau – Zunahme von Leistungsfällen u. a. für Bulgaren und Rumänen (Veränderungen der Fallzahl um + 120 Fälle)

 

-          durchschnittliche KdU-Kosten (Miete inkl. Heizkosten) pro Bedarfsgemeinschaft (Stand April 2014): 356,80 € je Monat (brutto)

 

-          Erhöhung der Mietobergrenze (MOG) um 10 % Sicherheitszuschlag aufgrund BSG-Urteil

 

-          Erhöhung angemessener Heizkosten aufgrund BSG-Urteil (Basis nicht mehr von Stadtwerken Herne ermittelte Verbräuche, sondern Bundesheizkostenspiegel mit deutlich höheren Verbrauchswerten)

 

-          kontinuierliche jährliche Steigerung der Kosten für Energie (Heizung)

 

-          kontinuierliche jährliche Steigerung der kalten Betriebsnebenkosten.

 

Da es sich hierbei um Pflichtausgaben nach dem SGB II handelt, ist der Betrag von 800.000,00 € überplanmäßig bereit zu stellen, zumal auch eine Deckung innerhalb des Produktes nicht gegeben ist.

 

Die Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft werden mit 26,4 % Bundesanteil erstattet. Somit stehen für die Deckung der Mehrausgaben Mittel in Höhe von 211.200,00 € bei der Kostenstelle 3103.01, Sachkonto 449.100.00 (Erstattung des Bundes) zur Verfügung.

 

Zur Deckung der überplanmäßigen Ausgabe können Mittel in Höhe von

 

-          211.200,00 € bei der Kostenstelle 3103.01.0000, Sachkonto 449.100.00

-          140.000,00 € bei der Kostenstelle 3105.04.0000, Sachkonto 432.100.00

-            33.000,00 € bei der Kostenstelle 3104.02.0000, Sachkonto 421.100,00

-          415.800,00 € bei der Kostenstelle 3104.02.0000, Sachkonto 414.100.00

 

angeboten werden.

 

Der Mehraufwand ist somit gedeckt.

 

Der Oberbürgermeister

 

in Vertretung

 

 

 

Chudziak