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Sachverhalt:
Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung ist die Betriebsleitung verpflichtet, den Oberbürgermeister, den Kämmerer und den Betriebsausschuss über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie der Abwicklung des Vermögensplanes im Vergleich zum Vorjahr und mit Bezug zur Jahresplanung des aktuellen Wirtschaftsjahres schriftlich zu unterrichten. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist eine quartalsweise Berichterstattung vorgeschrieben.
Der Bericht gibt einen Überblick über die wesentlichen Abweichungen bei den Erträgen und Aufwendungen der Monate Januar bis Juni 2014 unter besonderer Berücksichtigung des 2. Quartals. Darüber hinaus wird der aktuelle Sachstand über die Bautätigkeiten und die Personalentwicklung gegeben.
Der Betriebsleiter
(Bruns)
Anlagen:
Bericht zum Ende des 2. Quartals 2014
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung Januar bis Juni 2014
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | BA 25.09.14 Deckblatt Zwischenbericht 2.Q (53 KB) | (58 KB) | |||
2 | öffentlich | BA 25.09.14 2. Quartalsbericht GMH 14 (272 KB) | (143 KB) | |||
3 | öffentlich | BA 25.09.14 Plan GuV 2014_2 (49 KB) | (69 KB) |