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Finanzielle
Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen
in €: |
Haushaltsstelle: |
Verw.-/Vermögenshaushalt: |
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Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt beschließt:
1. Als
Vertreter/innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der TGG
Tagungsstätten- und Gastronomiegesellschaft Herne mbH (TGG) werden
1.
__________________________
2.
Herr Günter Böckenhüser *
und
als Vertreter/innen im Verhinderungsfall
1.
__________________________
2. Herr Wolfgang Fischer *
bestellt.
*
Oberbürgermeister oder von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter gemäß
§ 113 Absatz 2 GO NW
2. Den
Vertretern/innen der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der TGG
wird die Weisung erteilt, zu Mitgliedern des Aufsichtsrates der Gesellschaft
1.
__________________________
2.
__________________________
3.
__________________________
4.
__________________________
5.
__________________________
6.
__________________________
7.
__________________________
8.
__________________________
zu
wählen.
Die
Bestellung bzw. die Wahl der Vertreter/innen gilt für die Dauer der Wahlzeit
des Rates der Stadt. Scheidet ein/e Vertreter/in aus dem Rat der Stadt oder aus
dem Amt, das zur Bestellung geführt hat, aus, so endet seine/ihre Bestellung
bzw. Wahl als Vertreter/in der Stadt.
Sachverhalt:
Zu
Punkt 1 des Beschlussvorschlages:
Gemäß
§ 13 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der TGG ist ein Ratsmitglied zum/zur
Vertreter/in der Stadt in der Gesellschafterversammlung sowie der
Oberbürgermeister oder ein/e von ihm vorgeschlagene/r Beamter/in oder
Angestellte/r zu bestellen. Für den Verhinderungsfall sind Vertreter/innen zu
bestellen bzw. vorzuschlagen.
Vertreter/in
der Stadt in der Gesellschafterversammlung der TGG war bzw. waren bisher
1.
Frau Stadtverordnete Annemarie Dymke
2.
Herr Günter Böckenhüser *
und Vertreter im Verhinderungsfall
1.
Herr Stadtverordneter Hans-Friedrich Schulz
2.
Herr Wolfgang Fischer *.
Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages:
Nach § 10 Absatz 2 des Gesellschaftsvertrages der TGG
besteht der Aufsichtsrat der TGG aus neun Mitgliedern.
Als ständiges Mitglied gehört dem Aufsichtsrat gemäß
§ 10 Absatz 3 des Vertrages die Beigeordnete für Kultur der Stadt Herne an. Mit
dem Ausscheiden von Frau Dr. Dagmar Goch als Beigeordnete für Bildung, Kultur,
Sport und Feuerwehr wird eine Nachfolgeregelung erforderlich. Die
Dezernatsvertretung für den Bereich Kultur soll daher bis auf Weiteres durch
Herrn Stadtdirektor Peter Bornfelder erfolgen. Als sogenannter
„Interims-Beigeordneter“ für Kultur der Stadt Herne gehört dieser somit dem
Aufsichtsrat der TGG als ständiges Mitglied für den Übergangszeitraum an.
Zudem werden als weitere Mitglieder acht Mitglieder
des Rates der Stadt von der Gesellschafterversammlung gewählt - § 10 Absatz 4
des TGG-Gesellschaftsvertrages.
Bisherige weitere Mitglieder im Aufsichtsrat der TGG
waren
1.
Herr Stadtverordneter Horst Schiereck
2.
Herr Stadtverordneter Gerhard Ucka
3.
Herr Stadtverordneter Erich Leichner
4.
Herr Stadtverordneter Dieter Herfet
5.
Herr Stadtverordneter Dr. Frank Dudda
6.
Frau Stadtverordnete Susanne Fischer
7.
Frau Stadtverordnete Roswitha Wasmuth
8.
Frau Stadtverordnete Gisela Budde.
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Bornfelder
Anlagen:
keine