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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0730  

Betreff: Änderung der Entgeltordnung für das Emschertal-Museum und die Schlosskapelle Strünkede
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Federführend:FB 32 - Kultur Bearbeiter/-in: Leckscheid, Markus
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
18.11.2014 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Kultur- und Bildungsausschuss Vorberatung
20.11.2014 
des Kultur- und Bildungsausschusses beschlossen   
Haupt- und Personalausschuss Vorberatung
25.11.2014 
des Haupt- und Personalausschusses beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
02.12.2014 
des Rates der Stadt beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die beigefügten  Änderungen der Entgeltordnung für das Emschertal-Museum und die Schlosskapelle Strünkede.

 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Entgeltordnung für das Emschertal-Museum und die Schlosskapelle gilt seit 2010 unverändert.

Das Erfordernis, einen Beitrag zur Haushaltsverbesserung zu leisten und allgemeine Kostensteigerungen machen eine Anpassung der Entgelte erforderlich.

 

Beim Entgelt für Führungen und Kindergeburtstage, das neben den Energie-, Reinigungs- und Personalkosten die fachwissenschaftliche bzw. museumspädagogische Betreuung einschließt, sind folgende Anpassungen vorgesehen:

 

-                            Erwachsene:              70,00 € pro Gruppe werktags während der Öffnungs-

                            zeiten

                            (bisher 60,00 €)

                            und

                            90,00 € pro Gruppe außerhalb der Öffnungszeiten,

                            an Wochenenden und Feiertagen

                            (bisher 80,00 €)

 

-                                Kindergeburtstage:              70,00 € pro Gruppe werktags während der Öffnungs-

                            zeiten, zzgl. Materialkosten

                            (bisher 60,00 € zzgl. Materialkosten)

                            und

                            90,00 € pro Gruppe außerhalb der Öffnungszeiten,

                            an Wochenenden und Feiertagen, zzgl. Material-

                            kosten

                            (bisher 80,00 € zzgl. Materialkosten)

 

Als besonderes Angebot finden einmalig monatlich sonntagnachmittags kostenlose Sonderführungen statt, wobei an diesem Nachmittag generell auch kein Eintrittsgeld erhoben wird.

 

Die Anmietungsvoraussetzungen für die Nutzung des Kaminzimmers im Schloss Strünkede sollen unverändert bestehen bleiben. Auch künftig soll das Kaminzimmer ausschließlich zur Durchführung kultureller und wissenschaftlicher Veranstaltungen zur Verfügung gestellt werden. Das Nutzungsentgelt richtet sich nach Nutzungsdauer und Veranstaltungsaufwand unter Berücksichtigung der Personalkosten. Als Regelnutzungsdauer wird ein Zeitraum von fünf Stunden angenommen. Das Entgelt dafür soll von 150,00 € auf 200,00 € erhöht werden. Jede weitere angefangene Stunde soll mit 75,00 € (bisher 50,00 €) berechnet werden.

Neben der Bereitstellung der Räumlichkeiten einschließlich der Bestuhlung sind die Aufwendungen für Energie, Reinigung und für Personal im Entgelt enthalten.

 

Das Entgelt für die Anmietung des Kaminzimmers im Schloss Strünkede durch das Standesamt für standesamtliche Trauungen soll von 51,10 € je Trauung auf 75,00 € je Trauung erhöht werden.

 

Das Entgelt für die Nutzung der Schlosskapelle bei Trauungen, Taufen etc. soll von 150,00 € auf 180,00 € angehoben werden, für normale Gottesdienste von 50,00 € auf 60,00 €. Auch hier sind die mit der Bereitstellung der Kapelle verbundenen Aufwendungen für Energie und Reinigung abgegolten.

 

Dieser Teil der geänderten Entgeltordnung soll am 01.01.2015 in Kraft treten.

 

 

 

 

 

Beim Eintrittsentgelt für die Häuser des Emschertal-Museums sind folgende Anpassungen vorgesehen:

 

Die Eintrittsentgelte im Schloss Strünkede und in der Städtische Galerie sollen von 2,00 € auf  2,50 € für Erwachsene und 0,50 € für Kinder und Jugendliche (6 bis 17 Jahre) sowie Schülerinnen und Schüler angehoben werden.

 

Es soll ein Kombiticket wie folgt eingeführt werden:

Kombiticket = 3,50 € für Schloss Strünkede und Städtische Galerie

Kombiticket = 4,50 € für die drei Häuser

 

Die Eintrittsentgelte im Heimat- und Naturkunde-Museum Wanne-Eickel sollen von 1,00 € auf 1,50 € für Erwachsene und 0,50 € für Kinder und Jugendliche (6 bis 17 Jahre) sowie Schülerinnen und Schüler angehoben werden.

 

Diese Änderungen sollen am 01.01.2016 in Kraft treten.

 

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Thierhoff

(Stadträtin)

 

 

Anlagen:

 

Geänderte Entgeltordnung ab 01.01.2015

Geänderte Entgeltordnung ab 01.01.2016


Anlagen:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entgeltordnung Entwurf zum 01.01.2015 (33 KB) PDF-Dokument (50 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entgeltordnung Entwurf zum 01.01.2016 (35 KB) PDF-Dokument (51 KB)