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Ratsinformationssystem

Vorlage - 2014/0747  

Betreff: Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne: Satzung
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Erfurt - 28 49Aktenzeichen:FB 21
Federführend:FB 21 - Finanzsteuerung Beteiligt:Büro Dezernat II
Bearbeiter/-in: Erfurt, Susanne  Bereich 10 - Büro Oberbürgermeister
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Vorberatung
18.11.2014 
des Ausschusses für Finanzen und Beteiligungen beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
02.12.2014 
des Rates der Stadt beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.: ---

Bez.: ---

Nr.: ---

Bez.: ---

---

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt erlässt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts „entsorgung herne“. 

 

 


Sachverhalt:

 

Die Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne wurde letztmalig 2006 in Gänze geändert.

Der Rat der Stadt hat zudem in seiner Sitzung am 24.06.2014 eine Ergänzung hinsichtlich der Besetzung des Verwaltungsrates (§ 5 Abs. 1) sowie eine Anpassung zur Regelung des Sitzungsgeldes analog der Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts Stadtentwässerung Herne (§ 5 Abs. 6) beschlossen, (vgl. hierzu Vorlage-Nr. 2014/0441).

Im Zuge der jetzt vorgesehenen Satzungsänderung sollen redaktionelle Änderungen und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorgenommen werden. Die Veränderungen sind der beiliegenden Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.

 

Gemäß § 114 a Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Gemeinde die Rechtsverhältnisse der Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne durch eine Satzung. Somit ist auch die Änderung der Satzung durch die Gemeinde durch den Rat vorzunehmen.

 

Der Erlass der neuen Satzung unterliegt nicht der Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NRW.

 

Der Oberbürgermeister                                                       

in Vertretung                                                                                                 

 

 

 

Dr. Klee

Stadtdirektor

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Langfassung des Entwurfs der Satzung des Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne

 

Anlage 2: Synoptische Darstellung der Satzungsänderungen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Satzung AöR entsorgung herne ENTWURF, Stand 05.11.2014 (33 KB) PDF-Dokument (87 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Synopse Unternehmenssatzung 10_2014 (47 KB) PDF-Dokument (108 KB)