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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt erlässt die als Anlage 1 beigefügte Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts „entsorgung herne“.
Sachverhalt:
Die Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne wurde letztmalig 2006 in Gänze geändert.
Der Rat der Stadt hat zudem in seiner Sitzung am 24.06.2014 eine Ergänzung hinsichtlich der Besetzung des Verwaltungsrates (§ 5 Abs. 1) sowie eine Anpassung zur Regelung des Sitzungsgeldes analog der Satzung der Anstalt öffentlichen Rechts Stadtentwässerung Herne (§ 5 Abs. 6) beschlossen, (vgl. hierzu Vorlage-Nr. 2014/0441).
Im Zuge der jetzt vorgesehenen Satzungsänderung sollen redaktionelle Änderungen und Anpassungen an aktuelle Entwicklungen vorgenommen werden. Die Veränderungen sind der beiliegenden Synopse (Anlage 2) zu entnehmen.
Gemäß § 114 a Abs. 2 Satz 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) regelt die Gemeinde die Rechtsverhältnisse der Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne durch eine Satzung. Somit ist auch die Änderung der Satzung durch die Gemeinde durch den Rat vorzunehmen.
Der Erlass der neuen Satzung unterliegt nicht der Anzeigepflicht gegenüber der Kommunalaufsicht gemäß § 115 GO NRW.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Anlagen:
Anlage 1: Langfassung des Entwurfs der Satzung des Anstalt öffentlichen Rechts entsorgung herne
Anlage 2: Synoptische Darstellung der Satzungsänderungen
Anlagen: | ||||||
Nr. | Status | Name | ||||
1 | öffentlich | Satzung AöR entsorgung herne ENTWURF, Stand 05.11.2014 (33 KB) | (87 KB) | |||
2 | öffentlich | Synopse Unternehmenssatzung 10_2014 (47 KB) | (108 KB) |