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Finanzielle Auswirkungen in €
Teilergebnisplan (konsumtiv)
Produkt | Kontengruppe | Ertrag/Aufwand (-) |
Nr.: 42.04 Bez.: Revierpark | Nr.: 15 Bez.: Transferaufwendungen | - 531.900,00 |
Teilfinanzplan (investiv)
Maßnahme | Kontengruppe | Einzahlung/Auszahlung (-) |
Nr.: --- Bez.: --- | Nr.: --- Bez.: --- | --- |
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen beschließt:
Dem Vertreter der Stadt in der nächsten Gesellschafterversammlung der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wird die Weisung erteilt, den Wirtschaftsplan 2015 der Revierpark Gysenberg Herne GmbH mit Einnahmen und Ausgaben von 5.737.850,00 € und der darin enthaltenen Entnahme aus den Investitionskostenzuschüssen zur teilweisen Deckung der Betriebskosten in Höhe von 375.350,00 € zu genehmigen.
Sachverhalt:
Lt. § 19 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH stellt die Geschäftsführung so rechtzeitig einen Wirtschafts- und Betriebsplan auf, dass die Gesellschafterversammlung diesen vor Beginn des Geschäftsjahres beschließen kann.
Der Wirtschaftsplan 2015 – Park – der Revierpark Gysenberg Herne GmbH schließt mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.737.850,00 € ab. Hierbei ist eine zusätzliche Entnahme aus den Investitionskostenzuschüssen zur teilweisen Deckung der Betriebskosten in Höhe von 375.350,00 € vorgesehen. Aus dem Wirtschafts- und Betriebsplan ergibt sich ein abgeleiteter Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.352.650,00 € (Vorjahr: Fehlbetrag 1.362.600,00 €).
Als Einnahmen im Wirtschafts- und Betriebsplan sind u. a. Kostenbeiträge der Gesellschafter in Höhe von insgesamt 1.063.800,00 € (Vorjahr: 1.063.800,00 €) veranschlagt; diese setzen sich wie folgt zusammen:
Betriebskosten:
Stadt Herne 109.150,00 €
Regionalverband Ruhr (RVR) 109.150,00 €
insgesamt 218.300,00 €
Erstattung der Abschreibungen aus 2013:
Stadt Herne 422.750,00 €
RVR 422.750,00 €
Insgesamt 845.500,00 €
Gemäß § 6 “Gesellschaftsrechtliche Nebenverpflichtungen” des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH beteiligen sich die Gesellschafter im Verhältnis ihres Anteils am Stammkapital am jährlichen Geschäfts- und Betriebsaufwand einschließlich der linearen Abschreibungen, soweit die Einnahmen nicht zur Deckung ausreichen.
Auf die Stadt Herne und den RVR entfällt somit für das Jahr 2015 jeweils ein Anteil von 531.900,00 € (Vorjahr: 531.900,00 €).
Bereits im Jahr 2006 wurde der Gesellschafterzuschuss bis zum Jahr 2010 auf je 591.000,00 € je Gesellschafter begrenzt. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde der Beitrag der Stadt Herne um 60.000,00 € gekürzt.
Der Wirtschaftsplan 2015 der Revierpark Gysenberg Herne GmbH wurde vorab allen Fraktionsvorsitzenden und Sprechern der Gruppen im Rat der Stadt zur Kenntnisnahme zugeleitet.
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft wird den Wirtschaftsplan 2015 gemäß § 17 Absatz 2 Buchstabe g) des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH vor Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung in seiner Sitzung am 28.11.2014 vorberaten.
Nach § 10 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung u. a. über die Genehmigung des Wirtschaftsplanes. Die Gesellschafterversammlung hierzu wird ebenfalls am 28.11.2014 stattfinden.
Der Oberbürgermeister
in Vertretung
Dr. Klee
Stadtdirektor
Anlagen:
Keine.