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Vorlage - 2014/0808  

Betreff: Sonderzuschuss für die Beschaffung eines Großsportgerätes durch den Sportverein Billard-Club Grün-Weiss Wanne 1943 e.V.
Status:öffentlichVorlage-Art:öffentliche Beschlussvorlage
Verfasser:Lawo, Ulrich
Federführend:FB 55 - Stadtgrün Bearbeiter/-in: Stegemann, Vera
Beratungsfolge:
Sportausschuss Entscheidung
03.12.2014 
des Sportausschusses beschlossen   

Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Finanzielle Auswirkungen: Ausgaben/Einnahmen in €:

 

Finanzielle Auswirkungen in €

           Teilergebnisplan (konsumtiv)

Produkt

Kontengruppe

Ertrag/Aufwand (-)

Nr.:   4202040000

Bez.: Vereine u. Verbände

Nr.:   53180000

Bez.: Transferleistungen

-1.500,00

 

Teilfinanzplan (investiv)

Maßnahme

Kontengruppe

Einzahlung/Auszahlung (-)

Nr.:

Bez.:

Nr.:

Bez.:

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss beschließt, dem Sportverein Billard-Club Grün-Weiss Wanne 1943 e.V. einen Sonderzuschuss in Höhe von 1.500,- Euro zu gewähren.

 


Sachverhalt:

 

Ein großer Teil der Herner Sportvereine kann den eigenen Vereinssport nur durch die Verwendung spezieller Sportgeräte ordnungsgemäß durchführen. Bei den Anschaffungskosten dieser Sportgeräte hat bis vor einigen Jahren der Landessportbund NW sowie die Stadt Herne einen Teil der Finanzierung übernommen. Das Förderprogramm des Landessportbundes NW ist mittlerweile ausgelaufen.

 

Der BC Grün-Weiss Wanne ist in dieser Saison erfreulicherweise in die 1. Bundesliga aufgestiegen.

Voraussetzung für diese Spielklasse ist, dass die Sportstätte über 2 baugleiche Sportgeräte – hier: Billardtische – für die Spiele in der 1. Bundesliga verfügt.

Da der Verein bis zu Beginn der Spielsaison 2014/2015 nur über einen für die 1. Bundesliga  tauglichen Billardtisch verfügt hat, war die Anschaffung eines zweiten Billardtisches unumgänglich.

 

Die Anschaffungskosten dieses Sportgerätes können nicht aus dem laufenden Etat des Vereins bestritten werden.

 

Der Verein hat eine Rechnung für den benötigten Billardtisch in Höhe von 4.500,- Euro eingereicht.

 

Eine 100 %ige Förderung für die Anschaffung des Billardtisches soll nicht erfolgen.

 

Für diese Maßnahme des Vereins soll ein einmaliger Sonderzuschuss von 33,3 % der Anschaffungskosten (33,3 % von 4.500,- Euro) = 1.500,- Euro gewährt werden.

 

Da der Verein in Vorleistung getreten ist, sollte die Förderung noch im Jahr 2014 erfolgen. Falls im Laufe des Jahres noch unvorgesehene Ausgaben anfallen, die eine Auszahlung verhindern, so wird die Verwaltung ermächtigt, Mittel aus dem Haushaltsjahr 2015 zu verwenden.

 

Der Oberbürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Friedrichs

Stadtrat