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Bildungsscheck NRW

Der Bildungsscheck ist ein Förderprogramm des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Wer hat Anspruch auf einen Bildungsscheck?

Der Bildungscheck kann von Beschäftigten (auch in Elternzeit), Berufsrückkehrenden und Selbstständigen in Anspruch genommen werden. *

Was sind die Voraussetzungen, um einen Bildungsscheck zu erhalten?

Für den Bildungsscheck gibt es folgenden Zugangsweg:

Personen, Berufsrückkehrende und Selbstständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro (maximal 80.000 Euro, bei gemeinsamer Veranlagung) können einen Bildungsscheck erhalten, nachdem sie persönlich beraten wurden.

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden Angebote der beruflichen Weiterbildung, die Fachwissen und fachübergreifende Kompetenzen vermitteln. Die Qualifizierungen müssen anerkannte Anbieter durchführen. Auch E-Learning und innerbetriebliche Seminare sind neuerdings förderbar.

Dauer und Umfang der Förderung

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds die eine Hälfte ihrer Weiterbildungskosten (maximal 500 Euro pro Bildungsscheck), die andere Hälfte der Kosten tragen Sie.

Beschäftigte und Selbstständige können in jedem Kalenderjahr einen Bildungsscheck erhalten.

Wo kann ich mich informieren?

Bei den Bildungsscheckberatungsstellen des Landes können Sie sich genauer informieren. Eine Adressliste mit Beratungsstellen finden Sie auf https://www.mags.nrw/bildungsscheck

Beratungsstellen für Herne:
Weiterbildungsberatungsstelle in der Volkshochschule Herne
Büro für Gleichstellung und Vielfalt der Stadt Herne
Wirtschaftsförderungsgesellschaft Herne mbH


*Nicht gefördert werden können Beamtinnen und Beamte.

2024-01-04