Am 13. September 2020 finden in Nordrhein-Westfalen die Allgemeinen Kommunalwahlen statt.
Am Wahltag sind die Wahllokale in der Zeit von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Die Kommunalwahlen werden in allen Gemeinden und Kreisen als sogenannte „verbundene Wahlen“ durchgeführt.
Bei den Wahlen werden von den Bürgerinnen und Bürgern in direkter Wahl gewählt:
Sie haben für die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters eine Stimme.
Die 54 Mitglieder des Rates der Stadt Herne werden je zur Hälfte in den 27 Kommunalwahlbezirken direkt und nach Listen für das gesamte Wahlgebiet der Stadt Herne gewählt. Dabei haben Sie nur eine Stimme. Das bedeutet, wenn Sie sich im Wahlbezirk für eine Kandidatin oder Kandidaten entscheiden, so wählen Sie gleichzeitig auch die zugehörige Liste derselben Partei oder Wählergruppe, von der diese Person benannt wurde.
Die Mitglieder der Bezirksvertretungen werden nach Listenwahlvorschlägen der Parteien und Wählergruppen gewählt, wobei Sie auch hier eine Stimme haben.
Folgende Zahl von Vertretern wird in den Stadtbezirken gewählt:
Bezirksvertretung Wanne: 15
Bezirksvertretung Eickel: 15
Bezirksvertretung Herne-Mitte: 17
Bezirksvertretung Sodingen: 15
Die Vertreterinnen und Vertreter der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr werden ebenfalls nach Listenwahlvorschlägen der Parteien und Wählergruppen gewählt. Sie haben für die Wahl eine Stimme.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag, dem 13. September 2020
Eintragung in das Wählerverzeichnis für ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die von der Meldepflicht befreit sind
An den Kommunalwahlen am 13. Spetember 2020 und der eventuell stattfindenden Oberbürgermeisterstichwahl am 27. September 2020 kann nur teilnehmen, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Dies gilt auch für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger*innen).
Wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die bei der Meldebehörde am 9. August 2020 (= 35. Tag vor der Wahl) für eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen mit Hauptwohnung) gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte Unionsbürger*innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 26 Bundesmeldegesetz) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind (z. B. Mitglieder einer ausländischen diplomatischen Mission oder einer ausländischen konsularischen Vertretung und die mit ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienmitglieder), werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Voraussetzung ist, dass sie gemäß §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes am Wahltag
Der Antrag der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger*innen muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In dem Antrag hat die Unionsbürgerin/der Unionsbürger durch Abgabe einer Versicherung an Eides statt den Nachweis für ihre/seine Wahlberechtigung zu erbringen. Gegenstand der Versicherung an Eides Statt ist eine Erklärung
1. über ihre/seine Staatsangehörigkeit,
2. über ihre/seine Anschrift in der Gemeinde und dass sie/er am Wahltag seit mindestens dem 28. August 2020 (= 16. Tag vor der Wahl) im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben wird.
Die Wahlbehörde kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen.
Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Bedient sich die wahlberechtigte Person einer Hilfsperson, so hat diese an Eides Statt zu versichern, dass sie den Antrag entsprechend den Angaben der wahlberechtigten Person ausgefüllt hat und dass die darin gemachten Angaben nach ihrer Kenntnis der Wahrheit entsprechen.
Der Antrag muss spätestens bis zum 28. August 2020 gestellt werden; einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Antragsvordrucke können kostenfrei beim Wahlbüro der Stadt Herne, Technisches Rathaus, Raum B.608, Langekampstr. 36, 44652 Herne, angefordert oder während der allgemeinen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Hier gelangen Sie zum Antrag (PDF, 34 KB) .
Die Stimme kann am 13. September 2020 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr in dem Wahlraum abgegeben werden, welches mit der Wahlbenachrichtigung mitgeteilt wurde.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 14. August 2020 bis 23. August 2020 per Post an die wahlberechtigten Personen übermittelt.
Die Wahlbenachrichtigung ist am Wahltag als Nachweis über die Wahlberechtigung im zugeordneten Wahlraum vorzulegen. Sollte die Wahlbenachrichtigung am Wahltag im Wahllokal nicht vorgelegt werden können, kann das Wahlrecht auch mit einem amtlichen Lichtbildausweis (Personal-, Identitätsausweis oder Reisepass) ausgeübt werden.
Im zugeordneten Wahlraum wird das Wählerverzeichnis für den Stimmbezirk geführt und die berechtigten Personen gelistet. Soweit eine Berechtigung zur Stimmabgabe im Wahlraum vorliegt, werden die Stimmzettel ausgegeben und die Stimmabgabe kann in der Wahlkabine erfolgen.
Sie erhalten vier Stimmzettel:
Achtung: Auf jeden Stimmzettel gehört nur ein Kreuz!
Wenn die Kreuze in der Wahlkabine gemacht wurden, sind die Stimmzettel so zu falten, dass die Kennzeichnungen für andere nicht ersichtlich sind, da kein Umschlag genutzt wird. Die Stimmzettel sind dann in die Wahlurne einzuwerfen.
Vorsicht: Sollten neben den Stimmzetteln andere Dinge in die Wahlurne geworfen werden, können diese erst nach 18 Uhr wieder aus der Wahlurne entnommen werden. Eine vorherige Öffnung der Wahlurne ist aus rechtlichen Gründen nicht zulässig.
Nicht alle Personen, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen, haben am Wahltag die Möglichkeit ihren Wahlraum aufzusuchen. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber die Möglichkeit der Briefwahl geschaffen. Wer am Wahltag nicht den zugewiesenen/mitgeteilten Wahlraum aufsuchen kann und trotzdem wählen möchte, sollte von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.
Gründe für eine Verhinderung könnten sein:
Briefwahlunterlagen können mit dem Antragsvordruck, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist, angefordert werden.
Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 14. August 2020 bis 23. August 2020 versandt.
Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines (Briefwahlantrag) (PDF, 148 KB) kann hier ausgedruckt oder beim Wahlbüro unter Telefon 0 23 23 / 16-1609 angefordert werden.
Der ausgefüllte und persönlich unterschriebene Antrag ist per
zurückzusenden.
Persönlich kann der Antrag direkt beim Wahlbüro, Raum B.608, Langekampstr. 36, 44652 Herne, abgegeben werden.
Ein telefonischer Briefwahlantrag ist nicht zulässig!
Wer für eine andere Person einen Briefwahlantrag stellen will, muss hierfür eine schriftliche Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden voraussichtlich ab dem 24. August 2020 an die auf dem Antrag angegebene Anschrift geschickt.
Eine Bevollmächtigung zur Entgegennahme des Wahlscheines und der Briefwahlunterlagen ist möglich. Die bevollmächtigte Person darf jedoch nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten, was gegenüber der Gemeindebehörde schriftlich zu bestätigen ist. Beide Vordrucke befinden sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Oder Sie gehen in eines der Briefwahlbüros. Diese sind ab dem 24. August 2020 eingerichtet:
Dort erhalten Sie bei Vorlage der Wahlbenachrichtigung oder eines amtlichen Lichtbildausweises die Briefwahlunterlagen, können aber auch schon direkt wählen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Der Briefwahlantrag kann per E-Mail an:
wahlen@herne.de
gestellt werden.
Bitte geben Sie bei der Antragstellung Ihren vollständigen Namen und Ihr Geburtsdatum an sowie die Adresse, an die die Briefwahlunterlagen geschickt werden sollen.
Über das Internet kann ab dem 17. August 2020 der Briefwahlantrag per Online-Formular beziehungsweise durch Nutzung des QR-Codes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung gestellt werden, in dem die auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten Daten eingetragen werden.
Der QR-Code befindet sich auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung und kann per Smartphone eingescannt werden. Sie werden dann automatisch zum Online-Formular weitergeleitet. Zur Legitimation muss lediglich das eigene Geburtsdatum eingegeben werden.
Die Übersendung der Wahlschein- und Briefwahlunterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift erfolgen.
Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet übertragen. Nach dem Abschicken der Daten erfolgt eine automatische Prüfung im Wählerverzeichnis. Die Daten müssen vollständig und korrekt sein, damit sie abschließend verarbeitet werden können.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden nach erfolgreicher Beantragung entsprechend zugeschickt.
Briefwahlanträge über das Internet sind bis einschließlich 8. September 2020 möglich.
Am 13. September 2020 ...
... können Sie in Ihrem
Wahlraum
wählen gehen.
Auf der Wahlbenachrichtigung steht der Name Ihres Wahlraumes. Die Wahlbenachrichtigungen werden in der Zeit vom 14. August 2020 bis 23. August 2020 per Post an die wahlberechtigten Personen geschickt.
Vor dem 13. September 2020 ...
... können Sie bereits wählen, sobald Sie Ihre Wahlbenachrichtigung in den Händen haben. Entweder wählen Sie per Briefwahl oder Sie gehen in eines unserer Briefwahlbüros, die ab dem 24. August 2020 im Rathaus Herne, Raum 233, Friedrich-Ebert-Platz 2, 44623 Herne und im Rathaus Wanne, Raum 30, Rathausstr. 36, 44649 Herne, eingerichtet sind.
Dort können Sie nicht nur die Briefwahl beantragen, sondern auch schon direkt Ihre Stimme abgeben.
Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 15:30 Uhr
Donnerstag von 8 Uhr bis 18 Uhr
Freitag von 8 Uhr bis 12 Uhr
Freitag, 11.September 2020 von 8 Uhr bis 18 Uhr
Sollte es bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister am 13. September 2020 keine endgültige Entscheidung geben, da keine der kandidierenden Personen die erforderliche Mehrheit erreicht hat, findet am Sonntag, dem 27. September 2020 die Stichwahl zwischen den beiden Personen mit den höchsten Stimmanteilen aus dem ersten Wahlgang statt.
Sie können im Falle einer Stichwahl mit der Ihnen zugestellten Wahlbenachrichtigung oder einem amtlichen Lichtbildausweis (Personal-, Identitätsausweis oder Reisepass) in dem Ihnen bekannten Wahlraum in der Zeit von 8 bis 18 Uhr von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen.
Wer bereits zum Zeitpunkt der Kommunalwahlen die Briefwahlunterlagen für beide Wahltermine beantragt hat, bekommt die Unterlagen für die Stichwahl automatisch zugeschickt.
Selbstverständlich können Sie auch jetzt noch nur für die Stichwahl die Briefwahlunterlagen beantragen. Wahlscheinanträge sind bis Freitag, den 25. September 2020, 18 Uhr, möglich:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Team Wahlen unter Telefon: 0 23 23 / 16 - 1609.
Wählerinnen und Wähler, die des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert sind, den Stimmzettel zu kennzeichnen, können sich der Hilfe einer anderen „Person des Vertrauens“ bedienen, soweit die Möglichkeit der Briefwahl nicht genutzt werden soll.
Viele Herner Wahllokale sind barrierefrei. Jedoch nicht alle. Oft ist es nicht möglich, Wahlräume so festzulegen oder herzurichten, dass sie auch beispielsweise mit einem Rollstuhl problemlos erreicht werden können.
Auf der Wahlbenachrichtigung ist ein Vermerk, inwieweit der jeweilige Wahlraum barrierefrei erreichbar ist oder nicht.
Die Stadt Herne verlässt sich auf die Angaben der Eigentümerinnen und Eigentümer, die das jeweilige Gebäude zur Verfügung stellen.
Sollte der zugewiesene Wahlraum nicht barrierefrei erreichbar sein, können Sie einen Wahlschein beantragen. Mit einem Wahlschein können Sie in einem anderen Stimmbezirk bzw. Wahlraum Ihres Wahlbezirks Ihre Stimme abgeben.
Blinde und sehbehinderte Menschen können kostenlose Wahlhilfen (Stimmzettelschablone und Audio-CD) unter Telefon 0 23 23 / 16 - 1606 beim Fachbereich Immobilien und Wahlen, Wahlbüro, im Technischen Rathaus, Raum B.606, Langekampstraße 36, 44652 Herne anfordern.
Ein Ehrenamt als Wahlhelferin/Wahlhelfer kann jede Person übernehmen, die auch wählen darf.
Auch Sie können sich als Wahlhelferin/Wahlhelfer in einem unserer Wahlvorstände melden.
1.300 Helferinnen und Helfer werden benötigt, um am 13. September 2020 in 82 Wahlräumen und 27 Briefwahlräumen die Wahlen durchzuführen. Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unterstützen bei der Wahl in einem Team - dem Wahlvorstand - von bis zu 10 Personen in einem Brief-/Wahlraum.
Aufgabe der Wahlvorstände ist es, im Wahlraum die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler auszugeben, die Stimmabgabevermerke im Wählerverzeichnis einzutragen und insgesamt für einen geordneten Ablauf der Wahl im Wahlraum zu sorgen. Ab 18 Uhr, wenn die eigentliche Wahl abgeschlossen ist, zählt das Team die abgegebenen Stimmen aus.
Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Wahlvorstand wird nach der abgeschlossenen Zählung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro ausgehändigt.
Auch die per Briefwahl abgegeben Stimmen werden am Wahltag von Briefwahlvorständen ausgezählt. Dies geschieht in den Räumen des Mulvany Berufskollegs der Stadt Herne, Westring 201 - 203. Für die ehrenamtliche Tätigkeit im Briefwahlvorstand wird nach der abgeschlossenen Zählung ein Erfrischungsgeld in Höhe von 40 Euro ausgehändigt.
Bei Interesse als Unterstützerin/Unterstützer wenden Sie sich an den Fachbereich (FB) 22/3.2 Team Wahlen unter Telefon: 0 23 23 / 16 - 2850
Gern beantworten wir auch weitergehende Fragen zum Thema Wahlhelferin/Wahlhelfer.
Zur Anmeldung steht ein online-Formular am Bildschirm bereit. Senden Sie es ausgedruckt und unterschrieben an die auf der Anmeldung angegebene Adresse.