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Homepage / Rathaus / Bürgerbeteiligung / Hallenbad Eickel

Kernbotschaften / Positionen der Stadt Herne - Bürgerbegehren zum Erhalt des Hallenbades Eickel

Badebecken

Positionen der Stadt Herne zum Erhalt des Hallenbades Eickel

  • kein Bedarf
  • haushaltsrechtlich nicht zulässig
  • nicht wirtschaftlich und nicht finanzierbar
  • Förderkulisse nicht ansatzweise vorhanden
  • Betriebskostendeckung vollkommen ungeklärt

1. Neubau Wananas / Schließung Hallenbad Eickel

Im Zuge der Wiedererrichtung des Wananas gab es politische Beschlüsse zur Aufgabe des Hallenbades (siehe Beschlussvorlage 2012/0681 ) und vor allem auch Vorgaben der Kommunalaufsicht zur Haushaltskonsolidierung.

Der Punkt 5 der Beschlussvorlage 2012/0681 lautet:

"5. Das Freizeitbad Wananas übernimmt ab Inbetriebnahme die - in der ursprünglichen Bäderkonzeption festgelegten - Aufgaben des Hallenbades Eickel. Der integrierte Schul- und Vereinsbereich des Bades tritt an die Stelle der öffentlichen Einrichtung Hallenbad Eickel, das Hallenbad Eickel wird als öffentliche Einrichtung geschlossen."

Das Wananas wurde daher in größerer Art und Weise wiederaufgebaut, um die Nutzungsfunktionen des ehemaligen Hallenbades Eickel zu integrieren. Zusätzlich wurden daher am Wananas die Funktionen eines Schul- und Vereinsbades mit 25-Meter-Becken, einer Sprunganlage sowie Kurs- und Lehrschwimmbecken berücksichtigt (inklusive der notwendigen Umkleide- und Sanitäreinrichtungen).

2. Bedarf Lehrschwimmbecken (Anfängerschwimmausbildung)

Gemäß gutachterlicher Untersuchung wird für Herne die erforderliche Wasserfläche unter anderem durch sechs Lehrschwimmbecken gemäß den Maßen der KOK-Richtlinie (Koordinierungskreis Bäder) sichergestellt. Grundsätzlich ist die Wasserfläche sowohl für den Vereinssport als auch die Schülerschaft ausreichend und bleibt es auch im Falle steigender Schülerzahlen (prognostizierter Anstieg bis 2024/25). Diese Erkenntnis deckt sich mit den notwendigen Auslastungen und Kapazitäten (Belegungspläne) der Schul- und Sportverwaltung.

Einen Engpass gibt es derzeit aufgrund der Sanierung des Schwimmbads (25-Meter-Sportbecken) am Otto-Hahn-Gymnasium und durch den "Nachholeffekt" der Corona-Pandemie, da aufgrund des Lockdowns keine Schwimmkurse möglich waren. Für die Dauer der Sanierung des Schwimmbads am Otto-Hahn-Gymnasium wird als Ausweichquartier unter anderem der Südpool zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wurden bereits in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Lösungen entwickelt, in dem einige der Lehrschwimmbecken für Schwimmkurse (Anfängerschwimmausbildung) in den Ferienzeiten und an Wochenenden zusätzlich zur Verfügung stehen.

In der Beschlussvorlage 2021/0318 wurde die konzeptionelle und strategische Neuausrichtung der Lehrschwimmbecken beschlossen. In einem ersten Schritt soll die Planung und Umsetzung des Teilprojektes "Lehrschwimmbecken-Anbau am Kombibad Südpool" im Konzern Stadt Herne weiterverfolgt werden - auch als Kompensation für den ausgefallenen Standort Kolibri-Schule / Sport- und Schwimmhalle Hölkeskampring.

3. Bausubstanz und Sanierungskosten Hallenbad Eickel

Für die Anfängerschwimmausbildung sind besondere Anforderungen (siehe KOK-Richtlinie) zu berücksichtigen. Diese Anforderungen werden in der Regel durch sogenannte Lehrschwimmbecken gedeckt, welche entsprechend dimensioniert und ausgestattet sind (zum Beispiel durchgehende Treppe an einer Längsseite, Wassertiefe 0,60 / 0,80 Meter bis maximal 1,35 Meter, Beckenlänge von 12,50 oder 16,66 Meter). Das Schwimmbecken des Hallenbades Eickel erfüllt in dem jetzigen Format nicht die vorne genannten Anforderungen.

Der durch die Ziegelarchitektur der 50iger Jahre geprägte Zweckbau des Hallenbades Eickel ist hinsichtlich der Baukonstruktion in einem mangelhaften Allgemeinzustand. Das Hallenbad befindet sich größtenteils noch im Originalzustand, umfangreiche Sanierungen haben in der Vergangenheit nicht stattgefunden. Nach Nutzungsaufgabe des Bades im Jahr 2016 wurde unter anderem die vorhandene Bädertechnik zurückgebaut. Mittlerweile zeichnen sich deutliche Spuren von Vandalismus und Diebstahl im Gebäude ab.

Für eine Wiederinbetriebnahme müsste das gesamte Gebäude bis auf den Rohbau zurückgebaut und entkernt werden. Im bestehenden Keller könnte nach einer Generalsanierung unter anderem die notwendige Raumlufttechnik nicht untergebracht werden. Die Lüftungsanlagen sind in den vergangenen Jahrzehnten deutlich größer geworden und müssten daher auf dem Dach verortet werden. Hierfür muss die Dachkonstruktion (Tragwerk) allerdings neu errichtet und statisch auf die erhöhte Belastung angepasst werden. Ob der restliche Gebäudekörper sowie das Fundament die zusätzliche Last tragen kann, ist ebenfalls zu prüfen, respektive sicherzustellen.

Gründe für eine Generalsanierung

  • Barrierefreiheit nicht gegeben, Gebäude und Außenanlagen
    (Aufzug muss nachgerüstet werden)
  • Brandschutz- / Bauordnungsanforderungen
  • Großteil der Nebenräume wie Foyer, Zugänge et cetera zu klein dimensioniert
  • Sicherheitsrisiko Chlorgasraum und Fluchtweg aus Untergeschoss
  • Vorreinigung und Badeplatte auf zwei unterschiedlichen Ebenen (Unfallgefahr)
  • Veraltete beziehungsweise nicht mehr vorhandene Gebäudetechnik (Badewasser, Heizung, Elektro, Lüftung)
  • Gesundheitsrisiko durch tiefliegenden Wasserspiegel (Chlornebenprodukte schwerer als Luft)
  • Erheblicher Schadstoffanteil im Bauwerk
  • Zahlreiche Bauteile entsprechen nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen und stellen ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Personal und Besucher dar, Sprunganlage, Aufsicht, Arbeitsräume im Untergeschoss, Zugang zum Dach und so weiter.

Für eine nachhaltige Sanierung müssen folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Einrichtung einer Baustelle mit Straßensperrungen für Baulogistik (fehlende Freiflächen im Umkreis)
  • Komplettentkernung des Hallenbades inkl. Rückbau des gesamten Daches
  • Vor der Entkernung müssen alle schadstoffhaltigen Bauteile fachgerecht ausgebaut und entsorgt werden
  • Abbruch der Dachkonstruktion der Badehallen und Nebengebäude
  • Neuorganisation der Nebenräume wie Umkleiden, Duschen und Foyer
  • Sanierung der gesamten Gebäudehülle nach aktuellen Vorgaben Gebäudeenergiegesetz
  • Neuerrichtung der Dachkonstruktion
  • Neuerrichtung der gesamten Gebäudetechnik
  • Neubau der Beckenauskleidung in Edelstahl, neuer Beckenkopf mit hochliegender Rinne

Um den Sanierungsstau zu beseitigen und die heutigen Anforderungen nach den einschlägigen Regeln der Technik zu erfüllen (Brandschutz, Barrierefreiheit, Baukonstruktion / Statik, Schwimmbadtechnik, Technikräume, energetische Qualität / Gebäudeenergiegesetz und so weiter) ist mit einer Investition von schätzungsweise 15 Millionen Euro zu rechnen. Diese Erkenntnis deckt sich mit den Erfahrungswerten und den aktuellen Ausschreibungsergebnissen aus der derzeit laufenden Sanierung des Schwimmbads am Otto-Hahn-Gymnasium.

Dies verdeutlicht, dass die Schließung des Hallenbades Eickel und die Übernahme der Funktionen des Bades in das neue, größere Wananas die sinnvolle Richtungsentscheidung war.

4. Haushalts- und Fördermittelsituation

Die Stadt Herne nimmt seit 2012 am Stärkungspakt teil. Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung durch das Land Nordrhein-Westfalen ist eine strikte Ausgabendisziplin und die Umsetzung von Konsolidierungsmaßnahmen (unter anderem Hallenbadschließung). Die Umsetzung der Kon-solidierungsmaßnahmen wurde durch die Kommunalaufsicht im Haushalt festgeschrieben.

Vor dem Hintergrund der Sparzwänge und dem Druck der Haushaltssituation der Stadt Herne werden für die bauliche Umsetzung von ökonomisch sinnvollen Investitionen im kommunalen Gebäudebestand (Sanierung, Neubau, Bauunterhaltung et cetera) grundsätzlich auch der Einsatz von Fördermitteln bei Projektvorhaben geprüft beziehungsweise entsprechende Anträge bei den unterschiedlichen Fördermittelgebern gestellt. Für den Einsatz und die Verwendung von Fördermitteln (Steuergelder) gilt ebenfalls der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen.

Die von den Initiatoren des Bürgerbegehrens genannten Fördermöglichkeiten für die Instandsetzung und Wiederinbetriebnahme des Hallenbades Eickel stellen sich wie folgt dar:

Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK III)

Dieses ursprünglich aus dem Jahr 2018 stammende Bundes-Programm wurde 2020 als Teil eines Konjunkturpaketes von ursprünglich 200 Millionen Euro um weiteres 600 Millionen Euro. aufgestockt. Anträge konnten bis Oktober 2020 gestellt werden.

Für 2021 wurde kein Förderaufruf veröffentlicht.

Die unter 210505 SJK Gesamtliste pm.xlsx (bund.de) veröffentlichte Liste der aus 1.300 Interessensbekundungen ausgewählten 136 Projekte weist als höchste Einzelförderung den Betrag von 3 Millionen Euro aus.

Die Stadt Herne hat kürzlich aus diesem Programm den Zuwendungsbescheid zur Sanierung des Flottmann-Daches in Höhe von 2,25 Millionen Euro erhalten. Der Antrag wurde im Juni 2018 gestellt.

Soziale Integration im Quartier

Das Förderangebot des Bund-Länder-Investitionspakts "Soziale Integration im Quartier" (ISIQ) im Rahmen des Städtebaus bestand nur in den Jahren 2017 bis 2020.

Der Bund stellte für das Programm von 2017 bis 2020 jährlich 200 Millionen Euro zur Verfügung. In diesem Zeitraum wurden rund 760 Maßnahmen in rund 580 Kommunen in das Programm aufgenommen. Die zeitliche Umsetzung der bewilligten Maßnahmen ist sehr unterschiedlich. Einige Projekte wurden bereits abgeschlossen, weitere begonnen. Die Realisierung der Maßnahmen wird im Schwerpunkt in den kommenden Jahren erfolgen.

Die Stadt Herne hat 2017 bis 2020 insgesamt sechs Anträge zum ISIQ gestellt, von denen drei bedient wurden:

  • Zuteilung zum ISIQ 2017 für das H2Ö
  • Zuteilung zum ISIQ 2018 für den Quartierspark Klosterstraße
  • Zuschlag zum ISIQ 2020 für die Sport- und Gymnastikhalle des Haranni-Gymnasiums für den barrierefreien Zugang

Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten (Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen)

Hier hat die Stadt Herne, nach Nichtberücksichtigung im ISIQ, die energetische Ertüchtigung der Sporthalle des Haranni-Gymnasiums und Sanierung der Tartanbahn des Sportparks Ei-ckel (eventuell zusätzlich Beschallungsanlage) beantragt.

Die Förderhöchstgrenze beträgt bei Hochbaumaßnahmen 1,5 Million Euro.

Anträge für das Jahr 2021 waren bis zum 15. Januar 2021 zu stellen.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-es-wird-sportlich-und-das-doppelter-hinsicht

2021-11-11