Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs (parkende Fahrzeuge) durch Dienstkleidung tragende Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen. Anordnung von Abschleppmaßnahmen bei gegenwärtigen Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Montag bis Freitag von 7 bis 20 Uhr
Am Samstag nach Bedarf in den Stadtteilen
Straßenverkehrsordnung (StVO)
Vorrangiges Ziel der Verkehrsüberwachung ist es, den "schwächeren Verkehrsteilnehmern" besonderen Schutz angedeihen zu lassen. Zu diesem Personenkreis werden Fußgänger, ältere Menschen, Kinder oder Menschen mit Behinderungen sowie Radfahrer gezählt, die sich im öffentlichen Verkehrsraum aufhalten.Besondere Überwachungsschwerpunkte sind daher Fußgängerzonen, Gehwege, Radwege, Fußgängerüberwege, Straßenquerungen und Behindertenparkplätze.
Es besteht für die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung die Verpflichtung, die nicht sachgemäße Nutzung der Straße festzustellen und gegebenenfalls zu ahnden.
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Die Stadt Herne arbeitet aktuell zusammen mit dem Abschleppdienst:
MATENA GmbH & Co KG
Emschermulde 3
45891 Gelesenkirchen
Telefon 02 09 / 9 77 22 22
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungsangelegenheiten
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Stadt Herne
Fachbereich Öffentliche Ordnung
Ordnungsangelegenheiten
Verwaltungsgebäude
Südstraße 8-10
44625 Herne
Link zum Stadtplan
Frau Sigrid Mertens
Telefon: 0 23 23 / 16 - 44 44
Telefax: 0 23 23 / 16 - 10 44
ordnungsamt@herne.de
Zimmer 3.10