Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Rathaus / Feuerwehr / Zivil- und Katastrophenschutz / Katastrophenschutz / Zivilschutz

Katastrophenschutz / Zivilschutz

Feuerwehrleute im Einsatz

Unter Zivilschutz versteht man in der Bundesrepublik Deutschland im Wesentlichen alle nicht-militärischen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung, von Betrieben und Einrichtungen für das öffentliche Leben im Verteidigungs- oder Spannungsfall.

In Deutschland ist seit dem 1. Mai 2004 das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe http://www.bbk.bund.de

auf Bundesebene für den Zivilschutz zuständig. Das BBK ist damit auch verantwortlich für die Instandhaltung der 2.300 öffentlichen Zivilschutzbunker in Deutschland. Weitere Zuständigkeiten liegen bei den Ländern und Kommunen.
Operativ wirken im Zivilschutz sowohl "öffentliche" als auch "private" Hilfsorganisationen mit. Zu den öffentlichen Organisationen gehört neben den öffentlichen Feuerwehren, die in aller Regel auf Gemeindeebene organisiert sind, das Technische Hilfswerk als Bundesanstalt.
Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern. Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.

Zum Zivilschutz gehören insbesondere:
  • der Selbstschutz,
  • die Warnung der Bevölkerung,
  • der Schutzbau,
  • die Aufenthaltsregelung,
  • der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 Zivilschutzgesetz (ZSG),
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit,
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.


Zusammenarbeit mit Hilfsorganisationen

In Herne haben sich das DRK, der MHD, der ASB und das THW bereit erklärt, im Rahmen des Katastrophenschutzes bei der Abwehr von Großschadensereignissen ihr Potential zur Verfügung zu stellen. Die Organisationen übernehmen den Sanitäts- und Betreuungsdienst sowie die Logistik, die Räumung und den Bergungsdienst. Die Feuerwehr nimmt die Aufgabe des Brandschutzes wahr.
Für diese Beteiligung stellt der Bund finanzielle Mittel und Ausstattung bereit. So werden in Herne z.B. 24 Kraftfahrzeuge verschiedenster Art mit Bundesmitteln unterhalten.
Der Katastrophen- und Zivilschutz der Berufsfeuerwehr Herne ist als Abteilung 33/4 in den Vorbeugenden Brandschutz und Gefahrenschutz integriert. Zu den Aufgaben gehören neben den Pflichtaufgaben des Bundes die Erstellung des Gefahrenabwehrplanes für Großschadensereignisse. Im Gefahrenabwehrplan werden insbesondere das Alarmierungsverfahren, die Aufgabenverteilung und das Zusammenwirken aller an der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen dargestellt.