Hier finden Sie die Steckbriefe zu den WEP-Flächen (PDF, 3.072 KB) .
Der Wohnbauflächenbedarf in Herne ergibt sich nicht mehr aus einer steigenden Zahl der Haushalte und einer dementsprechend in der Summe steigenden Wohnungsnachfrage, sondern aus einem qualitativen Neubaubedarf. Auch in schrumpfenden Wohnungsmärkten ist demnach Neubau erforderlich, um eine Nachfrage nach Wohnqualitäten zu befriedigen, die sich aus dem Wohnungsbestand nicht decken lässt. Dieser Neubau ist für ein zeitgemäßes, insbesondere heutigen demografischen und energetischen Anforderungen gerecht werdendes Angebot zwingend.
Daher steht die Stadt Herne vor der Herausforderung, planerische Konzepte und Lösungen zu entwickeln, die dem Mangel an verfügbaren Wohnbaugrundstücken entgegenwirken. Innerhalb des Stadtgebietes steht eine Vielzahl geeigneter Flächen zur Verfügung, die aufgrund ihrer Lagegunst attraktive Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Sie befinden sich in städtebaulich integrierten Lagen und sollen dazu dienen, bestehende Siedlungsbereiche maßvoll zu ergänzen, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten.
Im Hinblick darauf hat der Rat der Stadt Herne am 29. November 2016 einen Katalog von 57 Wohnbauflächenpotenzialen mit einem Umfang von insgesamt 64,9 Hektar beschlossen. Während dieser Gesamtkatalog beziehungsweise das Gesamtportfolio der Wohnbauflächenpotenziale eine mittel- und langfristig bedarfsgerechte Baulandbereitstellung ermöglichen soll, ist das WEP als Teilmenge von Flächen konzipiert, die als überschaubarer Katalog eine programmatische Schwerpunktsetzung der Stadtplanung darstellt.
Die WEP-Flächen sollen
Gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtentwicklung werden Vermarktungsstrategien für die Flächen entwickelt. Die Einbeziehung der Stadtentwicklungsgesellschaft Herne mbH (SEG) wird hierbei ein geeignetes Instrument sein.
Bei den WEP-Flächen handelt es sich überwiegend um baulich oder für sportliche Zwecke vorgenutzte Flächen, die im Bestand bereits zu einem relevanten Grad versiegelt sind. Dazu zählen insbesondere Gebäude (zum Beispiel Schulen) und befestigte Flächen (zum Beispiel Schulhöfe aber auch Sportplätze). Alle Flächen befinden sich in städtebaulich integrierten und erschlossenen Lagen in direkter Nachbarschaft zu bestehenden Wohnbausiedlungen.
Zur Schaffung des für die beabsichtigte wohnbauliche Entwicklung erforderlichen Planungsrechts müssen für nahezu alle abgebildeten Flächen Bebauungspläne aufgestellt werden. Hierbei können die meisten anstehenden Bauleitplanverfahren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des § 13a Baugesetzbuch (= beschleunigtes Verfahren) durchgeführt werden, da es sich um Planungen zugunsten der sogenannten "Innenentwicklung", das heißt, Wiedernutzbarmachung von Flächen beziehungsweise städtebauliche Nachverdichtungen, handelt.
Die aufzustellenden Bebauungspläne bilden auch die rechtliche Grundlage für erforderlich werdende Erschließungsmaßnahmen beziehungsweise Erschließungsverträge, da die bauliche Entwicklung der meisten Flächen die Errichtung öffentlicher Erschließungsanlagen voraussetzt.
Die Einbeziehung in das WEP stellt ein Gütesiegel für die Wohnbauflächenpotenziale und eine Selbstverpflichtung der Stadt zur aktiven Entwicklung dieser Flächen dar. Die Planungsprozesse für diese Flächen sollen möglichst bis zum Jahr 2020 abgeschlossen werden.
Grundlegende Planungsinformationen zu den Flächen sind den Steckbriefen (PDF, 3.072 KB) zu entnehmen.