Berufstätige zu mehr Weiterbildung zu motivieren – das ist das Ziel des Bildungsschecks. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW die eine Hälfte Ihrer Weiterbildungskosten (maximal bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck), die andere Hälfte tragen Sie selbst (individueller Zugang) oder Ihr*e Arbeitgeber*in (betrieblicher Zugang).
Im betrieblichen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an Unternehmen mit mindestens einem und weniger als 250 Mitarbeiter*innen mit Sitz und/oder Arbeitsstätte in NRW. Unternehmen können innerhalb eines Kalenderjahres bis zu zehn Bildungsschecks erhalten.
Im individuellen Zugang richtet sich der Bildungsscheck an alle Personen (insbesondere an Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige) mit Wohnsitz in NRW, die innerhalb der Einkommensgrenzen liegen: Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss
Der Nachweis ist durch den/die Bildungsscheck-Interessierte*n gegenüber der Beratungsstelle durch den Einkommenssteuerbescheid oder eine Erklärung einer Steuerberaterin/eines Steuerberaters bzw. einer Fachanwältin/eines Fachanwaltes für Steuerrecht oder des Lohnsteuerhilfevereins zu erbringen.
Vier Bildungsberatungsstellen in Herne helfen, den Weiterbildungsdschungel zu durchkämmen. Sie stellen auch den Bildungsscheck aus. Gefördert werden können Angebote rund um Sprachen, EDV, Schlüsselqualifikationen, berufsbegleitende Studiengänge sowie fachspezifische Weiterbildungen. Nicht unter die Regelung fallen Hobby-Kurse oder arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen. Sie müssen die Weiterbildung bei einem anerkannten Träger der Weiterbildung absolvieren und sich vor Beginn einen Bildungsscheck ausstellen lassen.
Ulrike Hammerich
Telefon: 0 23 23 / 16 - 35 82
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 - 92 58
E-Mail: ulrike.hammerich@herne.de
Carina Schulte im Walde
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 74
Telefax: 0 23 23 / 16 – 12 33 92 58
E-Mail: carina.schulteimwalde@herne.de
Büro für Gleichstellung und Vielfalt
E-Mail: gleichstellung-vielfalt@herne.de
Mit finanzieller Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen und des Europäischen Sozialfonds