Die Kindertagespflege ist der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleich gestellt.
Für Kinder unter drei Jahren ist die Betreuung in Kindertagespflege aufgrund der Familiennähe gut geeignet den Förderauftrag gem. § 22 SGBVIII (Erziehung, Bildung-und Betreuung) zu erfüllen.
Kindertagespflegepersonen verfügen über eine Pflegeerlaubnis gem. § 43 SGBVIII und betreuen maximal fünf Kinder in ihrer eigenen Wohnung, oder als Zusammenschluss von zwei bis drei Tagespflegepersonen neun Kinder in angemieteten Räumen.
Zur Erlangung der Pflegeerlaubnis ist unter anderem ein Qualifizierungskurs zur Tagespflegeperson erforderlich. Dieser wird durchgeführt vom Herner Tageseltern e.V.
Im Stadtgebiet Herne gibt es zurzeit circa 80 Tagespflegepersonen. Die Betreuung der Kinder findet in der Wohnung der Kindertagespflegeperson, in Großtagespflegen oder im Haushalt der Eltern statt.
Sieben Großtagespflegestellen mit selbstständigen tätigen Tagespflegepersonen bieten bereits diese Betreuungsform an.
Sigrid Elsner
Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 52
Ulrike Jäger
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 76
Termine nach Vereinbarung
Weitere Informationen finden sie auch auf der Homepage unseres Kooperationspartners: www.herner-tageseltern.de