Die Kindertagespflege ist der Betreuung in einer Kindertageseinrichtung gleichgestellt.
Für Kinder unter drei Jahren ist die Betreuung in Kindertagespflege aufgrund der Familiennähe gut geeignet, den Förderauftrag gemäß § 22 SGB VIII (Erziehung, Bildung- und Betreuung) zu erfüllen.
Kindertagespflegepersonen verfügen über eine Pflegeerlaubnis gemäß § 43 SGB VIII und betreuen maximal fünf Kinder in ihrer eigenen Wohnung oder in extra für Kindertagespflege angemieteten Räumlichkeiten.
Bei einem Zusammenschluss von zwei bis drei Tagespflegepersonen können neun Kinder in angemieteten Räumen betreut werden, dies ist nach Definition eine Großtagespflege.
Zur Erlangung der Pflegeerlaubnis ist unter anderem ein Qualifizierungskurs zur Tagespflegeperson erforderlich. Dieser wird durchgeführt vom Kooperationspartner Herner Tageseltern e.V.
Im Stadtgebiet Herne gibt es zurzeit circa 80 selbstständige Tagespflegepersonen, die häuslich, in extra angemieteten Räumen oder in Großtagespflegen betreuen.
Neben der selbstständigen Kindertagespflege verfügt die Stadt Herne über fünf Großtagespflegen. Diese „Kleinen Kitas“ sind in der städtischen Trägerschaft mit angestellten Kindertagespflegepersonen.
Lisa-Marie Richter
Telefon: 0 23 23 / 16 - 25 52
Stephanie Habermehl
Telefon: 0 23 23 / 16 - 31 76
Termine nach Vereinbarung.
Weitere Informationen finden sie auch auf der Homepage unseres Kooperationspartners dem Herner Tageseltern e.V.: www.herner-tageseltern.de .