Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahre 2019 einige Anpassungen des Straßenbaubeitragsrechtes beschlossen.
In das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) wurde hierzu der § 8 a KAG NRW neu aufgenommen.
Der § 8 a KAG NRW verpflichtet die Kommunen ein Straßen und Wegekonzept zu erstellen, welches mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben ist.
Hier finden Sie das derzeit aktuelle Straßen- und Wegekonzept (PDF, 263 KB) .
Hier finden Sie die frühere Fassung des Straßen- und Wegekonzepts (PDF, 226 KB) .