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Straßen- und Wegekonzept

Blick entlang der Neustraße

Der Rat der Stadt hat im Jahre 2023 die 2. Fortschreibung des Straßen und Wegekonzeptes (PDF, 277 KB) beschlossen.

Zuvor hatte die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2019 einige Anpassungen des Straßenbaubeitragsrechtes beschlossen.

In das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) wurde hierzu der § 8 a KAG NRW neu aufgenommen.

Der § 8 a KAG NRW verpflichtet die Kommunen ein Straßen und Wegekonzept zu erstellen, welches mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben ist.

Hier finden Sie das vormalige Straßen- und Wegekonzept (PDF, 263 KB) .

Hier finden Sie die noch frühere Fassung des Straßen- und Wegekonzepts (PDF, 226 KB) .

2024-02-28