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Straßen- und Wegekonzept

Blick entlang der Neustraße

Die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Jahre 2019 einige Anpassungen des Straßenbaubeitragsrechtes beschlossen.

In das Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) wurde hierzu der § 8 a KAG NRW neu aufgenommen.

Der § 8 a KAG NRW verpflichtet die Kommunen ein Straßen und Wegekonzept zu erstellen, welches mindestens alle zwei Jahre fortzuschreiben ist.

Hier finden Sie das derzeit aktuelle Straßen- und Wegekonzept (PDF, 263 KB) .

Hier finden Sie die frühere Fassung des Straßen- und Wegekonzepts (PDF, 226 KB) .

2023-03-28