Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung oder die Erteilung einer Wohnberechtigungsscheins hängen unter anderem von der Höhe des Jahreseinkommens ab. Die Einkommensgrenze beträgt für 1-Personenhaushalte 19.350 Euro, für 2-Personenhaushalte 23.310 Euro; für jede weitere haushaltsangehörige Person wird ein Zuschlag von 5.360 Euro gewährt. Für jedes zum Haushalt rechnende Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 700 Euro. Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen werden unter anderem folgende Beträge abgesetzt:
Das Jahreseinkommen einer zu betreuenden Person, die hilflos im Sinne des § 33 b Abs. 6 Satz 3 Einkommensteuergesetz ist, bleibt außer Ansatz. Wenn bei Neu- und Umbauten Mehrkosten aufgrund der Behinderung entstehen und der Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt, kann ein Baudarlehen zur Deckung der Mehrkosten bewilligt werden. Dieses Darlehen ist einkommensabhängig.
Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: Beim Bundesministerium des Innen, für Bau und Heimat .
Wenn die geförderte Wohnung in Herne bezogen werden soll:
Fachbereich Soziales
Abteilung Sonstige Hilfen und Wohnen
Rathaus Wanne
Rathausstraße 6
Telefon 0 23 23 / 16 - 35 32 oder 0 23 23 / 16 - 35 51 oder 0 23 23 / 16 - 35 52
Für geplante Neu – oder Umbaumaßnahmen:
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Abteilung Generelle Planung und interkommunale Kooperation
Technisches Rathaus
Langekampstraße 36
Telefon 0 23 23 / 16 - 37 10 oder 0 23 23 / 16 - 37 53 oder 0 23 23 / 16 - 37 74