Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:

Wohnraumförderung und Wohnberechtigungsschein

Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung oder die Erteilung einer Wohnberechtigungsscheins hängen unter anderem von der Höhe des Jahreseinkommens ab. Die Einkommensgrenze beträgt für 1-Personenhaushalte 19.350 Euro, für 2-Personenhaushalte 23.310 Euro; für jede weitere haushaltsangehörige Person wird ein Zuschlag von 5.360 Euro gewährt. Für jedes zum Haushalt rechnende Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 700 Euro. Bei der Ermittlung des Gesamteinkommens aller Haushaltsangehörigen werden unter anderem folgende Beträge abgesetzt:

  1. 4.500 Euro: Für jede häuslich pflegebedürftige Person der Pflegestufe III oder jede schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100 oder für jede häuslich pflegebedürftige Person im Sinne des § 14 (SGB XI) mit einem GdB von wenigstens 80.
  2. 2.100 Euro: Für jede häuslich pflegebedürftige Person der Pflegestufe I oder II mit einem GdB von unter 80.
  3. 1.330 Euro: Für jede häuslich pflegebedürftige Person der Pflegestufe II oder jede schwerbehinderte Person mit einem GdB von 80 bis unter 100.
  4. 665 Euro: Für jede häuslich pflegebedürftige Person der Pflegestufe I oder jede schwerbehinderte Person mit einem GdB von 50 bis unter 80.

Das Jahreseinkommen einer zu betreuenden Person, die hilflos im Sinne des § 33 b Abs. 6 Satz 3 Einkommensteuergesetz ist, bleibt außer Ansatz. Wenn bei Neu- und Umbauten Mehrkosten aufgrund der Behinderung entstehen und der Grad der Behinderung mindestens 80 beträgt, kann ein Baudarlehen zur Deckung der Mehrkosten bewilligt werden. Dieses Darlehen ist einkommensabhängig.

Weitere Informationen finden Sie auch im Internet: Beim Bundesministerium des Innen, für Bau und Heimat .

Wenn die geförderte Wohnung in Herne bezogen werden soll:
Fachbereich Soziales
Abteilung Sonstige Hilfen und Wohnen
Rathaus Wanne
Rathausstraße 6
Telefon 0 23 23 / 16 - 35 32 oder 0 23 23 / 16 - 35 51 oder 0 23 23 / 16 - 35 52

Für geplante Neu – oder Umbaumaßnahmen:
Fachbereich Umwelt und Stadtplanung
Abteilung Generelle Planung und interkommunale Kooperation
Technisches Rathaus
Langekampstraße 36
Telefon 0 23 23 / 16 - 37 10 oder 0 23 23 / 16 - 37 53 oder 0 23 23 / 16 - 37 74

2021-08-12