Steuern
Die Abteilung stellt die Höhe der städtischen Steuern fest und verschickt die entsprechenden Bescheide für:
- Grundsteuer
- Gewerbesteuer
- Vergnügungssteuer
- Hundesteuer
- Wettbürosteuer
Stadt Herne
Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Verwaltungsgebäude
Freiligrathstraße 12
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 -16 28
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 20
E-Mail:
steueramt@herne.de
- An- und Abmeldung von Hunden
- Anträge auf Befreiung von der Hundesteuer gemäß § 4 der Hundesteuersatzung der Stadt Herne
Folgende Unterlagen sind bereitzuhalten beziehungsweise vorzulegen:
Bei Anmeldung eines Hundes
- - Angaben über Alter und Rasse des Hundes
- - Seit wann wird der Hund gehalten
- - Angaben zum Vorbesitzer/zur Vorbesitzerin
Bei Abmeldung des Hundes
- Angaben beziehungsweise Nachweis über den Verbleib des Hundes
- Vorlage einer tierärztlichen Bescheinigung über den Tod des Hundes
- Bei Verkauf des Hundes: Kaufvertrag
- Bei Weitergabe des Hundes: Angabe des/r neuen Hundehalters/in
- Bei entlaufenen Hunden: schriftliche Anzeige
Bei Anträgen auf Steuerbefreiung
- Schwerbehindertenausweis
- Bescheinigung über die Ausbildung zum Blindenhund/Rettungshund
Zur Online-Terminvergabe ist die Speicherung Ihrer Daten erforderlich.
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und von 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Neben den regulären Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Mit dem ÖPNV: Alle Buslinien, die die Haltestelle "Sparkasse" und die Haltestelle "Rathaus" anfahren.
Herner Sparkasse
IBAN: DE69 4325 0030 0001 0002 23
BIC: WELADED1HRN
Hier können Sie sich das SEPA-Mandat (PDF, 70 KB) herunterladen.