Cookie-Einstellungen
herne.de setzt sogenannte essentielle Cookies ein. Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite, ihrer Funktionen wie der Suche und individuellen Einstellungsmöglichkeiten technisch notwendig und können nicht abgewählt werden.
Darüber hinaus können Sie individuell einstellen, welche Cookies Sie bei der Nutzung von externen Webdiensten auf den Seiten von herne.de zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei Aktivierung Daten, zum Beispiel Ihre IP-Adresse, an den jeweiligen Anbieter übertragen werden können.
herne.de setzt zur Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit das Webanalysetool eTracker in einer cookie-freien Variante ein. Mit Ihrer Zustimmung zum Setzen von eTracker-Cookies können Sie helfen, die Analyse weiter zu verfeinern. Eine Möglichkeit das Tracking vollständig zu unterbinden finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
eTracker:
Readspeaker:
Youtube:
Google Translate:
Homepage / Familie und Bildung / Projekte und Förderungen / Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)



Ansprechpersonen

Stadt Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail bildungundteilhabe@herne.de
Servicenummer 0 23 23 / 16 - 33 99
Telefonsprechzeiten:
Montag bis Freitag 9 bis 12 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag 13:30 bis 15 Uhr

JobCenter Herne
Team Bildung und Teilhabe
E-Mail Jobcenter-Herne.BUT-Team-532@jobcenter-ge.de
Telefon 0 23 25 / 63 70

Anspruchsberechtigte

Kinder und Jugendliche unter 25 Jahren, die Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung), Asylbewerberleistungsgesetz oder Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag erhalten, soziale und kulturelle Teilhabe nur bis einschließlich 17 Jahre gegebenenfalls bei fehlenden finanziellen Möglichkeiten, die unten genannten Bedarfe aus eigenen Einkommen zu erbringen


Bei Leistung für Schule und Kita:

Kinder und Jugendliche, die eine Kita, allgemein- / berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten



Erklärungen zum Bildungs- und Teilhabepaket (BuT)
Was kann ich beantragen? Was umfasst diese Leistung? Wie kann ich die Leistungbeantragen und wo? Wohin und für welchen Zeitraum wird BuT gezahlt?
persönlichen Schulbedarf den Kauf von Heften, Stiften, Taschenrechner, Tornister et cetera automatisch bei Bezug von SGB II / SGB XII-Leistungen, Asyl-Leistungen, per Antrag WG/KiZ beim Fachbereich Soziales
KiZ-Bescheid
in der Regel zum 1. August (1. Halbjahr) und zum 1. Februar (2. Halbjahr) auf ihr Konto (Februar 2023 58 Euro / August 2023 116 Euro)
eintägige Ausflüge oder mehrtägige Fahrten der Schule / Kita die tatsächlichen Kosten ohne Taschengeld durch Vorlage einer Bescheinigung der Schule oder Kita beim JobCenter/Fachbereich Soziales
Per Vollmacht durch einige Schulen/Kitas
KiZ-Bescheid
in der Regel an die Schule/Kita bei Fälligkeit
Kosten des gemeinsamen Mittagessen in der Schule/Kita die tatsächlichen Kosten durch Vorlage einer Bescheinigung der Schule oder Kita beim JobCenter/Fachbereich Soziales
Per Vollmacht durch einige Schulen/Kitas und der OGS Träger
KiZ-Bescheid
in der Regel für die Dauer der Bewilligung der Grundleistung beziehungsweise Dauer Kita-/Schuljahr an den Anbieter des Mittagessens
Schülerbeförderung Eigenanteil am Schoko-Ticket nach der Schülerfahrtkostenverordnung, gegebenenfalls auch volle notwendige Kosten Vorlage des Bescheides des Schulverwaltungsamtes gem. Schülerfahrtkostenverordnung sowie Beleg über die Kosten der Schülerbeförderung KiZ-Bescheid in der Regel für die Dauer der Bewilligung der Grundleistung auf Ihr Konto
außerschulische Lernförderung Kosten für eine geeignete außerschulische Förderung, wenn die wesentlichen schulischen Ziele nicht erreicht werden per Antrag beim JobCenter/FB Soziales mit Bescheinigung der Schule über Notwendigkeit der Förderung sowie Bescheinigung des Anbieters der Lernförderung über die Teilnahme/Anmeldung. KiZ-Bescheid in der Regel ab Antragstellung für die Dauer der Bewilligung der Grundleistung an den Anbieter beziehungsweise für das laufende Schuljahr
soziale und kulturelle Teilhabe nur bis einschließlich 17 Jahre! maximal 15 Euro/monatlich pauschal für die Teilnahme an künstlerischem Unterricht, Freizeiten oder für Aktivitäten im Bereich Sport, Spiel, Geselligkeit und Ausrüstung per Bescheinigung über die Teilnahme und Kosten beim JobCenter/Fachbereich Soziales KiZ-Bescheid
in der Regel für die Dauer der Bewilligung der Grundleistung an Sie beziehungsweise den Anbieter

Die von Ihnen benötigten Anträge haben wir Ihnen zusammengestellt. Für nähere Informationen zum Bildungspaket wenden Sie sich bitte an Ihre(n) SachbearbeiterIn im JobCenter/Fachbereich Soziales.

2022-12-08