Im Bereich Vermessung / Kataster finden Sie Informationen zu folgenden Themen:
Für Angelegenheiten im Bereich Vermessung und Kataster ist der Fachbereich 52 Kataster und Geoinformation der Stadt Herne zuständig.
Angefangen von Vermessungsdienstleistungen für kommunale Zwecke im Tiefbau-, Hochbau- und Grünflächenbereich bis hin zu übergeordneten Vermessungen im Sinne der Landesvermessung als staatliche Aufgabe wird der gesamte Bereich von Vermessungsdienstleistungen durch den Fachbereich Vermessung und Kataster abgedeckt. Neben Vermessungen von Grundstücken, Gebäuden und Topographie werden sowohl Ingenieurvermessungen für Planung und Baubetreuung als auch Grundlagenvermessungen im Lagefestpunktfeld nach Lage und Höhe durchgeführt.
Der Nachweis der Liegenschaften mit Grundstücken und Gebäuden sowie der Basistopographie findet sich im Kataster wieder, das als Mehrzweckkataster im Sinne des Vermessungs- und Katastergesetzes NRW als den Kommunen übertragene Landesaufgabe geführt wird. Dabei werden die Liegenschaften sowohl in der Katasterkarte mit ihren geometrischen Merkmalen als auch im Buchnachweis mit ihren beschreibenden Merkmalen wie Eigentümer und Grundstücksfläche in Übereinstimmung mit dem Grundbuch nachgewiesen.
Die Katasterauskunft ist Ihre zentrale Anlaufstelle im Fachbereich Kataster und Geoinformation. Hier erhalten Sie unter anderem Auszüge aus der Liegenschaftskarte und dem Liegenschaftsbuch, sowie Informationen über Größe, Art und Beschaffenheit von Grundstücken.
Fachbereich Kataster und Geoinformation
Technisches Rathaus
Langekampstraße 36
44652 Herne
Montag bis Donnerstag von 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Freitag von 8:30 bis 12 Uhr
Außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 7:30 bis 12 Uhr
Persönliche Erreichbarkeit
Dienstag 7:30 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr
außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache
Die Gebühren werden nach der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung NRW sowie der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) abgerechnet.
Bitte beachten Sie das Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung (PDF, 207 KB) .
Björn Gerhardt
Raum B.E04 (Block B)
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 18
Telefax: 0 23 23 / 16 - 12 33 92 14
Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag 7:30 bis 12 Uhr
Persönliche Erreichbarkeit
Dienstag 7:30 bis 12 Uhr und 13 bis 15:30 Uhr
außerhalb der angegebenen Zeiten nach Absprache
E-Mail katasterauskunft@herne.de
Tina Bollmann
E-Mail:
tina.bollmann@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 97
Raum B.E01 (Haus B)
Andreas Kaapke
E-Mail:
andreas.kaapke@herne.de
Telefon: 0 23 23 / 16 - 46 31
Raum B.114 (Haus B)