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FAQ - Wissenswertes für Geflüchtete aus der Ukraine, Bürger*innen der Stadt Herne, Hauptamtliche und Ehrenamtliche

Hinweis

Die FAQ ist nach aktuellem Stand der vorliegenden Informationen zusammengetragen worden. Die Informationen betreffen die Zuständigkeiten verschiedener staatlicher Ebenen und Behörden; einige Regelungen sind noch nicht abschließend geklärt.

Als vom Krieg in der Ukraine betroffener Flüchtling können Sie mit einem biometrischen Nationalpass visumsfrei nach Deutschland einreisen und sich hier bis zu 90 Tagen ohne Aufenthaltstitel aufhalten.

Sollten Sie längerfristig in Herne bleiben wollen, melden Sie sich bitte zeitnah beim Einwohnermeldeamt / Bürgerbüro zu der Meldeanschrift, unter der Sie erreichbar sind, an. Das Bürgerbüro befindet sich im Verwaltungsgebäude Friedrich-Ebert-Platz 5, 44623 Herne. Termine können Sie gerne unter einwohneramt-backoffice@herne.de vereinbaren.

Grundsätzliche Fragen beantwortet die Ukrainehilfe-Hotline unter 0 23 23 / 16 - 16 60.

Wo finde ich eine Unterkunft in Herne?

Neu nach Herne eingereiste Flüchtlinge aus der Ukraine ohne Wohnraum müssen zunächst bei der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) für Flüchtlinge NRW in Bochum vorsprechen (Gersteinring 50, 44791 Bochum, 0 29 31 / 82 66 00, lea.asyl@bra.nrw.de ). Von dort erfolgt eine offizielle Zuweisung in die Kommunen.

Bei wem kann ich mich melden, wenn ich Wohnraum anbieten möchte?

Der Stadt Herne angebotener Wohnraum für Geflüchtete wird von ihr auf seine Eignung geprüft und bedarfsorientiert als Unterbringungsreserve vorgehalten. Kurzfristig kann die Stadt Herne in bereits bestehenden Einrichtungen 400 Personen unterbringen. Meldungen von Wohnraum nimmt die Stadt Herne unter ukrainehilfe@herne.de entgegen. Rückfragen dazu können Ihnen die Mitarbeitenden des Fachbereichs Soziales unter Telefon 0 23 23 / 16 - 16 48.

Muss ich etwas beachten, wenn ich Menschen bei mir wohnen lasse?

Haben Sie Wohneigentum, müssen Sie nichts beachten. Haben Sie Ihren Wohnraum angemietet, ist zunächst die Zustimmung der vermietenden Instanz einzuholen. Diese müssen Sie der Stadt jedoch nicht vorlegen.

Wo muss ich mich melden, wenn ich Geflüchtete aufgenommen habe?

Die Stadt Herne bittet darum, dass sich diese Hilfesuchenden beim Einwohnermeldeamt melden und registrieren lassen. Wichtig: Die Personen müssen zur Anmeldung eine Wohnungsgeberbestätigung dabeihaben. Grundsätzlich können sich ukrainische Staatsbürger derzeit 90 Tage in der EU aufhalten, ohne sich melden zu müssen. Der Vorteil einer Registrierung besteht allerdings darin, dass ein Aufenthaltstitel für drei Jahre erteilt wird, welcher gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis darstellt.

Ich habe genügend Platz, kann aber die Kosten für den Lebensunterhalt nicht aufbringen. Was muss ich tun?

Geflüchtete können in diesem Fall zunächst Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten. Die Zuständigkeit für die Leistungsgewährung (Fachbereich Soziales oder Jobcenter) hängt vom Aufenthaltsstatus und vom Alter der Geflüchteten ab. (Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0 23 23 / 16 - 35 23 oder schreiben Sie eine E-Mail an fb41-asyl@herne.de . Nutzen Sie diese E-Mail-Adresse aus Kapazitätsgründen bitte nicht für andere Anfragen.)

Wenn Sie den Lebensunterhalt vorübergehend, aber nicht auf Dauer sicherstellen können, sind Hilfen des Fachbereichs Soziales / Jobcenters auch später noch möglich.

Kann ich in Herne Sozialleistungen beantragen?

Für Fragen zu Sozialleistungen stehen folgende Kontaktstellen im Fachbereich Soziales zur Verfügung: 0 23 23 / 16 - 35 23 oder FB41-Asyl@herne.de sowie 023 23 / 16 - 3579 oder FB41-grundsicherung-ave@herne.de .

Wichtig für die Leistungsgewährung ist eine vorherige melderechtliche Anmeldung beim Einwohneramt erforderlich.

Antragsformular Asylbewerberleistungsgesetz (PDF, 184 KB) ( Belehrung in ukrainischer Sprache (PDF, 51 KB) , Belehrung in rumänischer Sprache (PDF, 290 KB) )

Bildungs- und Teilhabepaket

Kinder und Jugendliche sollen nicht aus finanziellen Gründen vom kulturellen und sozialen Leben mit Gleichaltrigen ausgeschlossen sein. Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sind vielfältig und sollen dabei helfen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien in der Schule zu unterstützen und ein aktiver Teil der Gesellschaft zu sein.

Kontaktstelle: 023 23 / 16 - 33 99 oder bildungundteilhabe@herne.de

Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket in ukrainischer Sprache (PDF, 388 KB)

Sollen Kinder in die Herner Schulen integriert werden?

Das Schulamt für die Stadt Herne und das Kommunale Integrationszentrum bereiten sich gemeinsam darauf vor, dass auch Kinder im Schulalter nach Herne kommen. Diese sollen in das Schulsystem integriert werden. Das Kommunale Integrationszentrum bietet ab sofort hierzu Beratungsmöglichkeiten an. Eine Sprachmittlung ins Ukrainische kann hierfür organisiert werden.

Kann ich nach Ankunft in Deutschland arbeiten?

Beim Einwohnermeldeamt erhalten Sie mit Ihrer Anmeldung auch einen Kurzantrag für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde. Mit der Antragstellung erhalten Sie auch eine Arbeitserlaubnis. Diese wird durch eine "Fiktionsbescheinigung" dokumentiert, die Ihnen die Ausländerbehörde automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift zusendet. Weitere Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen erhalten Sie von der Ausländerbehörde unter auslaenderamt@herne.de oder 0 23 23 / 16 - 44 99 (Auswahlziffer 6) und der Ukraine-Hotline, Telefon 0 23 23 / 16 - 16 60.

Stadt Herne

Allgemeine Fragen und erste Anlaufstelle

Ukraine-Hotline
0 23 23 / 16 - 16 60
ukrainehilfe@herne.de

Wohnraum zur Verfügung stellen

Fachbereich Soziales
0 23 23 / 16 - 16 48
ukrainehilfe@herne.de

Fragen rund um das Thema Sozialleistungen

0 23 23 / 16 - 35 23
FB41-asyl@herne.de
0 23 23 / 16 - 3579
FB41-grundsicherung-ave@herne.de

Hilfe bei der Integration

Kommunales Integrationszentrum
0 23 23 / 16 - 38 50
Integration@herne.de

Fachbereich Jugend

0 23 23 / 16 - 16 51
jugendamt@herne.de

Wo kann ich mich melden, wenn ich mich engagieren und meine Zeit spenden möchte?

Nehmen Sie in diesem Fall bitte Kontakt mit dem Ehrenamtsbüro auf, per E-Mail: ehrenamt@herne.de .

Hier werden alle Ehrenamtlichen koordiniert und bedarfsorientiert eingesetzt.

Ich möchte Sachspenden abgeben

Zur Optimierung der Hilfeleistungen schließt sich die Stadt Herne dem Appell der großen international tätigen Hilfs- und Wohlfahrtsorganisationen an, im Moment auf private Sachspenden zu verzichten. Wird sich künftig in Herne Bedarf an Sachspenden ergeben, wird die Stadt Herne hierüber zeitnah informieren und entsprechende Anlaufstellen benennen. Besser ist es aktuell die bekannten Hilfsorganisationen mit Geldspenden zu unterstützen.

Die Tagesschau hat eine Übersicht mit Spendenmöglichkeiten erstellt:
https://www.tagesschau.de/spendenkonten/spendenkonten-133.html

Spendenkonto für Koniner Ukrainehilfe

Hernes polnische Partnerstadt Konin engagiert sich stark für Menschen, die vor dem Krieg aus der Ukraine ins Nachbarland Polen geflohen sind. Um diese humanitäre Arbeit zu unterstützen, gibt es nun ein eigenes Spendenkonto für die Koniner Ukrainehilfe bei der Herner Sparkasse. Der Verein zur Förderung der partnerschaftlichen Beziehungen der Stadt Herne hat es speziell für diesen Zweck eingerichtet.

Die Kontodaten lauten: IBAN DE32 4325 0030 0001 0563 73.

2023-03-15