Die Stadt Herne hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.herne.de.
Die Internetseite www.herne.de ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW vereinbar. Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Zugänglichkeit der Seite zu verbessern. Die Behebung der Probleme wird leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns aber um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Diese Erklärung wurde am 8. September 2023 erstellt.
Diese Erklärung beruht auf einer von der Stadt Herne durchgeführten Selbstbewertung.
Wenn Sie Kontakt mit der Stadt Herne aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit. Insbesondere können Sie uns etwaige Mängel mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an die Stadt Herne übermittelt und zur Beantwortung Ihrer Anfrage verwendet werden.
Lesen Sie hierzu bitte auch unsere
Datenschutzerklärung
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Kontakt
Pressebüro der Stadt Herne
Dr. Ulrich Katter
Telefon 0 23 23 / 16 - 21 13
E-Mail
barrierefrei@herne.de
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen überwacht periodisch, ob und inwiefern Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen. Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.herne.de von unserer Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet und über folgenden Kontakt zu erreichen:
Telefon 02 11 / 8 55 34 51
E-Mail
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de