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Homepage / Stadt und Leben / Menschen mit Behinderung / Berufliche Eingliederung

Berufliche Eingliederung



Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Aspekt der Teilhabe und wird von vielen Seiten unterstützt. Unter anderem von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf, die beim Fachbereich Soziales der Stadt Herne angesiedelt ist.

Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf ist der örtliche Ansprechpartner für:

  • Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte beschäftigen.
  • Erwerbstätige schwerbehinderte Menschen, denen durch die zuständige Stelle ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zuerkannt wurde.
  • Erwerbstätige Gleichgestellte mit einem GdB von 30 oder 40, die durch Bescheid der Agentur für Arbeit einem schwerbehinderten Menschen gleichgstellt sind.
  • Betriebs-/Mitarbeitervertretungen.

Die Fachstelle behinderte Menschen im Beruf bietet folgende Leistungen:

1. Beratung und Information zu Fragen im Zusammenhang mit Arbeitsverhältnissen von bzw. mit Schwerbehinderten/Gleichgestellten.

2. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an schwerbehinderte Menschen
  • für technische Arbeitshilfen
  • zum Erreichen des Arbeitsplatzes
  • zur Beschaffung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung in bestimmten Fällen
3. Begleitende Hilfen im Arbeitsleben (Zuschüsse) an Arbeitgeber
  • für technische Arbeitshilfen
  • zur behindertengerechten Gestaltung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen.

Kündigungsschutz

Eine vom Arbeitgeber beabsichtigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit einem schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen bedarf der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts (Landschaftsverband Westfalen-Lippe). Die Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf führt das Verfahren vor Ort unter Beteiligung der arbeitsvertraglichen Parteien und der betrieblichen Personal- und Schwerbehindertenvertretung mit dem Ziel der gütlichen Einigung durch. Bleibt der von der Fachstelle für behinderte Menschen im Beruf ermittelte Sachverhalt streitig, ist über den Antrag auf Zustimmung zur Kündigung durch das Integrationsamt zu entscheiden.

Frau Sindermann
Telefon: 0 23 23 / 16 35 92
Zimmer 439

Herr Darnier
Telefon: 0 23 23 / 16 30 67
Zimmer 438


Hauptstraße 241, Eingang B, 4. OG, 44649 Herne
E-Mail: soziales@herne.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8:30 bis 12 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr
Mittwoch und Freitag: geschlossen

Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne

Der Integrationsfachdienst (IFD) für Bochum und Herne unterstützt Menschen mit Behinderungen bei
• Problemen am Arbeitsplatz,
• dem Übergang aus einer Werkstatt für Menschen mit einer Behinderung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,
• dem Übergang von der Schule auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,
• dem Übergang aus Einrichtungen der psychiatrischen Versorgung in den Arbeitsmarkt,
• bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nach § 33 SGB IX.

Der IFD für Bochum und Herne ist ein Dienst der EVR- Ev. Verbund Ruhr gemeinnützigen GmbH.

Westring 26
44787 Bochum
Telefon: 02 34/ 91 33 16 2
Telefax: 02 34/ 91 33 18 8
E-Mail: schuster.ifd@diakonie-ruhr.de

Nähere Informationen finden Sie unter: www.ifd-westfalen.de/ifd-bo

Fachdienst Berufliche Rehabilitation

Der Fachdienst Berufliche Rehabilitation unterstützt Behinderte bei der Rückkehr in das Berufsleben.


Weitere Informaitonen zur Beruflichen Eingliederung erhalten Sie unter anderem auch bei folgenden Institutionen:

2018-05-28