Das Programm zur Entwicklung von Wohnbauflächen (WEP) versteht sich als prioritäres Arbeitsprogramm der Stadt Herne zur Schaffung von Planungsrecht für den Wohnungsbau.
Die Auswahl der im WEP 2021 bis 2025 zu entwickelnden Flächen aus dem Gesamtportfolio der Herner Wohnbauflächenreserven erfolgte auf Basis eines indikatorengestützten Scoring-Modells. Eine besondere Berücksichtigung hat dabei die ökologische beziehungsweise freiraumbezogene Wertigkeit erfahren, da aus der Perspektive des Landschafts- und Klimaschutz bedeutsame Flächen nicht vorrangig entwickelt werden sollten.
Die insgesamt 17 Indikatoren, die sich den Themenfeldern Lagegunst, Ökologie und Ökonomie zuordnen lassen, wurden anhand der spezifischen Anforderungen an das WEP ausgewählt und gewichtet.
Die WEP-Flächen sollen …
Ausgeschlossen wurden Flächen, die planerisch bereits abgeschlossen sind oder für die kein Planungserfordernis besteht (Planungsrecht nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)).
Die 15 am besten bewerteten Flächen wurden als planerisch prioritär zu entwickelnde Wohnbauflächen mit insgesamt 21,7 Hektar (brutto) für das WEP 2021 bis 2025 ausgewählt. Dies entspricht gemäß Handlungskonzept Wohnen der Stadt Herne einer bedarfsgerechten und ausgehend von den vom Land Nordrhein-Westfalen prognostizierten Bedarfszahlen eher einer zurückhaltenden Flächenbereitstellung.
Bei 15,6 Hektar (72 Prozent) des WEP-Gesamtpotenzials handelt es sich um eine Wiedernutzung baulich vorgenutzter Flächen, zum Beispiel Schulstandorte oder infrastrukturell genutzte Flächen.
Das WEP 2021 bis 2025 wurde am 30. November 2021 vom Rat der Stadt Herne geändert (Ausschluss einer Fläche) beschlossen.
Grundlegende Planungsinformationen zu den Flächen sind den Steckbriefen (PDF, 4.292 KB) zu entnehmen.