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Frühe Hilfen



Früherkennungsuntersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen

Die entscheidende Hilfe heißt „Früherkennung“ als Schlüssel zur Eingliederung. In der modernen Medizin spielt die Frühdiagnose eine wichtige Rolle. Jeder sollte die Früherkennung von Behinderungen ernst nehmen. Je eher Krankheiten und Störungen erkannt werden, desto günstiger sind die Aussichten für Besserung und Heilung. Versicherte Kinder haben bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres Anspruch auf Untersuchungen sowie nach Vollendung des 10. Lebensjahres auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, die ihre körperliche oder geistige Entwicklung in nicht geringfügigem Maße gefährden (§ 26 SGB V). Das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder sieht vor, dass alle Kinder, die in den Kindergarten aufgenommen werden, ärztlich zu untersuchen sind. Darüber hinaus werden regelmäßige Kindervorsorgeuntersuchungen (U1 – U9 und J1) vom Säuglings- bis zum Jugendalter angeboten. Die Einhaltung der Vorsorgeuntersuchungen ist sehr wichtig, um eine optimale Gesundheitsentwicklung jedes einzelnen Kindes zu gewährleisten. Bei besonderen Feststellungen, wie z. B. Aufnahmen in einen integrativen Kindergarten, kann eine Untersuchung auch im Kindergartenalter durch den kinder- und jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes erfolgen.

Integrative Tageseinrichtungen für Kinder

Integrative Tageseinrichtungen für Kinder sind durch ihre Rahmenbedingungen auf die besonderen Bedürfnisse der behinderten Kinder ausgerichtet. Die Selbstverständlichkeit des Zusammenlebens in einer für Kinder überschaubaren Gruppe kommt allen Kindern, behinderten wie nicht behinderten, zugute. In Herne gibt es fünf integrative Tageseinrichtungen für Kinder.

Tageseinrichtungen für Kinder der Lebenshilfe Wanne-Eickel®GmbH
Homepage: www.lebenshilfe-wanne-eickel.de
E-Mail: tfk@lebenshilfe-wanne-eickel.de

Däumling
Dahlhauser Str. 65 a
44651 Herne
Telefon: 02325 932690
Telefax: 02325 932691
E-Mail: daeumling@lebenshilfe-wanne-eickel.de
Auskunft erteilt Frau Steiner

Löwenzahn, Familienzentrum
Grabenstr. 1
44625 Herne
Telefon: 02325 910166
Telefax: 02325 910168
Auskunft erteilt Frau Kraudszun

Phantasia
Familienzentrum
Juri-Gerus-Weg 11
44623 Herne
Telefon: 02323 54815
Telefax: 02323 2286911
E-Mail: phantasia@lebenshilfe-wanne-eickel.de
Auskunft erteilt Frau Awiszio

Regenbogenland
Familienzentrum
Fr.-Brockhoff-Str. 23
44653 Herne
Telefon: 02325 977030
Telefax: 02325 977032
E-Mail: regenbogenland@lebenshilfe-wanne-eickel.de
Auskunft erteilt Frau Raatz

Wilde Wiese
Inklusive Kindertagesstätte und anerkannter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung
Jürgen-v.-Manger-Str. 6 – 10
44627 Herne
Telefon: 02323 961204
Telefax: 02323 961205
Auskunft erteilt Frau Falkenberg

Frühförderung

Unter Frühförderung versteht man die Förderung entwicklungsverzögerter, zu früh geborener, behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und die Beratung der Eltern. Die Frühförderung umfasst eine Überprüfung aller Entwicklungsbereiche, die heilpädagogische, spielerische Förderung der Kinder und regelmäßige Gespräche mit den Eltern über die Entwicklung ihres Kindes. Die Frühförderung findet in der Regel bei den Familien zu Hause, also in der gewohnten Umgebung des Kindes, statt. Neben der Hausfrühförderung werden noch Heilpädagogische Einzel- oder Gruppenförderung in der Frühförderstelle oder die Förderung in der Kindertagesstätte/Tagespflegestelle angeboten. Die Frühförderstelle betreut Kinder in den ersten drei Lebensjahren.

Das Angebot der Frühförderstelle richtet sich an Familien im Stadtgebiet Herne und wird aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über den Fachbereich Soziales der Stadt Herne finanziert. Den Eltern entstehen keine Kosten.

Lebenshilfe Wanne-Eickel e.V. Frühförderung (Kinder 0 bis 3 Jahre)
Ansprechpartner: Herr Ludger Koopmann/Dipl.-Heilpädagoge
Nachtigallenweg 25, 44625 Herne
Telefon: 0 23 25 / 46 65 76,
Telefax: 0 23 23 / 46 65 75
E-Mail: fruehfoerderung@lebenshilfe-wanne-eickel.de

Heilpädagogische Fachberatung

Die Heilpädagogische Fachberatung initiiert und unterstützt die gemeinsame Erziehung von Kindern mit und ohne Behinderung in Tageseinrichtungen von Kindern im Stadtgebiet Herne.

Beratung wird angeboten für

  • Eltern, die sich für ihr behindertes oder von Behinderung bedrohtes Kind eine gemeinsame Erziehung in einer Tageseinrichtung für Kinder wünschen;
  • Eltern, deren Kind eine Tageseinrichtung für Kinder besucht und die bei ihm eine nicht altersgemäße Entwicklung beobachten.

Das Angebot umfasst:

  • Beratung und Hilfe bei der Aufnahme von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder,
  • Beratung und Unterstützung von Eltern bei der Suche nach geeigneten Einrichtungen,
  • Vermittlung von Hilfen,
  • Kooperation mit Einrichtungen der Lebenshilfe und Frühförderung.

Lebenshilfe Wanne-Eickel e.V. (Kinder 3 bis 6 Jahre)
Ansprechpersonen: Frau Heyden und Frau Stille
Nachtigallenweg 25, 44625 Herne
Telefon: 0 23 25 / 46 71 05
E-Mail: hdfb@lebenshilfe-wanne-eickel.de

Integration von behinderten und von Behinderung bedrohten Kindern:
Fachberatung Tageseinrichtungen für Kinder
Evangelischer Kirchenkreis Herne
Ansprechperson: Frau Weyen
Overwegstraße 31
44625 Herne
Telefon: 0 23 23 / 98 68 77 oder 0 23 23 / 98 68 78

Heilpädagogische Familienhilfe (HpFh) der Diakonischen Stiftung Wittekindshof

Die HpFh umfasst die Begleitung von Eltern und Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und/oder Entwicklungsauffälligkeiten. Die Heilpädagogischen Fachkräfte unterstützen bei der Stärkung des Vertrauens in die eigene elterliche Kompetenz und erarbeiten gemeinsam mit den Klienten Maßnahmen zur Förderung der Erziehungsfähigkeit. Darüber hinaus liegt ein Schwerpunkt in der individuellen heilpädagogischen Förderung von Kindern und Jugendlichen.

Büro der Heilpädagogischen Familienhilfe
Hauptstraße.210, 44649 Herne
Ansprechpartner: Herr Tobias Rahe
Telefon: 0173 5297635
Sprechzeiten und Beratungstermine nach Vereinbarung
E-Mail: tobias.rahe@wittekindshof.de
Homepage: http://www.wittekindshof.de

Schulische Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder

Schulpflichtige, die wegen körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung oder wegen erheblicher Beeinträchtigung des Lernvermögens im Unterricht einer Grundschule oder einer weiterführenden allgemeinen Schule nicht hinreichend gefördert werden können, werden ihrem individuellen Förderbedarf entsprechend sonderpädagogisch gefördert. Sie erfüllen die Schulpflicht durch den Besuch einer allgemeinen Schule oder durch den Besuch einer Förderschule (§ 37 Schulgesetz NRW – SchulG – vom 15.02.05, SGV NRW 223). Sämtliche Förderschulen stehen den Eltern auch schon vor Beginn der Schulpflicht ihrer Kinder im Rahmen der Früherziehung mit fachlichem Rat zur Verfügung. Eine Behinderung kann, muss aber nicht unbedingt den Besuch einer Förderschule auslösen. Die Feststellung, ob und ggf. welche Förderschule ein Kind besuchen muss, trifft das Schulamt, in dessen Zuständigkeitsbereich ein Kind schulpflichtig ist. An diesem Verfahren sind neben den Erziehungsberechtigten sonderpädagogische Lehrkräfte, Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und das Gesundheitsamt beteiligt.

In unserem Schulportal finden Sie die Adressen der Förderschulen

2018-05-28