Aufgabe der Zentralen Vollstreckung ist die Beitreibung öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Forderungen gemäß Verwaltungsvollstreckungsgesetz Nordrhein-Westfalen (VwVG NRW).
Dabei wendet sie unter anderem folgende gesetzlich zugelassene Maßnahmen an:
Stadt Herne
Fachbereich Steuern und Zahlungsabwicklung
Zentrale Vollstreckung
Postfach 10 18 20
44621 Herne
Verwaltungsgebäude
Freiligrathstraße 12
44623 Herne
Telefon: 0 23 23 / 16 - 16 29
Telefax: 0 23 23 / 16 12 33 92 60
E-Mail:
vollstreckung@herne.de
Montag bis Donnerstag: 8 bis 16 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
Neben den regulären Zeiten sind Termine nach Absprache möglich.
Mit dem ÖPNV: Alle Buslinien, die die Haltestelle "Sparkasse" und die Haltestelle "Rathaus" anfahren.
IBAN: DE64 4325 0030 0001 1009 99
BIC: WELADED1HRN