Die untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Herne erlaubt das Reiten im Herner Stadtgebiet nach § 58 Absatz 2 Landesnaturschutzgesetz NRW.
Diese gesetzliche Reitregelung gilt für das Reiten
Verboten ist das Reiten
Ordnungswidrig handelt daher der/diejenige, die
Generell gilt,
Diese durch die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes mögliche erweiterte Reitwegeregelung wird von der Stadt Herne angewandt, soweit Interessenskonflikte zwischen den unterschiedlichsten Nutzergruppen sowie entstehende Probleme für Waldbesitzer nicht den Erlass einer Allgemeinverfügung nach Maßgabe des § 58 Absatz 3 und 4 sowie Reitverbote nach § 59 Absatz 2 LNatSchG NRW erfordern.
Es liegt daher im Interesse jedes Reiters und jeder Reiterin, durch gegenseitige Rücksichtnahme dafür Sorge zu tragen, das die Stadt Herne nicht gezwungen wird, diese generelle Regelung durch den Erlass einer Allgemeinverfügung wieder einschränken zu müssen!
Weitere Aufkünfte erhalten Sie bei der Unteren Naturschutzbehörde, E-Mail: unb@herne.de .
Bitte beachten Sie auch die Regelungen zu den Reitkennzeichen.
Fachbereich Stadtgrün
Meesmannstraße 9
44625 Herne
Telefon 0 23 23 / 16 - 16 67
Telefax 0 23 23 / 16 - 12 33 92 24
E-Mail
fb-stadtgruen@herne.de
Untere Naturschutzbehörde
E-Mail
unb@herne.de
Reitkennzeichen erhalten Sie bei
Sabine Pieper
Telefon 0 23 23 / 16 - 42 20
E-Mail
sabine.pieper@herne.de