Nicht alle Erziehungsberechtigten sind wirtschaftlich in der Lage, einen Eigenanteil zu den Lernmitteln, das heißt zum Kauf der Bücher, aufzubringen. Für diesen Personenkreis sind besondere Regelungen getroffen worden. Wir haben Ihnen Informationen zur Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel und Büchern zusammengestellt. Außerdem erhalten Sie Informationen zu den Schülerfahrkosten und dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT).
Üblicherweise kaufen die Erziehungsberechtigten in jedem Schuljahr einen Teil der Schulbücher, die ihr Kind oder ihre Kinder für den Unterricht benötigen. Die Bezeichnung hierfür ist Eigenanteil bei Lernmitteln.
Nicht alle Erziehungsberechtigten sind jedoch wirtschaftlich in der Lage, diesen Eigenanteil zu den Lernmitteln, das heißt zum Kauf der Bücher, aufzubringen. Für diesen Personenkreis sind besondere Regelungen getroffen. So sind vom Eigenanteil befreit:
Gehören Sie zum genannten Personenkreis, erhalten Sie im Sekretariat der Schule ein Formular. Dieses müssen Sie ausfüllen und vom Fachbereich Soziales bestätigen lassen. Danach ist dieses Formular wieder im Sekretariat abzugeben. Hier wird Ihnen dann ein Gutschein ausgehändigt, mit dem Sie bei einer Buchhandlung Ihrer Wahl die Schulbücher bestellen können. Die Bücher werden Ihnen kostenlos ausgehändigt.
Keinen Anspruch auf die Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel/Schulbücher haben Empfänger und Empfängerinnen von Arbeitslosengeld II nach dem SGB II (Hartz IV), Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
Dieser Personenkreis und Empfänger und Empfängerinnen von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) können Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket für den Schulbedarf erhalten.
Angaben zu den möglichen Leistungen sind der Seite zum Bildungs- und Teilhabepaket zu entnehmen!
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweise zur Schülerbeförderung .